Kirchliche Erlasse

Instruktion «De interpretatione textuum liturgicorum» vom 25. 1.1969

(Übersetzungen aus: H.Rennings/M.Klöckener, Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Kevelaer 1983).

Zunächst wird der Kompetenzbereich der Ortsbischöfe festgeschrieben: «Es ist Sache der Bischofskonferenzen, die zu übersetzenden Texte zu bestimmen und ihre Übertragung in die Wege zu leiten oder die bereits vorhandenen zu überprüfen, sie zu genehmigen und sie zu veröffentlichen…..»

Es folgen dann einige Grundsätze, die immer wieder mit praktischen Beispielen verdeutlicht werden:

Die Übersetzung steht im Dienst der Verkündigung und der Kommunikation: Der liturgische Text als Grundlage der heiligen Handlung dient der personalen Begegnung durch das Mittel der Sprache. «Er ist in erster Linie ein sinnenfälliges Mittel, durch das die betenden Menschen miteinander in Verbindung treten.» «In der Liturgie dienen die Übersetzungen also dazu, den Gläubigen die Frohe Botschaft vom Heil zu verkünden und dem Gebet der Kirche zu ihrem Herrn Ausdruck zu verleihen.» «Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, wenn man eine für die Liturgie bestimmte Übersetzung herstellt, die einfach den wörtlichen Inhalt und die Grundgedanken des Originaltextes in eine andere Sprache überträgt. Es kommt vielmehr darauf an, einem bestimmten Volk in dessen eigener Sprache getreu zu vermitteln, was die Kirche durch den Originaltext einem anderen Volk in einer anderen Sprache mitgeteilt hat. Die Treue der Übersetzung kann also nicht lediglich von den Worten und Sätzen her beurteilt werden. Es muss vielmehr geschehen nach dem genauen Gesamtzusammenhang des Verständigungsvorganges Übereinstimmung mit der literarischen Art des Textes.» (Art.6).

«Wenn man daher eine Übersetzung herstellt, muss man sich um die Treue der Wiedergabe nach ihren verschiedenen Seiten bemühen, insbesondere: Im Hinblick auf das, was mitzuteilen ist. Im Hinblick auf die, an welche sich die Mitteilung richtet. Im Hinblick auf die Art und Weise der Mitteilung.» (Art.7)

«Die Bedeutung der lateinischen Wörter ist zu bestimmen unter Berücksichtigung ihres geschichtlichen und kulturellen, ihres christlichen und liturgischen Gebrauchs. Zum Beispiel: Das Wort «devotio» hat nicht notwendig den gleichen Sinn im klassischen Gebrauch, im christlichen des

6.Jahrhunderts und in dem des späteren Mittelalters. Angesichts eines Bildes oder einer Redefigur muss man sich fragen, ob sie der alltäglichen oder der gehobenen Sprache angehören, ob sie ausdrucksstark oder abgegriffen sind. Zum Beispiel: Das Wort «refrigerium» meint nicht mehr immer etwas Kühles, und das Wort «grex» erweckt nicht immer die Vorstellung von Schafen.» (Art.11b)

Man muss sich stets vor Augen halten, dass die semantische Einheit (die Grundeinheit des Sinnzusammenhangs) zuweilen nicht am einzelnen Wort hängt, sondern an der Aussage als ganzer. «Man muss daher achtgeben, dass man bei der Übersetzung nicht zu sehr um die Wiedergabe der Einzelheiten bemüht ist; sonst könnte der wirkliche Gesamtsinn verdunkelt oder verzerrt werden, weil das einzelne Wort zu starkes Gewicht erhält oder bestimmte Wörter zu sehr hervorgehoben werden. Zum Beispiel: Die Häufung der lateinischen Worte «ratam, rationabilem acceptabilemque» verstärkt den epikletischen Sinn des Gebetes. In manchen Sprachen kann aber der umgekehrte Erfolg eintreten und die Kraft der «Anrufung» geschwächt werden, wenn man drei Adjektive verwendet.» (ebd.)

«Die verwendete Sprache soll die des täglichen Umgangs sein, also angepasst an die Gesamtheit der Gläubigen, welche die gleiche Sprache ge­brauchen und sich regelmässig zum Gottesdienst versammeln, eingeschlossen die Kinder und die einfachen Leute (Paul VI.)…. Man darf nicht so übersetzen, dass die Gläubigen eine besondere literarische Bildung besitzen müssten, um den Zugang zum Ganzen der liturgischen Texte zu finden.» (Art.15).

«Die ‚Orationes’ (Tagesgebet, Gabengebet, Schlussgebet, Segensgebet über das Volk) des alten römischen Erbgutes …können in der Übersetzung etwas freier wiedergegeben werden, unter Wahrung ihrer ursprünglichen Ideen, aber bei massvoller Erweiterung des Satzbaus, wo nötig, um so den Inhalt für die Feier und die Erfordernisse von heute ,aktueller’ zu machen.» (Art.34)

«Man kann sich für die Feier einer von Grund auf erneuerter Liturgie nicht mit Übersetzungen genügen: Neuschöpfungen sind erforderlich. Es bleibt aber dabei, dass die Übersetzungen von Texten aus der Überlieferung der Kirche eine ausgezeichnete Schulung für die Abfassung neuer Texte ist, so dass ‚die neuen Formen aus den bestehenden durch organische Entwicklung erwachsen.» (Art.43 vgl.SC 23).

Artikel und Dokumente

Artikel-Dokumente

Unter der Rubrik «Artikel und Dokumente» nehmen wir einen weiten und offenen Horizont liturgischer und musikalischer Fragen in den Blick: Von kirchlichen Erlassen mit gesamtkirchlicher Bedeutung, über Fragen der Liedökumene bis zu hauseigenen KG-Problemen, die Leute auf dem Kirchplatz verhandeln. Wie farbig Kinder die Kirche sehen und wünschen, dokumentieren sie am Stand «Kirche» ander Zugermesse 2009.

Liturgie und Rollenprinzip

Die Liturgiefeier ist ein Handeln (SC 7) der hierarchisch geordneten Versammlung, die als ganze Handlungssubjekt ist. Dies ist eine zwangsläufige Folge der kommunikalen und dialogales Wort-Antwort-Struktur: agieren/reagieren, rufen-antworten, akklamieren u.a. Je nach Betrachtungsweise hat man dafür bereits im Altertum verschiedene Bilder verwendet: «Sacrum commercium» (heiliger Austausch zwischen Gott und dem Menschen). Neuzeitlich: Liturgie als Dramaturgie, die alle Teilnehmenden zu einem wesensgemässen Handeln einfordert; Liturgie als heiliges Spiel, wobei das Geschenkhafte, Kontaktoffene und Einfühlsame der Beteiligten im Vordergrund steht. In jeder Betrachtungsweise geht es darum, dass es keine blossen Zuschauer gibt, dass allen Teilnehmenden ihre spezifische Rolle zukommt, die sie zu übernehmen haben. In der Liturgiekonstitution hat sich dies in einem Satz niedergeschlagen, den man als das «Rollenprinzip» zu bezeichnen pflegt: «Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache (ex rei natura) und gemäss den liturgischen Regeln zukommt» (SC 28). Da nun gerade die Gemeinde als Ganze das Subjekt der Feier ist, wird ihre Rolle als besonders qualifiziert und wesensgemäss (ab ipsius natura) beschrieben: Ihre Teilnahme sei «voll, bewusst und tätig und mit geistlichem Gewinn» (SC 11), und dies nicht als Zugeständnis, sondern weil das Volk Gottes dazu «als das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum… kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist» (SC 14).

Walter Wiesli

Liturgie und Sprache

Stiftungstreue kann nicht bedeuten, dass die Liturgie sich nichts verändern kann oder darf. Dichter und Schriftsteller und Journalisten, soziale und politische Entwicklungen prägen und verändern die Sprache und die Sprechgewohnheiten. Die Sprache des Gottesdienstes kann davon nicht unberührt bleiben, wenn sie die Verbindung mit der Lebenswelt der Gläubigen nicht verlieren will. Sie muss je neu ihre angemessene Form finden. Leicht ist diese Aufgabe deshalb nicht, weil nach der Zulassung von rund 400 verschiedener Volkssprachen auf gleichen Sprachebenen weiterhin Subsprachen (z.B. Helvetismen, Dialekte) mit erheblichen Unterschieden bestehen bleiben. Noch kleinräumigere sprachliche Differenzierungen würden die Einheit der Liturgiefeier innerhalb eines Sprachgebietes gefährden. Die Lösung ist in der von der Übersetzerinstruktion 1969 (Nr.l5) angegebenen Richtung zu suchen: Es soll eine Sprachform gefunden werden, die man als gehobene Umgangssprache bezeichnen kann und die der Gesamtheit der Gläubigen angepasst ist, die sich regelmäßig zum Gottesdienst versammelt, einschliesslich der Kinder und der einfachen Leute. Sie schliesst Ausnahmen wie etwa weitergehende sprachliche Vereinfachungen für kleinere Kinder, für Gehörlose und Behinderte nicht aus, wie sie bei uns und in manchen anderen Ländern bereits vorgenommen worden sind.

Walter Wiesli

Musik und Kommunikation

Menschliche Kommunikation ist erfahrungsgemäss ein äusserst komplexes Geschehen, das sich in einer Vielfalt von Ausdrucksformen ausdifferenziert. Dies ist für die liturgische Ausdruckspalette ebenso gefordert. Sowohl auf der Symbolebene wie auch für die Sprache und die Musik müssen entsprechende Ausdrucksformen und Gattungen verfügbar sein. Kommunikative und dialogale Abläufe rufen nach musikalischen Alternatimspraktiken (responsoriale Formen, Rufe, Akklamationen), Psalmen verlangen die Berücksichtigung des Parallelismus der Vershälften, hymnische Gesänge (Gloria, Präfation) oder rezitativische Kantillation («Sprechgesang» für Lesungen, Einsetzungsbericht) fordern eine entsprechenden Sprachbehandlung − um nur ein paar musikalische Form- und Gattungsunterschiede anzutippen. Hier schon wird deutlich, dass das traditionelle Kirchenlied allein diesen Ansprüchen in keiner Weise genügen kann. Nur ein differenziertes Eingehen auf die jeweilige Gestalt und Funktion macht es möglich, «dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile [des Mess-Ordo] und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten» (SC 50).

Walter Wiesli

Liturgie als Kommunikation

Die Liturgie ist auf der Ebene der Zeichen und des Ausdrucks ein Kommunikationsvorgang mit dialogischem Charakter. Das gilt sowohl für die Kommunikation zwischen Gott und der Gemeinde als auch zwischen den Gliedern der Gemeinde. Dieser Dialog ist ein personales Mitteilungsgeschehen, in dem sich die Partner sprachlich öffnen, sich einander erschliessen und aneinander Anteil gewähren. Dies bedeutet einerseits, dass Gottes Wort rein und unverkürzt verkündet und ausgelegt wird, andererseits, dass die versammelte Gemeinde ihre Glaubensantwort in einer Form zur Sprache bringen kann, die ihrer Situation und ihren Ausdrucksmöglichkeiten angemessen ist (SC 114). Sowohl die Situation als auch die Ausdrucksmöglichkeiten werden einerseits durch die jeweilige Kultur einer Gemeinde bestimmt (jung-alt, ländlich-städtisch, völkisch usw.), andererseits aber auch durch die Strukturen, die dem christlichen Gottesdienst insgesamt und in seinen verschiedenen Formen eigen sind. Im Blick auf die Musik heisst dies, dass Stile und Musikgattungen zu verwenden sind, die dem Ausdruckscode der Gottesdienstgemeinde gemäss sind. Das Vaticanum II hat sich diesbezüglich selber Kriterien auferlegt (vgl. SC 112 und 116).

Walter Wiesli

Liturgie als Gedächtnis

Ausgangspunkt und Grundlage christlichen Gottesdienstes ist die Selbstmitteilung Gottes, die sich in Schöpfung und Heilsgeschichte ereignet. Dieses Offenbarungs- und Heilswerk vollzieht sich in den vielen Einzelereignissen der Heilsgeschichte des Alten und des Neuen Bundes. Es kommt zu seinem Höhepunkt im Christusereignis, in dem der ewige Gott und die geschichtliche Welt sich einander verbinden. In den Heiligen Schriften ist diese Heilsgeschichte und sind deren zentrale Ereignisse, welche die Kirche in ihrer Liturgie feiert, aufbewahrt. Die Heilige Schrift ist die Stiftungsurkunde, die diesen Bund zwischen Gott und dem Menschen begründet und legitimiert. Als Zeugnis des Heilshandelns Gottes, aber auch der menschlichen Antwort darauf bestimmt sie den Inhalt des kultischen Gedenkens. Liturgie ist ihrem Wesen nach vergegenwärtigendes Gedächtnis (Anamnese) dieser Heilsgeschichte Gottes mit dem Menschen und dessen Antwort.

Gottesdienst als Wort-Antwortgeschehen

Der christlicher Gottesdienst ist eine kommunikative Handlung. Er verdichtet sich wesentlich im Dialog, in dem Gott Menschen in seinem Wort anspricht und sie so zu glaubender Antwort befähigt. Gott teilt in seinem Wort nicht etwas von sich mit, sondern schenkt sich selbst. Umgekehrt gewinnt die glaubende Antwort der Gemeinde die Gestalt personaler Ganzhingabe, die den Lebensvollzug im «Alltag der Welt» (Röm 12.1f.) einschliesst. In der dialogischen Bestimmung der Struktur christlichen Gottesdienstes berühren sich neuere katholische Beschreibungen auffällig mit der bekannten Definition Luthers von 1544, nach der im Gottesdienst nichts anderes geschehen kann, «denn das unser lieber Herr selbs mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir widerumb mit jm reden durch Gebet und Lobgesang» (WA49,588, 15–18). Am nächsten steht dieser Formulierung SC 33, wo mit Blick auf den Wortgottesdienst gesagt wird: «Denn in der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in ihr verkündet Christus noch immer die Frohe Botschaft. Das Volk aber antwortet mit Gesang und Gebet.»

Walter Wiesli

Gottesdienst nach dem Vaticanum II

400 Jahre nach dem Trienter Konzil hat das II.Vatikanische Konzil (1962–1965) in seinen zentralen Aussagen eine fundamentale Wendung vollzogen. Kennzeichnend dafür ist eine neue Sicht der Kirche als «Kirche auf dem Weg», als Weggemeinschaft der Glaubenden. Die Gemeinschaftsstruktur ist wesentlich von der Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Christen und einem geschwisterlichen Miteinander geprägt. Entsprechend wird das kirchliche Amt nicht mehr mit dem lateinischen Ausdruck «potestas» (Herrschaft), sondern als «ministerium» (Dienst) beschrieben. Die Veränderung des Kirchenbildes bedingt ein verändertes Gottesdienstverständnis: Subjekt und Trägerin liturgischen Handelns ist die Gemeinde, «weil alle Glaubenden am Priestertum Christi teilnehmen» (Clemens Richter). Deshalb ist die «participatio actuosa» aller Teilnehmer das Formalkriterium für den wesensgemässen Vollzug der Liturgie überhaupt. Innerhalb eines Gottesdienstes gibt es ferner unterschiedliche Dienste und Aufgaben, die alle zum Gelingen der Feier gleichermassen beitragen (1 Kor 14,26).

Gottesdienst als Versammlung

In der Gemeinschaft der Jesus nachfolgenden Menschen muss eine einseitig von oben nach unten gegliederte hierarchische Struktur gegenüber den geschwisterlichen Strukturelementen zurücktreten. Prägend für das Urchristentum ist daher auch das Bewusstsein der Gemeinschaft, das geschwisterliche Miteinander aller Christen. Zum zentralen biblischen Begriff wird die «Koinonia», worunter mehr als nur Gemeinschaft zu verstehen ist: Es geht um das Anteil-Erhalten an dem von Jesus Christus verwirklichten Heil; es geht um das Teil-Haben an ihm selbst und um die Zugehörigkeit zu ihm; und es geht um ein wechselseitiges Teil-Geben untereinander. Die Koinonia schliesst besondere Dienste und Leitungsaufgaben (Ämter) keineswegs aus. Neben den Leitenden braucht die Kirche auch Menschen, die je nach ihren speziellen Charismen besondere Funktionen innerhalb des einen Volkes Gottes ausüben, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen und sich nicht über diese erheben (vgl. etwa Röm 12,3–8). Besonders nach der Konstantinischen Wende (313 n. Chr.) und der Anerkennung der Kirche als Staatsreligion orientierten sich die Bischöfe und Priester immer mehr an den staatlichen Strukturen, die ihnen die gleichen gesellschaftlichen Ehrenkodex zugestanden. Dadurch wurde der Übergang von einer kollegial-synodalen zu einer monarchischen Leitungsstruktur entscheidend gefördert.