Schöpfung

«Die Erde rollt, wer fängt sie auf , wer hält sie in der Waage?» So zu lesen (zu singen) im Kirchengesangbuch (KG 572). Die Frage ist berechtigt, wo ja doch die Ozonschicht löchrig wird, die Klimakatastrophen zunehmen und das Artensterben rasant voranschreitet. Für viele ist dieser naturschützerische Ton in den neuen Gesangbüchern ungewohnt. Trotzdem leuchtet ein, dass eine Botschaft, die fortwährend vom Leben («Leben in Fülle» Joh 10,10) redet, entschieden gegen alles antreten muss, was lebensfeindlich und lebensbedrohend ist. Zugegeben, es ist schwierig vom «Müll» zu singen, – so schwierig offenbar, wie dazu ein guter Reim zu finden ist: «Wir lebten auf höchstem Stand, wir schufen die grösste Füll’, erzeugten den lautesten Lärm und häuften den meisten Müll» (KG 578). Dennoch muss ein Glaube, der die Erde liebt, von der Schöpfung und ihrer Gefährdung reden. Das KG tut dies auf ganz verschiedene Weise:

Da gibt es die zarten Töne im Sonnengesang des hl.Franz von Assisi, der noch ungebrochen auf Geschwisterlichkeit zur «schönen Schwester Wasser» und zu unserer «Mutter Erde» setzt (KG 572). Zeitgenössische Dichter gehen das Thema Mensch/Schöpfung ähnlich an. Der Mensch ist solidarisch mit allen andern Lebewesen eingebunden ins Werden und Sterben des Lebens: «Schön im Stirb und Werde kreist die Mutter Erde, trägt was ihr gegeben: Gottes Leben» (KG 573). Wenn diese unsere Mutter Erde «an dir und mir« stirbt (KG 583), dann ist unser Schicksal ebenfalls besiegelt. Es wundert nicht, dass angesichts der zunehmenden Bedrohung der Natur die zum Umdenken und Handeln mahnenden Stimmen sich häufen (KG 570, 575, 577, 583).

Daneben gibt es im Kapitel «Gottes Schöpfung» andere Töne, die vermehrt dem Dank, dem Lobpreis und der Freude Raum geben. Das Wissen, dass Gott seine Schöpfung liebt und er «die Welt aus ihrem Tod holt» (KG 579), ermutigt zur Hoffnung. Auch die unbeschwerte Freude an der Natur hat ihre Berechtigung, sie weckt positive Kräfte und öffnet den Blick für die unwiederbringliche Schönheit der Natur (KG 574, 582, 584). Die berechtige Sorge um die Zukunft der Erde sollte für die Wahrnehmung des Schönen und Wundersamen in der Schöpfung nicht blind machen. Zwei Lieder tun dies in kindlicher Unbeschwertheit (KG 581 und KG 582), – Lieder, die ursprünglich für Kinder geschaffen wurden, teilweise aber auch problemlos mit Erwachsenen zu singen sind. Blumen, Käfer und Wolken «sollen in viel tausend Weisen Gott, der sie gemacht hat, preisen» (KG 581), – so spricht einfache, aber durchaus solide Theologie. Sogar wenn die Gemeinde in unkomplizierter Dreiklangsseligkeit lauthals bekennt: «Niemand ist grösser als unser Herr und Gott», so erklingt jenes im Gloria angesprochene selbstlose Lob, das nie genug zu singen ist.

Wie in andern Kapiteln ergänzen Gebetstexte die Lieder und unterstreichen die Bedeutung des Anliegens. Beim Weiterblättern zum nächsten Kapitel spürt man auch, dass der Umgang mit der Schöpfung sehr rasch den Menschen einholt. Denn: «Kein Friede unter den Menschen ohne Frieden mit der Natur» (KG 591).

Walter Wiesli

Armee-GB

Aspekte des Armee-Gesangbuchs

Interview zwischen der Nachrichtenagentur Kipa und Walter Wiesli

Ein Armee-GB, wie sieht das aus?

Dass es Soldatengesangbücher gibt, ist nicht neu. Ich selber erinnere mich an zwei Vorgänger zum jetzigen Gesangbuch. Es bietet alles an, was es an Liedern zu einem Gottesdienst braucht: Für die Messfeier, fürs Abendmahl, für Wortgottesdienste oder kurze Besinnungen. Es enthält auch, was man für die verschiedenen Zeiten im Kirchenjahr braucht: Advent, Weihnachten, Ostern. Dazu verschiedene Texte zu verschiedensten Anlässen: Psalmen, Gebete in Krankheit und im Sterben usw.

Was ist daran neu?

Neu ist sicher, dass es das erste deutschsprachig-ökumenische Armee-GB in Europa ist. Zwar sind ökumenische Gottesdienste im Wehrdienst zunehmend die Regel, doch dass sie künftig gezielt aus Materialien der drei landeskirchlichen Gesang- und Gebetbücher KG/RG/CG gemeinsam schöpfen, ist neu und in dieser Form in den umliegenden Ländern noch unbekannt. Dies wurde möglich, weil diese drei Bücher bereits eine Liedökumene von 238 Lieder verbindet.

Neu im Vergleich zu den Gemeindebücher ist auch, dass es eher auf den Gebrauch für jüngere Leute ausgelegt ist. Es enthält eine ganze Reihe fremdsprachiger Lieder: Morning has broken, Wes hall overcome, israelische Lieder, Spirituals, Kanons u.a. Das Repertoire macht deutlich und erlebbar, dass jeder Gottesdienst ein kommunikatives und dialogales Geschehen darstellt, das von einer Vielfalt von Formen und Gattungen lebt. Einige Gesänge lassen sich mehrsprachig singen, andere  überschreiten mit zusätzlichen Sprachen unsere Sprachgrenzen. Erwähnenswert ist auch, dass wir auf ein Format verpflichtet wurden, das – wie alle andern militärischen Reglemente – den Munitionskanistern entspricht.

Wozu ein Armee-GB ?

Diese Frage ist sicher berechtigt, weil ja Dienstsonntage eher selten sind. Trotzdem macht ein solches Gesang- und Gebetbuch nur Sinn, wenn es alle üblichen Gottesdienstformen in allen Jahreszeiten abzudecken kann. Es gibt überdies auch Anreiz, ausserhalb des Gottesdienstes Orte der Besinnung und Stille zu füllen.

Der Chef der Armee für Personelles, Brigadier Andrey, sieht die Seelesorge und die damit verbunden Gottesdienste als etwas, das man in der Schweizerarmee nicht aufgeben möchte. Er betonte, dass in der Ausbildung und im Alltag der Wehrmänner die seelsorgerlichen und die damit verbundenen gottesdienstlichen Aufgaben ihre Bedeutung haben und behalten. Dabei kommt es weitgehend auf die Leiter der Truppe und deren Seelsorger an, ob im Dienstalltag ein Gottesdienst oder sonstiger religiöser Anlass eingebaut wird. Zudem weiss niemand, ob nicht ganz unerwartet eine Katastrophe eintrifft, wo dann solche Anlässe wieder sehr aktuell werden. Es kommt ja auch vor, dass jemand beim langweiligen Warten und Herumsitzen zu singen anfängt: „Schalom chaverim“ oder „Friede wünsch ich diir“. Ich kann mir auch vorstellen, dass kirchenferne Leute mal auf ein Lied oder einen Text stossen, der nachdenklich macht.

Und weshalb ökumenisch?

Wir haben in der Schweiz bezüglich ökumenischer Zusammenarbeit seit der Entstehung unserer Gesangbücher bereits viel Erfahrung. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, wo man sich nicht auf eine gemeinsame Fassung einigen konnte, wie etwa beim Lied „Es ist ein Ros entsprungen“. Dann muss jemand nachgeben und das kann hart sein. Im Übrigen war in den letzten zehn Jahren die ökumenische Grosswetterlage nicht immer gleich gut, – ich denke an die Eucharistiediskussion. Auch das kann die Zusammenarbeit belasten.

Verhältnis zwischen Auftraggebern und Kirchen?

Von Seiten der Kirchenleitungen und der Armeespitzen waren wir bezüglich Inhalt und Gestaltung völlig frei. Die Kirchen haben sich grosszügig gezeigt, indem sie der Armee ihre Rechte und Satzvorlagen unentgeltlich überliessen. Zum Schmunzeln: Die Armee war darauf bedacht, auf dem Kirchturm im Titelbild weder ein Kreuz noch einen Hahn zu platzieren. Zum Schutz des Konfessionsfriedens?

Walter Wiesli

rise up

Das «rise up plus» 2015

rise up plus ist die überarbeitete und erweiterte Neuauflage 2015 des ökumenischen Lieder- und Gebetbuchs „rise up“ 2002, das über die Schweiz hinaus der Popularmusik in der Kirche neue Impulse gab. Es möchte die daraus erwachsenen Erfahrungen für den Gottesdienst, für Unterricht und Gemeindearbeit fruchtbar machen und vertiefen.

rise up plus thematisiert das allen Christen gemeinsame biblische Ethos in zeitgenössischem Klang und textlicher Bezugnahme zur Situation heutiger Menschen mit ihren Freuden und Leiden, Hoch und Tiefs, ihrer Lebenslust, aber auch Angst, Wut und Trauer. Und all dies verstanden als hoffnungs-voller Aufbruch in die verheissene Zukunft einer neuen Welt.

Dem gesellschaftlichen Wandel und den sich ändernden Bedürfnissen entsprechend wurden 69 Lieder (zu den 180 bewährten Hits) neu in rise up plus aufgenommen. Es betrifft dies vor allem liturgische Gesänge, meditative Lieder sowie Popsongs zu gesellschaftlichen Themen. Damit wächst der Umfang von 312 auf 384 Seiten. Zur parallelen Nutzung beider Bücher werden den neuen Nummern die alten beigestellt.

Die Vielfalt religiöser Erfahrung und Spiritualität spiegelt rise up plus im bunten Mix musikalischer Stile und Formen. Einfache Lieder wechseln mit anspruchsvollen Songs von Leadsängern und Chor. Viele Lieder sind einstimmig, andere mehrstimmig gesetzt. Die Klangwelten von Taizé, Spirituals, internationaler Folklore und des Kirchenlieds kommen auf ihre Rechnung. Dies erleichtert die Rück-sichtnahme auf unterschiedliche musikalische Fähigkeiten und Vorlieben der singenden Gemeinde.

Die neue Einteilung in fünf Kapiteln ordnet Lieder und Gebete dichter einander zu und verweist deutlicher auf deren Sitz im Leben. Die Überschriften lauten: Lieder und Gebete mit biblischem Bezug / liturgische Gesänge und Gebete / Lieder und Gebete durch Jahr und Tag / meditative Gesänge und Gebete / Lieder und Gebete zu gesellschaftlichen Themen. Das Bibelstellenregister wurde dementsprechend angepasst. rise up plus erscheint auch in WIRO-Bindung (Spiral-Bindung).

Als Hilfsmittel zu „rise up“ 2002 existieren bereits drei Doppel-CDs mit eingesungenen Liedern, Playbacks und Klaviersätzen (als PDF). Eine vierte Doppel-CD soll 2016 folgen. Des Weiteren liegen schon jetzt zwei „rise up“-Chorhefte vor. Detaillierte Informationen zum kompletten Editionsangebot von rise up plus liefern die Verleger: www.rex-verlag.ch / www.reinhardt.ch / www.tvz.ch. Das Projekt rise up plus wurde realisiert von der Redaktionskommission (R.Alfarè, Chr.Bächtold, B.Dähler, E.Giovine, A.Hausammann, S.Rupp Fischer, U.Zimmermann) und der Theologischen Kommission (R.Grünenfelder, A.Kellenberger, N.Ottiger, H.-U.Richwinn) in Zusammenarbeit mit den Herausgebern: Verein für die Herausgabe des Kath.Kirchengesangbuches der Schweiz, der Liturgie- und Gesangbuchkonferenz der Evang.-ref.Kirchen der deutschsprachigen Schweiz, im Verbund mit der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

Walter Wiesli

                                                                                                             

Ökumene im Lied

Angesichts der weltweiten Problematik der christlichen Ökumene und der Weltsituation insgesamt werden viele den Beitrag des ökumenischen Singens und Betens eher gering einschätzen. Die Probleme auf der Suche nach Einheit zeigten sich 1998 anlässlich des 50jahr-Jubiläums des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Harare (Simbabwe), wo sich die 330 Mitgliedkirchen in manchen Fragen nur schwer oder überhaupt nicht zu einem Konsens durchringen konnten. Nach der Vancouver-Tagung konzentrierte sich die Arbeit auf ökonomische, ökologische und friedenspolitische Aspekte, was schliesslich 1989 zur Ökumenischen Versammlung «Gerechtigkeit und Frieden» in Basel führte, wo erstmals die Orthodoxen Kirchen, die Römisch-katholische Kirche und die Evangelischen Kirchen zu einer Handlungseinheit zusammenfanden. 

Es erstaunt nicht, dass Themen von dieser Aktualität und Brisanz mehr publizistisches Echo hervorrufen als theologische Studiendokumente zu Glaubensfragen und Liturgie. Es gab aber neben dieser Form der Ökumene, in der die christliche Weltverantwortung auf der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ebene dominierten, immer auch jene verborgene Arbeit, wo es um die Aufarbeitung der theologischen Konfliktfelder, um die Suche nach einem Basiskonsens und um Inhalte und Methoden der christlichen Theologie ging. Beide Ebenen beeinflussten das gottesdienstliche Leben in den Gemeinden und das ökumenische Bewusstsein an der Basis.

Geheime Ökumene

Obwohl in der Reformation die Einheit der abendländischen Kirche zerbrochen ist, sind mannigfache Verbindungen über die Konfessionsgrenzen lebendig geblieben, es sind sogar im Laufe der Zeit neue hinzugekommen. Eines der Beispiele ist im deutschen Sprachraum das volkssprachliche Kirchenlied. Die getrennten Kirchen pflegten nicht nur das gemeinsame Erbe des deutschen Kirchenliedes weiter, sondern sie schufen aus dem überlieferten Gut und aus den Anregungen, welche die jeweilige Zeit bot, auch stets Neues, von dem dies und das in eine andere Konfession hinüber wirkte. Solche Vorgänge lassen sich bis in unsere Zeit hinein beobachten. Sie bezeugen eine «geheime Ökumene», längst ehe die ökumenische Bewegung existierte – ein Zeugnis, das umso überzeugender ist, als es gar nicht beabsichtigt war.

Eines freilich konnte nicht ausbleiben: Melodien und Texte veränderten sich beim Übergang in einen andern Konfessionsbereich nicht selten und machten überdies in den verschiedenen geographischen und konfessionellen Räumen zuweilen eine je selbständige Entwicklung durch. Dies hatte zur Folge, dass derselbe Text und dieselbe Melodie heute in den Gesangbüchern der einzelnen Konfessionen oft eine auffallend verschiedene Gestalt haben, wobei häufig mehr äusserliche als konfessionell-theologische Gründe zu diesen Abweichungen führten. Selbstverständlich gab es solche Variantenbildungen eh und je auch innerhalb einer Konfession. Mit Recht suchen mehr und mehr Christen in unserer Zeit nach dem, was sie trotz aller Unterschiede verbindet. Dass man dabei auch auf das Kirchenlied aufmerksam wurde, versteht sich. Und da die Gelegenheiten immer zahlreicher werden, bei denen Christen verschiedenen Bekenntnisses ihren Glauben gemeinsam bezeugen und miteinander Gottesdienst feiern, ist der Wunsch nach einheitlichen Fassungen bestimmter Kirchenlieder wach geworden.

Um diesen Wunsch in die Tat umzusetzen, gründeten die Kirchen des deutschen Sprachraums 1969 die «Arbeitsgemeinschaft für Ökumenisches Liedgut» bestehend aus 23 Mitgliedern aus Deutschland (und der damaligen DDR), Österreich und der Schweiz. Die Gründungsmitglieder aus der Schweiz waren die verdienstvollen Hymnologen P.Huber Sidler OfM und Markus Jenny.

Die erste von drei Liedpublikationen der AÖL war «Gemeinsame Kirchenlieder» (GKL)(102 Gesänge).

«Noch nie hat ein konfessionell so breit gestreutes Gremium ein Gesangbuch bearbeitet, – und noch nie sind darum auch so verschiedenartige Probleme der Liedgestaltung gleichzeitig zu lösen gewesen. Es mussten daher in manchen Fällen neue Lösungen gesucht werden, die in gemeinsamer Bemühung auch immer wieder gefunden wurden. Das Bestreben war dabei, eine gute Mitte zu finden zwischen der Treue zur ursprünglichen Form – namentlich dann, wenn diese hohes dichterisches und musikalisches Niveau aufweist – und den Ansprüchen, die man heute an einen allgemein singbaren Text und an seine Melodie stellen muss» (GKL-Vorwort).

Lied–Ökumene grenzüberschreitend

In den letzten Jahrzehnten hat sich ein Prozess angebahnt, der in der Geschichte des Kirchenliedes neu ist: Austausch von Kirchenliedern weltweit. Wir lernen andere Liedtraditionen kennen und schätzen und bemühen uns, mit guten Übertragungen oder textlichen Neuschöpfungen unser Liedgut anzureichern. Dieser Liedtyp, der als «laus perennis» rund um den Erdball geht (KG 689 «denn unermüdlich, wie der Schimmer des Morgens um die Erde geht…ist immer ein Loblied wach, das vor dir steht») verbindet nicht nur Christen, sondern ist gewissermassen ein Fanal jener «communio», die wir anstreben und ersehnen. Eine Auflistung der Herkunftsländer von KG-Liedern  präsentiert sich wie folgt: Aus Frankreich 12 Gesänge (darunter 9 Taizé-Gesänge), Niederlande 8, England 3, Lateinamerika 3, Schweden 2, Norwegen 2, Russland 2, USA 1. Das RG listet 26 fremdsprachige Gesänge auf  S.1094f.

Am ersten Lied im KG (RG 26) lässt sich die konfessions- und grenzüberschreitende Dynamik dieser Lieder exemplarisch aufzeigen. Das Lied «Gott hat das erste Wort» stammt vom Niederländer Jan Wit (1965). Noch bevor es im niederländischen «Liedboek voor de Kerken» kam, übertrug es Markus Jenny 1970 ins Deutsche. Zwei ökumenische Publikationen aus der Schweiz standen am Beginn einer raschen Verbreitung im deutschen Sprachraum: 1972 «Neues Singen in der Kirche« (Nr.17/5), 1980 «Kumbaya« (Nr.83). 1983 findet es sich im «Leuchte, bunter Regenbogen» (Nr.205), ebenso in Beiheften zum EKG: Neue Lieder, DDR (Nr.66); Singe Christenheit (Nr.660),  Anhang 77 (Nr.832), Singt und dankt (Nr.634), seit 1993 im Stammteil des Evang.Gesangbuch Deutschlands (EG 1993 Nr.199), 1994 im Liederbuch der Heilsarmee (Nr.302), 1994 im KG-Faszikel (Nr.97), 1997 im «Unisono», ökumenische mehrsprachige Lieder der Christenheit (Nr.108). Inzwischen wurde es auch im französischen und englischen Sprachbereich bekannt. Es überschreitet nicht nur konfessionelle, geographische und sprachliche Grenzen. Es sprengt auch zeitliche Horizonte: Denn «gemeinsames Singen verbindet die Singenden mit dem durch die Zeiten wandernden Gottesvolk. Daran erinnert das Lied in besonderer Weise, indem es Gottes Geschichte mit allem Geschaffenen von Anbeginn und durch alle Zeiten vergegenwärtigt.» (H.-J.Stefan)   

Gewinn und Verlust 

Viele Lieder haben eine lange Geschichte und erfahren auf dem Weg durch die Gesangbücher Veränderungen oder werden im Verlauf der Zeit ganz einfach zersungen. So führt das Bemühen um einheitliche Fassungen zwangsläufig zu Eingriffen in eingesungene Melodien und Texte. Konkret heisst dies, die betreffenden Gesänge müssen umgelernt werden, im Interesse der Einheit gibt man vertraute Fassungen auf. Die AÖL ist aber der Ansicht, dass diese Opfer in keinem Fall für irgendeine Seite unzumutbar sind und dass ihnen aufs Ganze gesehen ein grösserer Gewinn gegenübersteht.  Im KG betrifft dies beispielsweise 33 Melodien, 30 geringfügige und 36 einschneidende Textänderungen. Rund die Hälfte dieser Eingriffe ist ökumenisch bedingt. Entscheidend waren verschiedene hymnologische Kriterien wie die ursprüngliche Fassung des Liedes, die sprachlich zumutbare Gestalt, inhaltliche Vertretbarkeit, dichterische Qualität usw. Wer eine geänderte Melodie mit der früher vertrauten vergleicht, erkennt oder erahnt zumindest öfters den Grund einer Neufassung: z.B. die Abkehr vom spannungslosen Vierviertel-Rhythmus zum profilierteren Ursprungsrhythmus. (KG 46, 302, 381), Rückkehr von der zersungenen Fassung zur klar strukturierten Ursprungsmelodie (138, 134), Vereinheitlichung diözesaner Fassungen in der Schweiz (755, 765) usw.

Schmerzliche Erfahrungen

Jede Gesangbucherbeit bewegt sich im sensiblen Prozess sorgfältig abwägenden und kritischen Sichtens und Entscheidens. Kompromisse im Detail wie im Grossen und Ganzen gehören unvermeidbar dazu, so schmerzhaft sie Einzelne oder Gruppen berühren mögen. Auf diese Weise stiessen die beauftragten Kommissionen immer wieder an praktisch unüberwindbare Grenzen. Gelegentlich wurde die Masse der zu prüfenden Liedvorschläge für alle zu belastend, insbesondere was die Auswahl aus rund 12’000 neuen geistlichen Liedern betraf.

Auch aus theologischen Gründen oder aus Rücksicht für vertraute Fassungen, die eine Konfession nicht aufgeben wollte, mussten Differenzen in Kauf genommen werden. Dies schmerzt besonders dann, wenn es sich um Lieder handelt, die allen Konfessionen besonders teuer sind wie beispielsweise «Es ist ein Ros entsprungen». Dafür bieten das KG, RG, GL und EG drei unterschiedliche Fassungen an:

GKL 15  RG 399 (GL)

KG 334, GL 132

EG 30

Es ist ein Ros entsprungen

aus einer Wurzel zart,

wie uns die Alten sungen

von Jesse kam die Art,

und hat ein Blümlein bracht

mitten im kalten Winter

wohl zu der halben Nacht.

Es ist ein Ros entsprungen

aus einer Wurzel zart,

wie uns die Alten sungen

von Jesse kam die Art,

und hat ein Blümlein bracht

mitten im kalten Winter

wohl zu der halben Nacht. 

Es ist ein Ros entsprungen

aus einer Wurzel zart,

wie uns die Alten sungen

von Jesse kam die Art,

und hat ein Blümlein bracht

mitten im kalten Winter

wohl zu der halben Nacht.

Das Röslein, das ich meine,

davon Jesaja sagt,

ist Maria, die reine, 

die uns das Blümlein bracht.

Aus Gottes ewgem Rat

hat sie ein Kind geboren,

welches uns selig macht.

Das Röslein, das ich meine,

davon Jesaja sagt,

ist Maria, die reine,

die uns das Blümlein bracht.

Aus Gottes ewgem Rat

hat sie ein Kind geboren, 

Und blieb doch reine Magd.

Das Röslein, das ich meine,

davon Jesaja sagt,

ist Maria, die reine,

die uns das Blümlein bracht.

Aus Gottes ewgem Rat

hat sie ein Kind geboren,

welches uns selig macht.

Das Blümelein so kleine

das duftet uns so süss; 

mit seinem hellen Scheine 

vertreibt’s die Finsternis, 

wahr’ Mensch und wahrer Gott,

hilft uns aus allem Leide,

rettet von Sünd und Tod.

Das Blümelein so kleine,

das duftet uns so süss;

mit seinem hellen Scheine

vertreibt’s die Finsternis,

wahr’ Mensch und wahrer Gott,

hilft uns aus allem Leide

rettet von Sünd und Tod. 

Das Blümelein so kleine,

das duftet uns so süss;

mit seinem hellen Scheine

vertreibt’s die Finsternis,

wahr’ Mensch und wahrer Gott,

hilft uns aus allem Leide,

rettet von Sünd und Tod.

Die strittige Aussage findet sich in der zweiten Strophe, wo die Schlusszeile «und blieb doch reine Magd» als Aussage für die bleibende Jungfrauschaft Marias gedeutet wird. In GKL findet sich folgende Anmerkung: «Das Lied beginnt wie ein Rätsellied von einem „Ros“ (= Rosenstock) zu sprechen, der ein Blümlein hervor brachte. In der zweiten Strophe folgt die Lösung: Der Rosenstock (jetzt „das Röslein“ genannt) ist Maria. Auf die Jungfrau (virgo) Maria bezog man schon im Mittelalter die Jesaja-Weissagung (11,1) vom Spross (virga), der aus der «zarten» (= edlen) Wurzel Isais (lateinisch: Jesse), d.h. aus dem Geschlechte von Davids Vater, hervorgehen sollte.»

Das Lied, dessen Autor/Autorin bis heute unbekannt blieb, erscheint erstmals um 1585 mit dem Zusatz «Das alt catholisch Trierisch Christliedlein». Michael Praetorius (1571–1621) entdeckte das Lied und schuf den wunderschönen bekannten vierstimmigen Satz dazu. Wie die GKL-Anmerkung richtig sagt, meint Ros (1.Str.) und Röslein (2.Str.) Maria, und das Blümlein, das sie uns brachte, ist Jesus. Der strenggläubige Lutheraner Praetorius, der um den katholischen Ursprung des Liedes wusste, meinte das Lied reformatorisch verbessern zu müssen. Es versuchte den marianische Interpretation abzuschwächen zugunsten einer stärkeren Betonung der Person Jesu. «das Röslein, das ich meine» ist für Praetorius nicht mehr Maria, sondern Jesus: «Das Röslein … hat uns gebracht alleine Marie, die reine Magd.» Damit hat er eine stärkere christologische Ausrichtung erreicht, die durch den Schluss «welches uns selig macht» noch verstärkt wird. Diesen Versschluss (2,7), der im Original fehlt, soll Praetorius nach Konrad Ameln in einer Abschrift der „Musae Sioniae“ handschriftlich nachgeführt haben.(Vgl. K.Ameln in: JfHS (1960) 146–154). In diese Lücke setzten die Gesangbücher im 19.Jahrhundert recht phantasielos den Versschluss der ersten Strophe (1,7). Der Logik zulieb meint das EG 30,2 das Röslein mit Blümlein ersetzen zu müssen. Damit ist dann wohl noch der Rest des ursprünglich so feinsinnigen und zarten Bildes vertan. Im Speyerer Gesangbuch (1599) wie im Mainzer Cantual (1605) zählt das Lied 23 Strophe und wird so zu einer Erzählgeschichte um Jesus und Maria. 1844 dichtet der oberfränkische Pfarrer Friedrich Layritz drei Strophen zur Praetorius-Fassung dazu, wovon deren erste jetzt als dritte Liedstrophe offenbar bleibendes Heimatrecht hat. Im EG 30 fügt sich die letzte Layritz-Strophe als vierte Liedstrophe an.    

Diese Liedgeschichte zeigt, wie sensibel die konfessionelle Befindlichkeit wird, wenn Überzeugungen (auch nur vermeintliche) angetastet werden, die für ein Bekenntnis eine Signalwirkung haben.

In einen ähnlichen Konflikt gerieten umgekehrt die Katholiken mit der zweiten Strophe des Lutherliedes «Aus tiefer Not schrei ich zu dir» (KG/RG 384/83). Diese pointierte Kurzfassung von Martin Luthers Rechtfertigungslehre wäre vor nicht zu langer Zeit kaum in ein katholisches Gesangbuch eingegangen: «Bei dir gilt nichts denn Gnad und Gunst, die Sünde zu vergeben; es ist doch unser Tun umsonst auch in dem besten Leben.» Die Strophe lässt schon deshalb aufhorchen, weil diese Formulierung sich nicht aus Psalm 130 herleiten lässt. Die AÖL versuchte in GKL 50 die «katholische Anstössigkeit» mit folgender Erklärung zu mildern: «Sittliche Leistung und persönliche Verantwortung werden in dem Lied (Str.2) nicht ausgeschlossen, sondern vorausgesetzt …». Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (Rom 1998) erübrigte sich für uns ein solcher Kommentar.

Ausblick

Die zeitlich parallel konzipierten, im Laufe der Jah­re mehr und mehr verwobenen Entstehungsprozesse der Schweizer Gesangbücher stellen eine wichtige Etappe im Zusammenleben der Schweizer Kirchen dar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die gewachsene Vertrauensbasis gute Früchte trägt: Die bisherigen Erfahrungen ermutigen dazu, die Zusammenarbeit auf gemeindlicher, regionaler und schweizerischer Ebene auszubauen und vergleichbare Projekt vermehrt mit gleichem Elan anzugehen und durchzuziehen. Denn Kirchen brauchen ein weites Netzwerks von Stimmen, «damit ihr Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, einträchtig und mit einem Munde gepriesen wird.» (Röm 15,6).

Walter Wiesli

Liedökumene im KG

Aufbruch der Liedökumene

Angesichts der Tatsache, dass die Suche nach Einheit in einer Weltgemeinschaft, «die im Wesentlichen von globalen wirtschaftlichen und finanziellen Mächten geprägt ist,» (Marlin Van Elderen, ÖRK) wird man wird man die Bedeutung einer christlichen Liedökumene nicht überschätzen wollen. Trotzdem hat im Blick auf die Grosswetterlage der Ökumene in den letzten fünfzig Jahren kaum etwas anderes das gemeinsame christliche Zeugnis und das kirchliche Miteinander mehr gefördert als das gemeinsame Lied.

Ein Blick zurück zeigt, dass eine praktische Liedökumene seit der Reformation nie völlig abgebrochen ist. «Die getrennten Kirchen pflegten nicht nur das gemeinsame Erbe des mittelalterlichen deutschen Kirchenliedes weiter, sondern sie schufen aus dem überlieferten Gut und aus den Anregungen, welche die jeweilige Zeit bot, auch stets Neues, von dem vieles in eine andere Konfession hinüber wirkte. Solche Vorgänge lassen sich bis in unsere Zeit hinein beobachten. Sie bezeugen eine , längst ehe die ökumenische Bewegung existierte  ̶  ein Zeugnis, das umso überzeugender ist, als es gar nicht beabsichtigt war.» (GKL 1973). Freilich gab seit Anfang des letzten Jahrhunderts die liturgische Bewegung diesem Bemühen einen zusätzlichen Schub. «Am Ende dieses Weges zeigt sich der katholische Gottesdienst durch wesentliche Elemente des evangelischen bereichert, vor allem durch die Betonung des Wortgottesdienstes. Umgekehrt kommt die Hervorhebung der kommunikativen Elemente im Gottesdienstes, besonders die immer deutlicher erkennbare Konzentration auf die Abendmahlsfeier im evangelischen Bereich dem katholischen Gottesdienst entgegen.» ((A,Schilso, Quest.disp.132)

Die AÖL – Liedökumene als Institution

Was Hymnologen schon immer wussten, machten sich seit der letzten Jahrhundertmitte die meisten Gesangbuchschaffenden als Arbeitsmaxime zu Eigen: «Eine Beschäftigung mit dem Kirchenlied ist unter dem Blickwinkel nur einer Konfession heute nicht mehr möglich und verantwortbar.» (H.Riehm, Kirchenlied 2005). Im deutschsprachigen Raum führte diese Einsicht 1969 zur Gründung der «Arbeitsgemeinschaft für das ökumenische Lied» (AÖL). Schweizerseits gehörten zu den Gründungsmitgliedern die bedeutsamen Hymnologen P.Hubert Sidler OFM und Prof.Markus Jenny. Noch nie seit der Reformation hat sich ein konfessionell so breit gestreutes Gremium der grenzüberschreitenden Liedarbeit angenommen und noch nie standen demzufolge so verschiedenartige Probleme der Liedgestaltung an. Die AÖL war beauftragt, einheitliche Text- und Melodiefassungen zu erarbeiten, die dann für die Aufnahme in die konfessionellen Gesangbücher im deutschen Sprachbereich zur Verfügen stehen sollten. Es sind dies heute rund 530 Gesänge, die in den jeweiligen Büchern mit dem Buchstaben «ö» versehen werden. Er besagt, dass ein Lied in Melodie, Text und Strophenwahl vollständig der AÖL-Fassung entspricht. Ein gekennzeichnetes ö (ö in Klammer) wird gesetzt, wenn ein Lied in der Melodie und in Teilen des Textes (in mindestens einer Strophe) der AÖL-Vorlage entspricht. Die Kenntnisname solcher Einschränkungen sind für das ökumenische Feiern wichtig und werden daher im Anhang neuerer Bücher tabellarisch aufgeführt (im KG S.911, im RG S.1082). Das KG enthält 206 ö-Gesänge (davon 26 in Klammer), das RG 223 ö-Gesänge (davon 57 in Klammer). Aus der KG-Perspektive mag bemerkenswert erscheinen, dass 78 KG-Nummern in den 37 Diözesananhängen des Gotteslob 383mal aufscheinen. (ebd.).

Liedökumene weltweit

Seit geraumer Zeit hat sich ein in der Geschichte des Kirchenliedes neuer Trend angebahnt: Der Austausch von Kirchenliedern weltweit. Es sind dies grenzüberschreitende Anleihen aus verschiedenen Ländern (F,NL,GB,S,N,UdSSR,USA), die sich mit aussagestarken Texten und unverwechselbaren Melodien rasch eingesungen haben. Mit solchen Übertragungen haben uns Übersetzer wie Jürgen Henkys, Markus Jenny, Dieter Trautwein u.a. eine neue, zeitnahe Kirchenliedsprache erschlossen. Verdienste an diesem Prozess haben auch deutschsprachige Dichterinnen und Dichter, so etwa Silja Walter, Irmgard Spiecker, Lothar Zenetti, Kurt Marti, Kurt Rose u.a. Während viele neue Texte des 20.Jahrhunderts Melodien vergangener Epochen aufgreifen (27 Gesänge aus dem 16.Jh., 21 Gesänge aus dem 17.Jh.), gaben Komponisten wie Rolf Schweizer, Manfred Schlenker, Friedemann Gottschick u.a. dem neuen Gemeindelied ein von der Tradition abweichendes unverwechselbares Gepräge. Dabei kam es zu einem immer selbstverständlicheren Austausch zwischen den christlichen Konfessionen, – die Freikirchen nicht ausgenommen. Am ersten KG-Lied «Gott hat das erste Wort»  lässt sich die konfessions- und grenzüberschreitende Dynamik dieser Lieder exemplarisch aufzeigen. Es durchwandert zwischen seiner Entstehung 1965 bis 1998 fünf Nationen, fünf Konfessionen und über zehn Gesangbuchausgaben.

CH-Kirchenleitungen ökumenisch

Das Zusammengehen und vielfache Kooperationsbemühungen seitens der Kirchenleitungen in der von der Diaspora durchwirkten Schweiz haben Tradition. So erinnern Weihbischof Dr.Peter Henrici und der Kirchenamtspräsident der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich Pfarrer Ruedi Reich ihre Pfarreien und Kirchgemeinden an das uns alle Verbindende: «Längst ist uns bewusst, dass unsere Kirchen viel mehr miteinander verbindet als trennt. Wir sind davon überzeugt, dass wir alle, ob wir nun der römisch-katholischen oder der evange-lisch-reformierten Kirche angehören, Glieder an dem einen Leib Christi sind. Alles, was für unser christliches Leben entscheidend ist, ist uns gemeinsam: die eine Taufe, die Ehrfurcht vor dem Wort Gottes, das Bekenntnis zu Jesus Christus, die Verpflichtung zu einem Leben aus dem Geist des Evangeliums.» (Brief der kath.und ref.Kirchenleitungen Sept.1997).

Darum wundert es nicht, dass die kirchlichen Auftraggeber das Anliegen der Ökumene in ihren neuen Gesangbüchern mit Nachdruck verwirklicht wissen wollten. So liest man im Konzept des RG kurz und bündig: «Ökumenischer Bezug. / Ökumenische Fassungen haben den Vorrang» (MG 3/1985). Die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz nennt als ihre Priorität: «Dem ökumenischen Liedgut ist ein breiter Raum zu gewähren. Wo ökumenische Fassungen vereinbart sind, erhalten sie den Vorrang» (DOK 1985). Das Anliegen wird nochmals in den Einleitungen der Bücher betont. Im RG: «Das reformierte Gesangbuch ist durch ökumenische Weite gekennzeichnet» (RG S.10). Die Schweizer Bischöfe halten im Geleitwort zum KG fest: «Es bedeutet für uns Mitglieder der Bischofskonferenz eine Genugtuung, dass dieses Buch viele Gesänge enthält, die sich gleichlautend im Evangelisch-reformierten Gesangbuch der Schweiz und in den Gesangbüchern der andern deutschsprachigen Länder finden. Uns Bischöfen ist die ökumenische und internationale Gemeinsamkeit bedeutsam» (KG S.2).

CH-Liedökumene konkret

Dem Auftrag und Willen zur Zusammenarbeit mussten klar umschriebene Strukturen und Verbindlichkeiten folgen. Fürs Erste wurde ein kontinuierlicher Informationsfluss gesichert durch den Einsitz eines Kommissionsmitglieds aus der jeweiligen Schwesterkommission (M.Jenny in der KG-Kommission, W.Wiesli in der RG-Kommission). Alle verbindlichen Entscheide wurden gemeinsam vorbereitet und in sechs Plenarsitzungen diskutiert und verabschiedet. Es war dies eine Phase des behutsamen Umgangs mit der eigenen Tradition und des fairen Streites im Ringen um das Gemeinsame. Die Achtung vor der Verwurzelung in der eigenen Glaubensgeschichte führte gelegentlich zur schmerzlichen Einsicht, dass dem Bemühen um Einheit Grenzen gesetzt sind. Auch führte die Überzeugung, dass Ökumene sich zunächst am Ort ausweisen muss, in Einzelfällen zur Abkoppelung von der grossräumigen Ökumene mit dem Gotteslob und dem Evang. Gesangbuch Deutschlands. Trotzdem zeitigte die Zusammenarbeit insgesamt erfreuliche Resultate: Neben den bereits erwähnten ö-Gesängen gibt es nun zusätzlich eine Schweizer Liedökumene mit 238 Gesängen, die in den Büchern der drei Landeskirchen (CN, KG, RG und dem Ökumenischen Gesang- und Gebetbuch der Schweizer Armee) mit einem „+“ gekennzeichnet sind.

Den hohen Stellengrad des Pluszeichens (+) unterstreichen zusätzlich die beiden Leitlieder von KG und RG. Das KG eröffnet das Liedrepertoire mit dem bereits erwähnten «Gott hat das erste Wort», das vom reformierten Pfarrer Markus Jenny aus dem Holländischen übertragen und zunächst von reformierten Kirchentagen verbreitet wurde. Das RG beginnt gleich mit drei Magnificat-Liedern: «Hoch hebt den Herrn meine Seele  ̶  das ist das Moto über dem ganzen neuen Gesangbuch. Maria gibt den Ton an ….», kommentiert die ref. Pfarrerin Dorothea Wiemann (NSK 1/1998). Der Gesangbuchanalytiker Heinrich Riehm hat diese Zusammenarbeit mehrfach gewürdigen: «Der ständige Kontakt beider Gesangbuchkommissionen unter einander bei der Erarbeitung beider Bücher führte zu Lösungen, die bei aller Gemeinsamkeit und inneren Übereinstimmung doch je ihr eigenes Profil wahren. Bei aller Wahrung der eigenen Tradition und des eigenen Profils bleibt doch die Parallelität (des KG) mit dem Gesamtaufbau des RG erstaunlich» (H.Riehm). Hier zeigen sich erste Ansätze zum gemeinsamen christlichen Gesangbuch. (ebd.).

Dies alles signalisiert einen Abbau von Berührungsängsten, eine unverkrampfte Offenheit und Bereitschaft zum Geben und Nehmen. Zwei kleine Beispiele können für viele andere stehen: Das bekannte «Tägliche Gebet des Bruder Klaus» (Niklaus von Flüe) war im Entwurf des RG als Lesetext abgedruckt. In der letzten gemeinsamen Sitzung der Gesangbuchkommissionen wurde die dazu gehörende Melodie aus dem KG ins RG übernommen. Umgekehrt finden sich im Cantionale (Vorsängerbuch zum KG) 50 mehrstimmige Singsätze des RG zu KG-Liedern, was in Zukunft Chöre und Gemeinden zu intensiverem Zusammenwirken motivieren wird.

Preis der Liedökumene

Das Jahr 1966 brachte der Deutschschweiz das erste überdiözesane Gesangbuch (KGB). Bis dahin gab es mitunter in drei Diözesen unterschiedliche Fassungen desselben Liedes (z.B. Freu dich, du Himmelskönigin). Das deutsche «Gotteslob» (1975) setzte mit seinen 90 ö-Gesängen und einer Auflage von über 21 Millionen Exemplaren ökumenische Marksteine, die nicht mehr zu umgehen waren. Umgeben von unsern Nachbarn in Deutschland, Österrreich und Südtirol wurde die Schweiz im Blick auf viele Liedfassungen zu einer Singinsel. Auf den Preis der Liedökumene hat die AÖL 1973 mit ihrer ersten Publikation «Gemeinsame Kirchenlieder» (GKL 1973) aufmerksam gemacht: «Wie immer, wenn eine Einigung erzielt werden soll, musste jede Seite bereit sein, Opfer zu bringen. Die AÖL ist aber der Ansicht, dass diese Opfer in keinem Fall für irgendeine Seite unzumutbar sind und dass ihnen aufs Ganze gesehen ein grösserer Gewinn gegenübersteht.»

Die Gründe, weshalb im KG 44 Melodieänderungen vorgenommen wurden, sind äusserst komplex und in jedem Einzelfall begründbar. In mehr als zwanzig Fällen gab dazu die bessere ö-Fassung den Ausschlag. Oft gelang dies durch den Rückgriff auf eine markantere, weniger zersungene Urfassung (KG 134,138). Gelegentlich führten Abschreibefehler zu verschiedenen Eigentraditionen (KG 83). Verschleisserscheinungen zeigten sich nicht selten in der Glättung von Rhythmen, die es zu korrigieren galt (236, 381). Zehn Lieder erhielten eine neue Melodie, die im KGB kaum gesungen wurden und mit der GL-Melodie eine neue Chance bekamen (209, 505), einigen, erfahrungsgemäss selten gebrauchten Liedern (Engel, Heilige) wurde eine bekannte Leihmelodie zugeordnet (443, 785). Während Textänderungen weniger schwierig empfunden werden, erweisen sich Melodieabweichungen öfters mühsamer als das Erlernen eines neuen Liedes. Sie waren aber auch im Blick auf die grenzüberschreitende Ökumene aus der Optik der Bischöfe nötig, die «ein späteres Zusammengehen mit dem Gotteslob nicht verhindern» wollten. (DOK 1995).  Dieses Ziel wurde mit einem gemeinsamen Liedbestand von rund 70% gewährleistet; darüber hinaus stammt eine überwiegende Zahl der Kehrverse aus dem GL sowie alle Psalmen und praktisch alle Elemente zum Stundengebet. 

Hürden in der Liedökumene

«Jede Gesangbucherneuerung geschieht im hochsensiblen Prozess sorgfältig abwägenden und kritischen Sammelns, Sichtens, Bearbeitens und Entscheidens. Kompromisse im Detail, wie im Grossen und Ganzen gehören unvermeidbar dazu  ̶  so schmerzhaft sie Einzelne oder Gruppen berühren mögen. So gelangten die beauftragten Kommissionen immer wieder an klar gesetzte, praktisch unüberwindbare Grenzen.» (H-J.Stefan / W.Wiesli, in: Heiliger Dienst 2000, S.177).  Dies schmerzt besonders, wenn es sich um Lieder handelt, die allen Konfessionen teuer sind wie beispielsweise das Weihnachtslied «Es ist ein Ros entsprungen». Das strittige Problem findet sich in der zweiten Strophe, wo die Schlusszeile «und blieb doch reine Magd» von den reformatorischen Kirchen als bleibende Jungfrauschaft Marias gedeutet wurde.  «Ros» (1.Str.) und «Röslein“ » (2.Str.) meinen Maria, das Blümlein, das sie uns brachte, ist Jesus. Der strenggläubige Lutheraner Praetorius (†1621), der um den katholischen Ursprung des Liedes wusste, versuchte das Lied reformatorisch zu verbessern. Es wollte den marianischen Verkündigungsgehalt abzuschwächen zugunsten einer stärkeren Betonung der Person Jesu. «das Röslein, das ich meine» ist für Praetorius nicht mehr Maria, sondern Jesus: „Das Röslein … hat uns gebracht alleine Marie, die reine Magd. «Damit hat er eine stärkere christologische Ausrichtung erreicht, die durch den Versschluss «welches uns selig macht» noch verstärkt wird. Diese Liedgeschichte zeigt, wie sensibel die konfessionelle Befindlichkeit wird, wenn Überzeugungen (auch nur vermeintliche) angetastet werden, die für ein Bekenntnis eine Art Signalwirkung haben.

In einen ähnlichen Konflikt gerieten umgekehrt die Katholiken mit der zweiten Strophe des Lutherliedes «Aus tiefer Not schrei ich zu dir» (KG/RG 384/83). Die pointierte Kurzfassung von Luthers Rechtfertigungslehre, die so im Psalm 130 nicht steht, wäre 1966 im KGB noch nicht möglich gewesen: «Bei dir gilt nichts denn Gnad und Gunst, die Sünde zu vergeben; es ist doch unser Tun umsonst auch in dem besten Leben.»  Klärende ökumenische Diskussionen haben für Katholiken diese Probleme aus dem Weg geräumt. (vgl. Leuenberger Konkordie 1973).

Profile wahren

Das RG führt in seinem Repertoire von 655 Gesängen 151 nichtliedmässige Singstücke auf: Rufe, Kehrverse, Kanons, Gesänge in offener Form. Dies zeigt die erwähnte ökumenische Annäherung: «Sowohl die liturgische Situation als auch die Diskussionslage haben sich in unseren beiden grossen Konfessionen einander angenähert, sind von verschiedenen Seiten her in einem gemeinsamen Feld angelangt, wenn auch die Gewichte nach wie vor unterschiedlich verteilt sind: Der Liedanteil im Reformierten Gesangbuch ist immer noch deutlich höher als im Katholischen Gesangbuch von 1998.» (A.Marti, Lied und Liturgie, in: FS ’Geistliche Musik und die Jesuitenkirche Luzern’. Luzern 2002, S.306).

Dies hat einleuchtende Gründe: Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanums hat das Lied zwar funktional und im Blick auf die Verkündigung erheblich aufgewertet. Doch als alleinige Ausdrucksform für eine kommunikative, dialogale und rollenorientierte Liturgie kann es nicht genügen. Ein wesensgemässer Vollzug, der die tätige Teilnahme der Gottesdienstgemeinde mit einschliesst, bedingt eine Vielzahl von Gesangsgattungen, das Inhaltsverzeichnis des KG kennzeichnet die neun Typen. Dies fordert u.a. spezielle liturgische Dienste (Vorsänger/ Vorsängerinnen, Chöre), ohne deren Mittun die Dramaturgie der Liturgie nicht voll entfaltet wird. Das Lied hat formal und inhaltlich eine geschlossenere Form. Selbst Liedparaphrasen zum Gloria oder Credo passen sich nur bedingt in den Duktus des liturgischen Spannbogens ein.     

Neben der funktional begründeten Anreicherung nichtliedmässiger Gesänge, gibt es für die katholische Gottesdienstpraxis inhaltliche Vorbehalte gegenüber einem Teil der reformierten Liedtradition. Ein ausgeprägtes Beispiele sind die pietistischen Glaubensliedern des Barock, die mit ihrer «Fremdheit … erscheinen,» (ebd.) wenn jemand sie von Kindsbeinen an kennt. «Wenn dazu nun noch der historische Abstand kommt, das veränderte Gottes- und Menschenbild, die völlig unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse, vom heute oft befremdlich erscheinenden Sprachstil gar nicht zu reden, dann liegt es auf der Hand, dass die Integration in die heutige Liturgie als wenig sinnvoll oder gar unmöglich erscheinen kann.» (ebd.): Mehrheitlich konzentriert sich deshalb unsere Liedökumene auf das 16. und 17.Jahrhundert (ca. 54 Lieder) und noch ausgeprägter auf des 20.Jahrhundert mit über achzig Liedern.

Bemerkenswert ist eine zwischen den Konfessionen mindestens teilweise unterschiedliche Sprachwahrnehmung. Der Hoheitstitel «Herr» (Kyrios) für Jesus Christus ist uns aus der Liturgie vertraut und in Analogie dazu für Gott nicht fremd. Das RG braucht ihn vorwiegend für Gott, oder ersetzt ihn durch «Ewiger» oder «Schöpfer». Dieses Anliegen haben damals verschiedene Gruppen mit Nachdruck verfolgt: «Die reformierten Gesangbuchgremien waren durch zahlreiche Änderungswünsche von Seiten des Schweizerischen Evang. Kirchenbundes, bzw. einer Arbeitsgruppe des Schweizerischen Evang. Kirchenbundes im Rahmen der Frauen-Dekade konsequent zu alternativen Umschreibungen des Tetragramms aufgefordert worden.» (H.-J. Stefan, Referat anlässlich der Einführung des KG Einsiedeln 10.März 1998.). 

Ökumene ganzheitlich

Bei genauem Zusehen ist nicht so sehr die Summe der Materialien als vielmehr das Konzept von KG und RG neu, jedenfalls markieren sie darin einen Paradigmenwechsel: Sie sehen die Gottesdienstgemeinde als das Subjekt des Feierns und signalisieren Wege, wie sich dies in der Wahrnehmung der Welt bewahrheitet und in der christlichen Praxis bewährt. Die Katholiken werden sich an einschlägige Konzilstexte des Zweiten Vatikanums erinnern, aber auch daran, dass solche Verlautbarung leicht in der Sammlung grosser Worte zu den Akten gelegt werden: «Es geht um die Rettung des Menschen…. Der Mensch also, der eine und ganze Mensch, mit Leib und Seele, Herz und Gewissen, Vernunft und Willen steht im Mittelpunkt» (GS, Art 1-3). So zu lesen am Beginn des letzten Dokuments des II.Vatikanischen Konzils. Dies umzusetzen im Prozess der Globalisierung, die immer grössere Teile der Weltbevölkerung ausgrenzt und im Gegenzug immer mehr militante Bewegungen des ethnischen Integralismus und religiösen Fundamentalismus produziert, wird zur Testfrage an die christliche Religion. Damit öffnet sich die Optik der Ökumene und deren Gesangbuchverantwortung auf viel offenere Horizonte: Wir müssen «zu neuen Formen der Nachbarschaft und des Zusammenlebens zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser Prägung und Überzeugung finden.» (K.Raiser ÖRK, SKZ 1998 S.422 ). Dieser Satz, gesprochen vom Generalsekretär des ÖRK Konrad Raiser, ist genau so alt wie das KG. Raiser beantragt weniger ökumenische Organisation auf internationaler Ebene als viel mehr eine lebendige Gemeinschaft von Kirchen, «die einander als Weggenossen auf der ökumenischen Pilgerreise annehmen und einander in wechselseitiger Rechenschaftspflichtigkeit verbunden sind» (H-J.Stefan). Die Übung läuft, bringen wir sie ans Ziel!

Walter Wiesli

Ökumene

«Es bedeutet für uns Mitglieder der Bischofskonferenz eine Genugtuung, dass dieses Buch (KG) viele Gesänge enthält, die sich gleich lautend im evangelisch-reformierten Gesangbuch der Schweiz und in den Kirchengesangbüchern der andern deutschsprachigen Länder finden. Uns Bischöfen ist diese ökumenische und internationale Gemeinsamkeit bedeutsam.» (Die SBK zum KG-Geleit).

Instruktion 1969

Instruktion «De interpretatione textuum liturgicorum» vom 25. 1.1969

(Übersetzungen aus: H.Rennings/M.Klöckener, Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Kevelaer 1983).

Zunächst wird der Kompetenzbereich der Ortsbischöfe festgeschrieben: «Es ist Sache der Bischofskonferenzen, die zu übersetzenden Texte zu bestimmen und ihre Übertragung in die Wege zu leiten oder die bereits vorhandenen zu überprüfen, sie zu genehmigen und sie zu veröffentlichen…..»

Es folgen dann einige Grundsätze, die immer wieder mit praktischen Beispielen verdeutlicht werden:

Die Übersetzung steht im Dienst der Verkündigung und der Kommunikation: Der liturgische Text als Grundlage der heiligen Handlung dient der personalen Begegnung durch das Mittel der Sprache. «Er ist in erster Linie ein sinnenfälliges Mittel, durch das die betenden Menschen miteinander in Verbindung treten.» «In der Liturgie dienen die Übersetzungen also dazu, den Gläubigen die Frohe Botschaft vom Heil zu verkünden und dem Gebet der Kirche zu ihrem Herrn Ausdruck zu verleihen.» «Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, wenn man eine für die Liturgie bestimmte Übersetzung herstellt, die einfach den wörtlichen Inhalt und die Grundgedanken des Originaltextes in eine andere Sprache überträgt. Es kommt vielmehr darauf an, einem bestimmten Volk in dessen eigener Sprache getreu zu vermitteln, was die Kirche durch den Originaltext einem anderen Volk in einer anderen Sprache mitgeteilt hat. Die Treue der Übersetzung kann also nicht lediglich von den Worten und Sätzen her beurteilt werden. Es muss vielmehr geschehen nach dem genauen Gesamtzusammenhang des Verständigungsvorganges Übereinstimmung mit der literarischen Art des Textes.» (Art.6).

«Wenn man daher eine Übersetzung herstellt, muss man sich um die Treue der Wiedergabe nach ihren verschiedenen Seiten bemühen, insbesondere: Im Hinblick auf das, was mitzuteilen ist. Im Hinblick auf die, an welche sich die Mitteilung richtet. Im Hinblick auf die Art und Weise der Mitteilung.» (Art.7)

«Die Bedeutung der lateinischen Wörter ist zu bestimmen unter Berücksichtigung ihres geschichtlichen und kulturellen, ihres christlichen und liturgischen Gebrauchs. Zum Beispiel: Das Wort «devotio» hat nicht notwendig den gleichen Sinn im klassischen Gebrauch, im christlichen des

6.Jahrhunderts und in dem des späteren Mittelalters. Angesichts eines Bildes oder einer Redefigur muss man sich fragen, ob sie der alltäglichen oder der gehobenen Sprache angehören, ob sie ausdrucksstark oder abgegriffen sind. Zum Beispiel: Das Wort «refrigerium» meint nicht mehr immer etwas Kühles, und das Wort «grex» erweckt nicht immer die Vorstellung von Schafen.» (Art.11b)

Man muss sich stets vor Augen halten, dass die semantische Einheit (die Grundeinheit des Sinnzusammenhangs) zuweilen nicht am einzelnen Wort hängt, sondern an der Aussage als ganzer. «Man muss daher achtgeben, dass man bei der Übersetzung nicht zu sehr um die Wiedergabe der Einzelheiten bemüht ist; sonst könnte der wirkliche Gesamtsinn verdunkelt oder verzerrt werden, weil das einzelne Wort zu starkes Gewicht erhält oder bestimmte Wörter zu sehr hervorgehoben werden. Zum Beispiel: Die Häufung der lateinischen Worte «ratam, rationabilem acceptabilemque» verstärkt den epikletischen Sinn des Gebetes. In manchen Sprachen kann aber der umgekehrte Erfolg eintreten und die Kraft der «Anrufung» geschwächt werden, wenn man drei Adjektive verwendet.» (ebd.)

«Die verwendete Sprache soll die des täglichen Umgangs sein, also angepasst an die Gesamtheit der Gläubigen, welche die gleiche Sprache ge­brauchen und sich regelmässig zum Gottesdienst versammeln, eingeschlossen die Kinder und die einfachen Leute (Paul VI.)…. Man darf nicht so übersetzen, dass die Gläubigen eine besondere literarische Bildung besitzen müssten, um den Zugang zum Ganzen der liturgischen Texte zu finden.» (Art.15).

«Die ‚Orationes’ (Tagesgebet, Gabengebet, Schlussgebet, Segensgebet über das Volk) des alten römischen Erbgutes …können in der Übersetzung etwas freier wiedergegeben werden, unter Wahrung ihrer ursprünglichen Ideen, aber bei massvoller Erweiterung des Satzbaus, wo nötig, um so den Inhalt für die Feier und die Erfordernisse von heute ,aktueller’ zu machen.» (Art.34)

«Man kann sich für die Feier einer von Grund auf erneuerter Liturgie nicht mit Übersetzungen genügen: Neuschöpfungen sind erforderlich. Es bleibt aber dabei, dass die Übersetzungen von Texten aus der Überlieferung der Kirche eine ausgezeichnete Schulung für die Abfassung neuer Texte ist, so dass ‚die neuen Formen aus den bestehenden durch organische Entwicklung erwachsen.» (Art.43 vgl.SC 23).

Instruktion 2001

Instruktion «Liturgiam authenticam» «zur ordnungsgemässen Ausführung der Konstitution» vom 20.März 2001

Ein im Vergleich zur Instruktion 1969 neues und restriktiveres Konzept fordert die fünfte Instruktion «Liturgiam authenticam» «zur ordnungsgemässen Ausführung der Konstitution» vom 20. März 2001 ein. Hier einige Beispiele:

5. Die Identität des römischen Ritus und der einheitliche Ausdruck sind bei allen Arbeiten zur Übersetzung der liturgischen Bücher mit grösster Sorgfalt zu wahren, nicht gleichsam als eine Art historischer Erinnerung, sondern als Ausdruck der theologischen Gegebenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und Einheit. Das Werk der Inkulturation, von dem die Übersetzung in die Volkssprachen einen Teil ausmacht, soll daher nicht gleichsam für einen Weg gehalten werden, um neue Arten oder Familien von Riten einzuführen.

8. Das, was in der vorliegenden Instruktion bestimmt wird, soll alle bisher in derselben Sache ergangenen Normen ersetzen ….

12. Als notwendig erweist sich ausserdem, im liturgischen Bereich zwischen Sprachen und Dialekten zu unterscheiden. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit können Dialekte, die sich für die allgemeine akademische und kulturelle Kommunikation nicht eignen, nicht in den vollen liturgischen Gebrauch aufgenommen werden ….

15. Den Bischofskonferenzen kommt es zu festzulegen, welche in ihrem Gebiet vorkommenden Sprachen voll oder teilweise in den Gebrauch zu übernehmen sind. Diese Beschlüsse benötigen vom Apostolischen Stuhl die recognitio, bevor jegliche Übersetzungsarbeit beginnt ….

20. Zwar mag es erlaubt sein, die Worte so anzuordnen und Satzbau wie Stil so zu gestalten, dass ein flüssiger und dem Rhythmus des Gemeindegebetes angepasster volkssprachiger Text entsteht. Doch muss der Originaltext, soweit möglich, ganz vollständig und ganz genau übertragen werden, das heisst ohne Auslassungen und Zusätze, was den Inhalt betrifft, und ohne Paraphrasen oder Erklärungen.

31. Im einzelnen: Systematisch angestellte Überlegungen, zu unbesonnenen Lösungen Zuflucht zu nehmen, sind zu vermeiden, wie etwa Wörter übereilt zu ersetzen, statt den Singular den Plural zu nehmen, eine inklusive Bezeichnung in einen männlichen und einen weiblichen Teil aufzuspalten und unpersönliche oder abstrakte Wörter einzuführen……

54. In den Übersetzungen vermeide man die Tendenz zur Psychologisierung; sie zeigt sich vor allem, wenn Ausdrücke für theologische Tugenden durch solche ersetzt werden, die nur menschliche Gemütsbewegungen bezeichnen ….

60. Dennoch ist beim Anpassen des Textes an die Musik die Autorität des Textes voll zu wahren; d.h. weder Texte aus der Heiligen Schrift noch jene, die aus der Liturgie genommen und schon die recognitio erhalten haben, dürfen durch Umschreibungen ersetzt werden, die auf leichtere Singbarkeit abzielen; es dürfen nicht Gesänge genommen werden, die man allgemein für gleichwertig hält ….

76. Daher hat sich gezeigt, dass künftig für die oben genannten grösseren Sprachen die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung beim Erarbeiten der Übersetzungen deutlicher und eingehender beteiligt sein soll….

77. Schliesslich sollen sie (die Übersetzungen) an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden, um die recognitio vom Apostolischen Stuhl zu erbitten….

80. Der Brauch, für alle Übersetzungen liturgischer Texte die recognitio durch den Apostolischen Stuhl zu erbitten, gewährt die notwendige Sicherheit, die erkennen lässt, dass die Übersetzung authentisch ist und mit den Originaltexten übereinstimmt….

Daher ist es nicht erlaubt, irgendwelche übersetzte oder neu verfasste liturgische Texte für den Gebrauch durch die Zelebranten oder das Volk überhaupt zu drucken, wenn die recognitio fehlt …..

81. Die vom Apostolischen Stuhl gewährte recognitio muss in der gedruckten Ausgabe ausdrücklich angegeben werden zusammen mit dem Satz «concordat cum originali», den der Vorsitzende der Liturgiekommission der Bischofskonferenz unterschrieben hat …..

100. Aus jeder «gemischten» Kommission bedürfen alle wichtigen Mitarbeiter, die nicht Bischöfe sind und denen von dieser Kommission ein Auftrag auf Dauer erteilt wird, vor Aufnahme ihres Dienstes der von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erteilten Erklärung des «Nihil obstat» ….

104. Um des Wohls der Gläubigen willen reserviert sich der Heilige Stuhl das Recht, Übersetzungen in jede beliebige Sprache anzufertigen und für den liturgischen Gebrauch zu approbieren …..

108. Innerhalb von fünf Jahren ab der Herausgabe dieser Instruktion sollen die Bischofskonferenzen die erforderliche Arbeit den zuständigen nationalen oder diözesanen Kommissionen und anderen Fachleuten übertragen, um ein Direktorium oder eine Sammlung der für den liturgischen Gesang bestimmten Texte herauszugeben. Eine solche Sammlung soll für die notwendige recognitio an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden ….

132. Binnen fünf Jahren ab dem Tag, an dem diese Instruktion veröffentlicht wurde, sind die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen sowie die obersten Leiter der Ordensgemeinschaften und der Institute desselben Rechtes gehalten, der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung einen vollständigen Plan für die Bearbeitung der in jedem Gebiet oder Institut in die Volkssprache übertragenen liturgischen Bücher vorzulegen …..

«Diese Instruktion, die im Auftrag des Papstes durch einen Brief des Kardinalstaatssekretärs vom 1. Februar 1997 von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitet worden ist, hat Papst Johannes Paul II. in der dem Kardinalstaatssekretär gewährten Audienz vom 20. März 2001 selbst approbiert und mit Seiner Autorität bestätigt und angeordnet, dass sie veröffentlicht wird und am 25. April desselben Jahres zu gelten beginnt.

Am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, den 28. März 2001

Jorge A. Cardinal Medina Estévez, Präfekt;  Francesco Pio Tamburrino, Erzbischof – Sekretär.»

Übersetzungen

Die Probleme

Ein Ernstnehmen der Tradition und der Stiftungstreue kann nicht bedeuten, dass die Liturgie sich nicht verändern kann oder darf (SC 37). Dies wurde in den Jahren nach dem Vaticanum II deutlich am Problem der muttersprachlichen Gottesdienste. Zunächst hat sich gezeigt, dass die in der Messreform erarbeiteten Übersetzungen oft noch stark dem lateinischen Sprachstil verhaftet blieben und dass daraus die Vielen, denen die römisch-lateinische Sprachkultur fremd ist, sic damit schwer taten. Das betraf sogar Texte, die in der nachkonziliären Reform neu geschaffen wurden. Lebende Sprache wandeln sich naturgemäss: Worte ändern ihre Bedeutung oder geraten in Vergessenheit, andere tauchen neu auf, verschwinden wieder oder setzen sich durch. Dichter und Schriftsteller, Journalisten und Kommentatoren der Massenmedien, soziale und politische Entwicklungen prägen und verändern die Sprache und die Sprechgewohnheiten. Die Sprache des Gottesdienstes kann davon nicht unberührt bleiben, wenn sie die Verbindung mit der Lebenswelt der Gläubigen nicht verlieren will.

Die Instruktion vom röm. Liturgierat 25.01.1969

Diese Problematik erkannte die «Instruktion über die Übersetzung liturgischer Texte für Feiern mit dem Volk», die vom Römischen Liturgierat am 25.1.1969 veröffentlicht wurde, in aller Schärfe. Sie basiert auf den Ergebnissen eines internationalen Kongresses für die Übersetzung liturgischer Texte vom 9.- 13.11. 1965 in Rom. In diesem Dokument finden sich bedeutsame Weisungen und Hinweise. Es genüge nicht, einen Text wortwörtlich zu übersetzen. Vielmehr komme es darauf an, zunächst den Inhalt «gedanklich freizulegen, um ihm dann eine andere, genaue und treffende Form zu geben». Das sei aber bei vielen Ausdrücken nur möglich, wenn «man sie wieder in ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen und gottesdienstlichen Zusammenhang hineinstellt». Die verwendete Sprache solle die gehobene Umgangssprache sein. Im allgemeinen sei es besser, deren einfache Wörter für die Wiedergabe christlicher Aussagen zu verwenden, «in der Erwartung, dass sie den christlichen Sinn annehmen, statt dass man auf seltene Worte zurückgreift, die nur ein Gelehrter versteht». Die versammelte Gemeinde solle auf jeden Fall «den übersetzten Text zu ihrem eigenen lebendigen Gebet machen können, und jedes ihrer Glieder solle sich in ihm aussprechen können». Beim gemeinsamen Beten, insbesondere für Akklamationen, sei die phonetische und rhythmische Qualität besonders zu beachten. Aber das römische Dokument weiss auch, dass es mit noch so guten Übersetzungen allein nicht getan ist. Es schliesst deshalb mit der eindrucksvollen und befreienden Feststellung: «Man kann sich für die Feier einer von Grund auf erneuerten Liturgie nicht mit Übersetzungen begnügen; Neuschöpfungen sind erforderlich.»

Liturgiam authenticam vom 28.03.2001

Die 5. Instruktion «Zur ordnungsgemässen Ausführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie» Liturgiam authenticam vom 28.03.2001 verfolgt eine wesentlich restriktivere Praxis. Grundsätzlich wird die Zuständigkeit der jeweiligen Bischofskonferenzen (SC 22, §2, 39) enger gefasst. Von der inkulturatorischen Weite (den Inhalt «gedanklich freizulegen, um ihm dann eine andere, genaue und treffende Form zu geben») ist  nichts mehr zu spüren. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung will «beim Erarbeiten der Übersetzungen deutlicher und eingehender beteiligt sein» (76); alle Mitarbeitenden, «die nicht Bischöfe sind und denen …ein Auftrag auf Dauer erteilt wird, bedürfen vor Aufnahme ihres Dienstes von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung des «Nihil obstat» (100). Der Heilige Stuhl «reserviert sich das Recht, Übersetzungen in jede beliebige Sprache anzufertigen und für den liturgischen Gebrauch zu approbieren» (104). Die Kongregation beansprucht die Recognitio (Anerkennung) für sämtliche Texte, «bevor sie in irgend welchen Büchern für den Gebrauch der Zelebranten und der Gläubigen insgesamt herausgegeben werden» (106). Der Begriff «recognitio» findet sich im Dokument 33mal. «Neue volkssprachlich erstellte Texte dürfen nichts enthalten, was der Aufgabe, der Bedeutung, der Struktur, dem Stil, dem theologischen Gehalt oder dem überlieferten Wortbestand und anderen wichtigen Eigenschaften der Texte widerspricht, die sich in den Editiones Typicae finden» (77/107). Sie sollen «innerhalb von fünf Jahren ab der Herausgabe dieser Instruktion für die notwendige Recognitio an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden» (108).

Der Vergleich der beiden Übersetzungs-Dokumente von 1969 und 2001 zeigt einen bemerkenswerten Denkwandel. Dies dokumentiert u.a. die Schwierigkeit des Bemühens, über 400 Sprachen, in denen heute Liturgie gefeiert wird, möglichst wörtlich (inhaltlich, theologisch, spirituell) auf die lateinische Vorlage zu verpflichten. Sprachwissenschaftler betrachten dies als nicht realisierbare Überforderung. Unbestritten bleibt die Einsicht von 1969, dass nichts davon dispensieren kann, «den übersetzten Text zum eigenen lebendigen Gebet machen» machen zu sollen.

Walter Wiesli