Lied ist Verkündigung

Kirchenlied als Verkündigung?

Die Frage nach dem Verkündigungscharakter des Kirchenliedes ist zunächst eine typische Fragestellung der Reformationskirchen. Sie wird mehrheitlich, sogar entschieden bejaht von der lutherischen Theologie, die in ihrer Inkarnationstheologie die Einheit von Wort und Musik, von göttlicher und irdischer Natur des Wortes Gottes betont. Im Lied geht es Luther wesentlich darum, «das heilige Evangelion …zu treiben und in Schwang zu bringen.» (Aus Luthers Vorrede zum Wittenberger Geistlichen Gesangbüchlein 1524). Das Lied hat die Aufgabe, das Wort Gottes dem Volk einzuprägen und es lebendig zu erhalten. So wird der Gemeindegesang zu einem konstituierenden Bestandteil des Gottesdienstes, in welchem die Gemeinde ein liturgisches, wenngleich auch ihr einziges Amt übernimmt. Die kerygmatische Grundintention wird vor allem in Luthers Katechismusliedern deutlich.

Von dieser Position setzt sich die dialektische Theologie entschieden ab. Verkündigungscharakter kommt einzig und allein dem Wort Gottes zu. Die Musik ist lediglich ein Vehikel für das Wort. Offenbar steht hinter der schroffen Ablehnung des Verkündigungsauftrags der Musik die Sorge, die Musik könnte die Herrschaft über das Wort gewinnen und die Grösse und Jenseitigkeit Gottes und seines Wortes konkurrenzieren. Eine Fragestellung dieser Art ist der katholischen Liturgie fremd. Sie sieht alle Elemente des Gottesdienstes viel mehr auf der sakramentalen Zeichenebene. «Gesang ist weder blosse Zusammenfügung von Musik und Text noch zufälliges Aufeinandertreffen von reiner Musik und reiner Poesie. Er ist eine menschliche Urgeste, mit der Wörter und Töne eins werden. Im Gesang ist der Text Bedeutungsträger unter Verwendung des Mediums Musik; andererseits unterstreicht die Musik die Bedeutung des Ausgesagten und verleiht ihm eine deutlichere Gewichtung. Mit Hilfe des Wortes vermag die Musik dem Gott Jesu Christi einen ’Namen’ zu geben; durch die Musik jedoch versucht die menschliche Stimme, das Unsagbare zu sagen.» (Dokument der Universa Laus 1980, in: Kath.Kirchenmusik 105 (1980) 190) Die Einwohnung des Wortes Christi bewirkt sowohl das Singen der Gemeinde (Kol 3,16) wie auch umgekehrt: Das Lehren, Mahnen und Singen der Gemeinde wird zum Anlass und Ereignis der Einwohnung des Wortes, ̶  wenn man die beiden Partizipien in Kol 3,16 instrumental interpretiert.

Das Kirchenlied als Predigtlied

Martin Luthers Vorstoss zur Deutschen Messe veranlasste die Katholiken zunächst zu einer Gegenreaktion: Der Status quo wird festgeschrieben: Es gibt weiterhin keine eigentlichen volkssprachlichen Liturgiegesänge. Die Predigt unterlag allerdings den Regeln der lateinischen Kultsprache nicht. Damit entstand eine reiche volkssprachliche Singkultur rund um die Predigt. So wundert es nicht, dass das erste katholische Gesangbüchlein von Vehe (1537) nur Predigt- und Prozessionslieder anbietet. Auch das bedeutend umfangreichere Gesangbuch von Leisentrit (1567) enthält kein einziges liturgisches Messlied. Offensichtlich beeindruckt durch die Wirkung der evangelischen Lieder und wohl auch auf  Druck katholischer Gemeinden stellte es Leisentrit seinem Pfarrklerus frei, Teile der lateinischen Messliturgie durch deutsche Lieder zu ersetzen: « …nit allein vor und nach der Predigt, Sondern auch an stat des Patrem oder Offertorii auch des Commun … » (Vorrede zu Geistliche Lieder und Psalmen 1567). Leisentrits grosszügiges Denken, das sich übrigens auch in der Aufnahme vieler evangelischer Lieder zeigte, hatte angesichts der bald sich verschärfenden konfessionellen Abgrenzungstendenzen keine Chance. In der nachtridentinischen Reform musste jede Annäherung an die evangelische Kirche wie eine nachträgliche Rechtfertigung der Reformation wirken. Das Konzil festigte die Klerusliturgie und mit ihr die lateinische Kultsprache. Die religiösen Aktivitäten der Laien verlegten sich auf paraliturgische Gottesdienstformen wie Andachten, Prozessionen und Wallfahrten. Die tridentinische Frömmigkeit konzentrierte ihr Reformbemühen vor allem auf Belehrung, Festigung im Glauben und Erziehung zur Tugend. Der lehrhafte Ton ist charakteristisch für alle neuen Liedtexte dieser Zeit.

Das Kirchenlied als katechetisches Zugpferd

Das nachtridentinische Kirchenlied wird von den Jesuiten mit Nachdruck gefördert. Im Zuge der Reorganisation der im Argen liegenden Pfarrseelsorge und der Neuordnung des gesamten Schul- und Erziehungswesens schuf der neue Orden dafür die institutionellen Voraussetzungen. Es gibt kaum eine bedeutsame Kirchenliedsammlung, die nicht von den Jesuiten herausgegeben wurde oder irgend einen Zusammenhang mit ihnen hat. Dabei nimmt vor allem Petrus Canisius eine massgebliche Schlüsselrolle ein. Die bis zu seinem Tod (1597) 200mal aufgelegten Katechismen werden immer auch zu Förderern und Verbreitern des Kirchenlieds. Das Geistliche Psälterlein (1637), eine Verbindung von Gesangbuch und «Kleinem Canisius», wird zum grössten Verkaufserfolg des 17. Jahrhunderts. Die Nachfrage war so gross, dass sogar Raubdrucke entstanden: «viele falsche Nachtrukken, und zwarn an uncatholischen Oertern» (Vorrede zum Psälterlein, Ausgabe 1701). Der ausserliturgische, auf Katechismusunterricht und Volksmission abzielende Liedgesang der Jesuiten wirkte nach bis weit hinein ins 18. Jahrhundert. Unter dem Eindruck evangelischer Singpraxis versuchten vereinzelt auch jesuitische Gesangbücher das Lied in die Liturgie hereinzutragen. «Viele leyen», so vermerkt das Mainzer Cantual von 1605, hätten «jetzo grössere Lust bey dem Gottesdienst zu singen», anstatt schweigend das Leiden Christi zu betrachten oder den Rosenkranz zu beten. (W. Bäumker, Das katholische deutsche Kirchenlied in seinen Singweisen, I 198ff., aus: A. Heinz, Die Jesuiten als Förderer deutscher Messlieder, LJ 35 (1985) 158). Nationalkirchliche Strömungen in der Aufklärung förderten den deutschen Liedgesang in der Liturgie, so dass mehrere Diözesen nach 1780 sogar nachdrücklich dafür eintraten (Salzburg 1782, Paderborn 1785, Mainz 1788). Jedoch gelang es der deutschen Messliturgie nicht, sich durchzusetzen. Abgesehen von ein paar Sondergenehmigungen für Deutschland, Polen, Jugoslawien und mehrere Missionsgebiete bleibt die Verpflichtung für die lateinische Kultsprache in Kraft bis 1964.

Das Kirchenlied nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Mit der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils tritt eine grundsätzliche Wende ein: Das Kirchenlied darf den Anspruch erheben, «pars integralis», integrierender Bestandteil der Liturgie zu sein (SC 112). Ob sich alle Konzilsväter aufgrund der doch eher zurückhaltend und vorsichtig formulierten Artikeln 54 und 113 in der Messfeier einen derart raschen und radikalen Durchbruch des muttersprachlichen Singens gewünscht haben, mag bezweifelt werden. Praktisch gaben jedoch alle zuständigen Bischofskonferenzen anlässlich der Herausgabe neuer Gesangbücher deren ganzen Inhalt zum liturgischen Gebrauch frei: 1966 war dies das Schweizer KGB, 1975 das deutsche Gotteslob und 1998 das Schweizer KG.

Will man das Lied als Botschaft verstehen, muss auch davon die Rede sein, ob und wie sie ankommt. In welches Umfeld hinein wird sie vermittelt und wie ist es um diese selber bestellt? Bereits vor dem Vatikanum II gaben die Schweizer Bischöfe anlässlich der Synode 85 im Blick auf die Weitergabe des Glaubens dazu einen ziemlich desillusionierenden Kommentar: «Auf der ganzen Erde sind heute die Weitergabe des Glaubens und die aus dem Evangelium erfliessenden moralischen Werte an kommende Generationen in Gefahr. » Umbrüche säkularen Ausmasses veränderten schon damals die Gesellschaft. Tradierte Selbstverständlichkeiten wurden in Frage gestellt, eine Vielfalt von Sinndeutungen und Weltanschauungen konkurrenzierten sich. Der/die Einzelne musste sich in einer Vielfalt von Wertangeboten und Verhaltensmustern zurechtfinden. Eine immens plurale Welt zwang zum Aussuchen und Auswählen, ein Zwang, dem sich auch Christen nicht  entziehen konnten. Als Folge davon sah Hubertus Halbfas bereits vor 40 Jahren  «die Unkirchlichkeit der Jugend» als ein Charakteristikum der heranwachsenden Generation (Kirche und Jugend, in Katechet.Blätter 1970, 274ff.). In einer realitätsbezogenen Pastoral fragt man sich deshalb zurecht, welche kerygmatische Bedeutung das Kirchenlied noch haben kann.

Eine Bresche für die Ökumene

Es mag sich sehr unbescheiden ausnehmen, wenn behauptet wird, in der Schweiz sei das nachhaltigste ökumenischen Basisereignis der vergangenen Jahre das gemeinsame Singen von 238 Liedern, die Katholiken, Reformierte und Christkatholiken verbinden. Konkret heisst dies: Wir können erstmals seit der Reformation Gott «einträchtig und mit einem Munde» preisen (Röm 15,6). In einer mehr als 40-jährigen Arbeit hat die Arbeitsgemeinschaft für Ökumenisches Liedgut über  500 Lieder auf eine gemeinsame Fassung gebracht. Die einzelnen Kirchen sind eingeladen, sich auf diese nun gemeinsamen Fassungen einzulassen – und sie tun es in einer erstaunlichen Bereitschaft. Freilich, der Streit, wie viel alte Patina dem Kirchenlied ansteht, bleibt weiterhin offen. Insgesamt aber scheint das Bewusstsein und Verständnis, das Liedzeugnis unserer Vorfahren in deren Sprache weiterzugeben, zu wachsen.

Aufbruch der Gottesdienstformen

Obwohl die Eucharistiefeier die Mitte einer christlichen Gemeinde bleiben muss, schärfte die gegenwärtige priesterarme Versorgungslage den Blicke für andere, teilweise vergessene Gottesdienstformen wie Wortfeiern, Segensfeiern, Tagzeitengebet u.ä..  Diese riefen nach einem differenzierteren Umgang mit dem Kirchenlied und andern musikalischen Gattungen. Man wurde beispielsweise hellhöriger für das unbedachte, oft geistlose Absingen von Strophen. Bei genauem Zusehen bietet das Lied selbst schon Gestaltungsmöglichkeiten an: alternierendes Singen, (Refrain- und Kehrverslieder), eingeschobene Zwischenspiele (Inzipitkanons, Texte) und Versetten, vokale Überstimmen, Mehrstimmigkeit u.ä. Ein Aufbruch der Gottesdienstformen kann ohne pädagogische Aufsässigkeit zu einer grösseren katechetischen Effizienz führen. Jede Weise, Routine zu vermeiden, ist ein Beitrag, die Feier lebensnäher zu begehen, in den biographischen Lauf des Christen- und Gemeindelebens einzubetten und die Feier der Sakramente intensiver als Zeichen der Nähe Gottes zu erfahren. Sie erscheinen so  ̶  umgeben von einem Kranz anderer sakra-mentlicher Zeichen (wie etwa Segnungen)  ̶  weniger als einmalige rituelle Akte, sondern viel eher als je neue Zugangswege zur Gottesbegegnung und dem christlichen Miteinander. Dies ist das Grundanliegen des  «lebenstheologischen Ansatzes» des KG.

Das erdnahe neue Lied

Seit 50 Jahren spricht man zurecht von einem neuen geistlichen Lied. Es geht dabei nicht nur um das Jugendlied, inzwischen hat es auch in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit seinen festen Platz. In der Verbreitung hingegen haben Jugendchöre und Bands ein wesentliches Verdienst. Manchenorts wurde es wie kein anderes gemeindliches Handlungsfeld zu einem Schnittpunkt von Liturgie, Diakonie und Verkündigung. Mit seiner lebensnahen Sprache und einer Musik, die im besten Sinn des Wortes zeitgemäss ist, erreicht es oft auch kirchenferne Menschen. Gerade  Gottesdienste, in denen  ̶  nicht nur junge   ̶   Menschen ihre Ängste, Fragen, Sorgen und Hoffnungen artikulieren, erfordern eine neue Liedsprache, welche solche Inhalte umzusetzten vermag. Freilich ist nicht zu übersehen, dass dies nicht allen neuen Liedern gelingt. Gerade in der  neuesten Liedproduktion ist ein fundamentalistisch-integralistischer Tenor nicht zu überhören. Viele Lieder signalisieren einen Rückzug in die religiöse Privatsphäre: Es geht ihnen um Ermutigung zum Leben, um Alltagsbewältigung, Sinnfragen, wider die Angst und Resignation. Aber gerade diese bekennerhafte, subjektiv anrührende Art scheint viele jüngere Menschen anziehen.  

Bleibende Massstäbe

Besonders im Blick auf die kerygmatische Wertigkeit von Kirchenliedern könnte ein Grundsatz der Arbeitsgemeinschaft ’UniversaLaus’ richtungweisend sein: Er orientiert sich am Ziel «den durch die Auferstehung Jesu Christi erneuerten Menschen darzustellen und zu verwirklichen. Wahrheit, Wert und Gnade messen sich weder allein an ihrer Fähigkeit, die tätige Teilnahme zu wecken, noch an ihrem kulturellen Wert, ihrer Altehrwürdigkeit oder Volkstümlichkeit, sondern daran, ob sie dem Gläubigen die Stimme verleiht, das Kyrie eleison der Unterdrückten zu rufen, das Alleluja der Erlö-sten zu singen, das Maranatha der Wartenden wach zu halten in der Hoffnung auf das kommende Reich.» (Dokument der Universa Laus 1980). Das geistliche Lied soll auch das Recht haben, Leiden beredt zu machen und Wunden nicht zu verschweigen. Es soll Schmerz in Klage umsetzen und das Recht zum Schreien haben  ̶  im Sinn von Arnold Schönberg: «Musik soll nicht schmücken, sondern wahr sein.»

Walter Wiesli

Orgel

«Die Musik wird zur Sprache, wo das Wort verstummt. Sie verkündet das ‘Ineffabile’, das Unaussprechliche. Gerade die wortlose Orgelmusik vermag (dies) auf ihre einzigartige Weise zu deuten, zu interpretieren und ‘die Anbetung in Geist und Wahrheit’ zu fördern.» (Papst Johannes Paul II, zur Orgelweihe im Petersdom 1981)

Reform

«Das Zweite Vatikanische Konzil war eine Kirchengeburt. Die Kirche sollte und wollte ‘zur Welt kommen’, zu jener modernen Welt, der sie sich über zwei Jahrhunderte hindurch standhaft verweigert hatte. Die Kirchengestalt, die damals ‘geboren’ wurde, ist geschichtlich gesehen auch heute noch sehr jung. Sie hat ihre Schönheit und Stärke längst nicht erreicht.» ( Paul.M. Zulehner 1991). Konkret versuchte die Liturgiereform diese Anliegen zu verwirklichen durch eine engere Verbindung von Wort und Sakrament sowie durch eine vermehrte Betonung des Gemeinschaftscharakters.

Eröffnung/Einzug

Der problematische Beginn

    Der Eingang zur Messfeier war in der nachkonziliären Reformarbeit ein schwieriges und bis zuletzt umstrittenes Problem. «Das ist einer der am meisten diskutierten und – das füge ich hinzu – der an meisten diskutablen Teile», schreibt der Peritus Manziani in seiner Analyse des neuen Ordo an Papst Paul VI. am 31.08.1968. [A.Bugnini, Die Liturgiereform, Freiburg 1988, S.401.]

    Die Grundstruktur der Eröffnung in ihrer urtümlichsten Form ist bis heute die Eröffnung der Karfreitagsliturgie. Jene Elemente, die in der gegenwärtigen Praxis die Eröffnung der Messfeier dominieren, sucht man am Karfreitag vergeblich: Es gibt weder eine Begrüssung der Gemeinde durch den Vorsteher, noch einen Gesang, noch ein Schuldbekenntnis. Die einzigen und unübersehbaren  Vorgänge sind der Einzug und das Gebet. Allmählich haben sich weitere Elemente dazwischen geschoben, u.a. die musikalisch heterogenen Gesänge Kyrie und Gloria. Zusammen mit der Begrüssung (brevissimis verbis!) und dem Schuldbekenntnis kann der Messbeginn zu einem unproportionierten und überladene Element auswachsen, wobei die angepeilte Sinnspitze des Anfangs, das Gebet, untergeht.  Viel hängt in diesem Zusammenhang von einer ausgewogenen musikalischen Gestaltung des Messbeginns ab.

    Gesang zum Einzug

      Der Gesang zum Einzug oder zur Eröffnung kann verschiedene Funktionen haben.

      Allen gemeinsam ist, dass er «die Verbundenheit der Anwesenden vertiefen soll und sie in das Mysterium der liturgischen Zeit oder des Festes einführt.» (AEM 25).

      • Erfahrung von Gemeinschaft, weil Gott zur dieser Feier einlädt und zusammenführt (KG45). Man singt sich zusammen, «die Verbundenheit aller Teilnehmenden wird vertieft.»
      • Stimmungsrahmen im Blick auf die liturgische Zeit oder den jeweiligen Anlass. Für die liturgisch geprägten Zeiten (Advent, Weihnachten, Österliche Busszeit und Osterzeit) gibt es einen reichen Liedschatz, der sich als Einführung in den Gottesdienst anbietet. Eine Art Ouvertüre (Eröffnung) ist auch bei spezifischen Anlässen erwünscht, so zu einem Taufgottesdienst, Taufgedächtnis (KG 3, 4, 37), Versöhnungsfeiern, Segensfeiern, Tagzeitengebet u.a. Es jedoch in allen Gottesdiensten wichtig, dass dem «Ankommen» in der Feier Raum und Dauer geschenkt wird.
      Wir ziehen zu des Herren Haus KG 648
      Wir ziehen zu des Herren Haus KG 648

      Ein feierlicher Einzug kann von einem Prozessionalspsalm begleitet werden (KG 39), wobei die Gemeinde den Leitvers singt. Dies verdeutlicht die Bereitschaft des Hinschreitens vor Gott und der Anbetung. Ein sehr gutes Beispiel dazu bietet Psalm 122 mit dem Leitvers 648. Im CN werden dazu drei Psalmodien angeboten: Die Singweise I (traditionelle Psalmodie), die Singweise II (Münchener Kantorale) und Singweise III (KGB-Psalmodie und Begleitsatz im Orgelbuch II 648.1).)

      • Mitunter erklingt auch je nach Festanlass ein festliches Orgelspiel. Dies allerdings nur bis Ankunft des Priesters am Altar, denn die Gemeinde schätzt es in der Regel nicht, stehend eine lange Musik anzuhören. Bei einem längeren Stück setzt sich der Liturgie und mit ihm die Gemeinde. Danach eröffnet der Liturge nicht mit: «Wir beginnen den Gottesdienst Im Namen des Vaters… » Denn der Gottesdienst hat schon mit einem Lied oder mit Musik begonnen. Wenn schon, dann «Wir sammeln uns Im Namen des Vaters …oder: Wir kommen zusammen Im Namen des Vaters …».

        Es ist interessant nachzulesen, wie gerade dieses Problem des trinitarischen Beginns mit dem Kreuzeichen in der Messreform 1968 leidenschaftlich diskutiert wurde. Die Berater des Consiliums waren strikte dagegen, während Papst Paul VI. ganz klar darauf bestand [ebd. S. 396 – 404].

        Liturgie als dialogaler Austausch

          Vom Gesang zum Einzug erhofft man sich also, dass «die Verbundenheit aller Teilnehmer vertieft wird». Dafür besonders geeignet sind dialogal angelegte Gesänge. Formale Hinweise wie Kehrvers (Kv), Refrain (Rfr) und V/A machen darauf bereits aufmerksam. Das liturgische Grundgesetz vom dialogalen Austausch (sacrum commertium) ist auch im Lied vermehrt wiederum ein Thema. Dem Wechselgeschehen im Umgang mit dem Kehrvers, dem Refrain oder dem Austausch zwischen V und A liegt zwar auch eine ‚psychodynamische Komponente‘ zugrunde: Das Singen wird kommunikativer, lebendiger, entlastender. Doch dies ist nicht alles. Die Gestik des «Aufeinanderzu» ist wie alles liturgische Tun auf der Zeichenebene zu sehen. Möglicherweise erfahren die Teilnehmenden dieses gesungene Zeichen noch viel direkter und unmittelbarer als andere Zeichen, weil es schon im Formablauf gegeben ist. Vermehrte responsoriale und dialogale Abläufe im Lied haben es also nicht mit liturgischer Beschäftigungstherapie zu tun   ̶  wie Kritiker gelegentlich sagen, als vielmehr mit dem Wesen der Liturgie. Schon ein erster Augenschein in neueren Gesangbüchern zeigt, dass ungefähr ein Drittel des Gesangrepertoirs ohne die Mitwirkung von Vorsängern und Vorsängerinnen kaum mehr verwendbar ist.

          NEBENBEI

          Die Stehpredigt

          Die Einführung sollte knapp sein („brevissimis verbis“) und sich nicht zu einer ersten Predigt ausweitet, die man stehend anhört. Die Unsitte langer Einführungen hat sich bereits früh verbreitet. Th. Schnitzler stellt 1976 fest: «Manchmal kann man das Gerede im Stil des Rundfunkansagers kaum ertragen.» [Th.Schnitzler, Was die Messe bedeutet, Freiburg 1976, S.63].  E. J. Lengelin spricht 1978 von «Sermonitis», A.Adam mahnt: «Man sollte sich von einem ausufernden Subjektivismus hüten, der auf Dauer für die Gemeinde unerträglich wird.» [A.Adam, Grundriss Liturgie, Freiburg 1998, S.138]. Wenn die Gemeinde zu dieser Einleitung zum Sitzen eingeladen wird, entspricht sie in der Regel kaum der gebotenen Kürze. Entsprechend den Regeln der Dramaturgie sollte auch inhaltlich nicht bereits auf Botschaft in der Lesungen vorgegriffen werden, z.B.: «In der Epistel hören wir …, im Evangeliums sagt uns Jesus.» Dergleichen homiletische Impulse sind in Zusammenhang mit den Lesungen anzubringen. Stattdessen könnte ein kurzer Satz auf die Grundthematik aufmerksam machen und auf Kommendes hinführen, z.B.: «Die heutigen Lesungen nehmen uns in Pflicht, lassen uns andererseits aber auch nicht allein… » (Ende Nebenbei).

          Walter Wiesli

          Gabenbereitung

          Gesang zur Gabenbereitung

          In den ältesten Handschriften des 9.Jh. hat das so genannte «Offertorium» noch zwei bis vier Soloverse Seit dem 12. Jh. entfallen sie allmählich. In die Editio Vaticana und im Graduale Romanum  1974 fehlen sie. Das Graduale Simplex (1967) bietet anstelle des Offertoriums Offiziumsantiphonen und Psalmen an. Ursprünglich war das Offertorium mit seinen Versen das längste Stück der Prozessionalgesänge. Das Offertorium ist ein gutes Beispiel, wie sich die Funktion und mit ihr die Musik verändert, wenn der Ritus sich verändert. Im Ordo.Rom.I (7.Jh.) macht ein langer Gesang zur aufwändigen und langen Gabenprozession durchaus noch Sinn. Mit dem allmählichen Verschwinden der Gabenprozession lebt er zunächst sein disfunktionales Eigenleben und verschwindet schliesslich ganz.

          Nach der dramaturgisch dichten Eröffnung des Gottesdienstes und der Beanspruchung im Hören und Antworten während des Wortgottesdienstes wird im Übergang zum Hochgebet (nochmals hohe Präsenz fordernd) ein Raum der Stille und Entspannung als hilfreich empfunden. Das MD (S.344) empfiehlt deshalb: «Im Hinblick auf den lauten Vortrag des Wortgottesdienstes und des Hochgebetes empfiehlt es sich, die hier gebotene Möglichkeit des ,heiligen Schweigens‘ zu nutzen und auf den lauten Vortrag der Begleitteste zu verzichten.» Und nochmals: «Der Gesang zum Offertorium ist nicht vorgeschrieben; darum ist vor allem hier der gegebene Ort für ein längeres Orgelspiel oder für das heilige Schweigen.» (S.343).

          Diesen Empfehlungen entsprechend wurden im KG nur noch wenige Gesänge zur Gabenbereitung angeboten: Zwei Lieder betonen richtigerweise die Selbsthingabe: «…nimm alles, was wir haben, zu deinem Lobe hin» (KG 99), «Nimm unser Tun und Streben, Gedanken, Herz und Sinn; nimm unser ganzes Leben, o Gott, nimm alles hin.» (KG 101).  Zwei Lieder verweisen auf das Opfer Christi resp. unsere Teilhabe an Christus: «Das Opfer …wird Christus selber sein. Er schenkt dir hin sein Leben….» (KG 102); «Wie Wein und Wasser sich verbinden, so gehen wir in Christus ein …und seiner Gottheit teilhaft sein.» (KG 103).

          Zu gewissen Anlässen ist eine Gabenprozession (Fastenopfer, Erntedank, Missionssonntag u.a.) nach wie vor sinnvoll. Dazu eignet sich noch immer ein Psalm mit einem entsprechendem Rahmenvers, z.B. KG 100 mit Psalm 117 KG 628.1.

          Walter Wiesli

          Brotbrechung

          Das Agnus Dei

          Das Agnus Dei (7.Jh.) ist ursprünglich ein Begleitgesang zum Brotbrechen; in Mailand heisst es denn auch treffend «confractorium», Brechungsgesang. Er bestand aus dem heute ersten Satz und wurde so lange gesungen, wie die Brechung dauerte. Die Friedensbitte kam erst im 10.Jahrhundert dazu und ist im Blick auf das vorausgehende Friedensgebet und den Friedensgruss eine Verdoppelung. Leider lenkt sie von der Brotbrechung ab; sie wurde wiederum auf Wunsch von Papst Paul VI beibehalten. [Bugnini, S.391].

          Die Messreform versuchte, der Brotbrechung wieder vermehrt Bedeutung zu geben. Dies verdeutlicht das Messbuch mit AEM 283: Das Brotbrechen ist ein integrales Element jeder Eucharistiefeier und daher auch entsprechend zu vollziehen: Es fordert mit Nachdruck, dass dafür Brot zu nehmen ist, das «tatsächlich als Speise» zu erkennen ist und so gross sein soll, dass man es «wirklich in mehrere Teile brechen kann». Die kleinen Hostien können diesen Forderungen nicht genügen. Mit Bedauern ist festzustellen: Die vom Herrn gestiftete Handlung des Brotbrechens wurde in die Hostienbäckerei verlegt, während z.B. das Reinigen der Gefässe nach der Kommunion zum einem Ritus am Altar avancierte. In mehreren Liedern versuchte das KG dem Anliegen des Brotbrechens und Teilens Rechnung zu tragen. Beispiele KG 137, 577, vor allem KG 598 «Brich den Hungrigen dein Brot».  

          Weil das Brechen in den Hintergrund rückte, schrieb man dem Gesang auch noch andere Funktionen zu: Ein Blick in die eschatologische Zukunft (das geschlachtete Lamm in der Offenbarung) oder eine Rückblende auf das Schuldbekenntnis (…erbarme dich unser), wobei vergleichbar mit dem Kyrie mehr noch der Huldigungscharakter (des geschlachteten Lammes) zu betonen wäre.  Das Agnus Dei  kann wie ehedem von der Gemeinde gesungen werden, könnte aber auch als meditativer Chorgesang vor oder während der Kommunion eingefügt werden.

          Walter Wiesli

          Antwortgesang

          Zu den Zwischengesängen gehören (nach der ersten Lesung) der Antwortpsalm und (nach der zweiten Lesung) das Halleluja mit seinem Vers (Ruf zum Evangelium).

          Während einzelne Reformanliegen zur Messliturgie sich problemlos durchgesetzt haben (z.B. die Fürbitten), stiessen andere auf hartnäckigen Widerstand (z.B. der Antwortpsalm, das Stehen als Grundhaltung in der Messfeier). Gerade bezüglich des Antwortgesangs ist dies besonders bedauerlich, ist doch «Christus selbst in seinem Wort inmitten der Gemeinde gegenwärtig», den wir in dieser Antwort gläubig bekennen und ehren. Der Antwortgesang wird in einem eigenen Artikel behandelt, darum werden an dieser Stelle nur ein paar praktische Hinweise gegeben.

          Der Gebrauch

          • Der Antwortgesang (Graduale) ist ein Wesenselement des Wortgottesdienstes. Er soll «in der Regel weder durch ein Lied noch durch Instrumentalspiel ersetzt werden.» (KG 31). Der im Lektionar vorgesehene Psalm kann durch einen passenden Psalm und Kehrvers ersetzt werden. (AEM 36). Der Kehrvers wird vorgesungen, die Gemeinde repetiert ihn und fügt ihn nach jedem Psalmvers wieder ein.
          • Der Psalmist oder die Psalmistin (so heissen die Vortragenden offiziell) tritt dazu in der Regel an den Ambo. Die Gemeinde stimmt in den Kehrvers ein, sitzt und meditiert den Psalm. Im Idealfall singt sie auswendig aus dem ihr vertrauten Repertoire ohne ein Öffnen des Buches.

          Die Ausführung

          • Grundsätzlich ist auch eine lediglich gesprochene Ausführung möglich: Der Psalmist oder die Psalmistin spricht den Kehrvers, die Gemeinde nimmt ihn auf und repetiert in jeweils nach einem oder mehreren Versen. Eine bessere Form jedoch ist das zusätzliche Singen des Kehrverses mit gesprochenem Psalm.
          • Der wesensgemässe Vollzug ist das Singen des Antwortpsalms: Betrachtend und verkostend werden in wortmelodischen Formeln die Gehalte der Botschaft angeeignet und vertieft. Im Oszillieren von Wort und Antwort machen wir uns die Botschaft zu Eigen. Damit eine solche Bewegung in Gang kommt, bedarf es der Dauer und des Verweilens.
          Psalm 98, Singweise II CN 030
          Psalm 98, Singweise II CN 030

          Die lobpreisende Geste und meditative Verinnerlichung verdichtet sich im Gesang.  Wie bereits erwähnt, können geeignete Kehrverse verwendet werden, die die Gemeinde bereits kennt. In manchen Fällen stammen die Kehrverse aus dem ihm zugeordneten Psalm und bieten so bereits einen aufschliessenden Leitgedanken («Leit-Vers») an. Im CN werden die im Lektionar angebotenen 39 Commune-Psalmen aufgeführt. Es sind aber auch andere Kombinationen von Leitversen und Psalmen möglich, die eine meditative Vertiefung der Lesung in eine andere Richtung führen. Wenn vor dem Evangelium nur eine Lesung vorgetragen wird, kann ein Hallelujapsalm oder ein Antwortpsalm gesungen werden (AEM 38). Das Halleluja singt man immer oder man lässt es weg (AEM 39). Worauf bei der Kombination von Psalmen und Kehrversen zu achten ist, entnehmen Sie der Artikel «Gemeindeverse». Eine Liste der 71 im KG vertonten Psalmen finden Sie in den Verzeichnissen.

          Walter Wiesli

          Gloria

          Wie das Kyrie, so wurde auch das Gloria dem Ursprung nach nicht für die Messliturgie geschaffen. Es ist ein Erbstück aus dem Hymnenschatz der alten Kirche, ein kostbarer Überrest jener sehr reichen Literatur von gottesdienstlichen Gesängen, die in der jungen Kirche nach dem Vorbild der biblischen Gesänge – vor allem der Psalmen – erwachsen sind. Man nannte diese Gesänge «psalmi idiotici», selbstgemachte Psalmen im Gegensatz zu denen der Heiligen Schrift. Aus Angst vor häretischen Einflüssen wurden sie im Konzil von Laodicea (um 380) verboten. Nur wenige von ihnen haben sich bis in die Gegenwart erhalten, so in unserer römischen Liturgie das Te Deum und das Gloria der Messe. Als Spitze der Preisungen endet der Hymnus in ein trinitarisches Bekenntnis: «Jesus Christus – mit dem Heiligen Geist – in der Herrlichkeit Gottes des Vaters». Im Gegensatz zum Kyrie hat das Gloria eine trinitarische Grundstruktur. Leider kommt dies nicht in allen Gloria-Liedern zum Tragen. In KG 75 fiel die Geist-Strophe (4.Str.) weg, weil sie in ihrer Sprachgestalt für manche schwer nachvollziebar ist (vgl. RG 221). Das Lied lässt sich mit dem Inzipit-Kanon KG 75 (die ersten zwei Liedzeilen werden melodiegetreu übernommen) durchsetzen. Das Zitat Lk 2.14 greifen zwei weitere Kanons auf: KG 84 und 348.

          Gloria (erster Teil) KG 82
          Gloria (erster Teil) KG 82

          Die älteste uns bekannte Singweise (vgl. KG 161) ist der Pater noster-Melodie der mozarabischen Liturgie (KG 124) verwandt und «war mehr eine mit gehobener Stimme vorgetragene Deklamation, als Gesang.» [P.J.Wagner, Einführung in die gregorianischen Melodien I, S.87]. Angesichts der zunächst nur spärlichen Verwendung des Gloria  ̶  und dann vorab nur bei festlichen Anlässen   ̶  dürfte sich das Volk diesen Gesang eher wenig angeeignet haben. Der hymnischen Gestik entsprechend ist dem Gloria eine aufwändigere musikalische Form durchaus angemessen, die einen alleinigen Vortrag durch den Chor rechtfertigt. Bekanntlich erleben viele ein aufmerksames Musikhören als «aktives Teilnehmen», ein Form der «participatio actuosa», die in der Liturgie andernorts ebenfalls gefragt ist. Es hat sich gezeigt, dass «durchkomponierte Gloria-Gesänge» (ohne gleich bleibende Motivik) an die Gemeinde Anforderungen stellen, die in der Praxis nicht von allen Pfarreien leistbar sind. (vgl. KG 81). KG 82 überlässt deshalb der Gemeinde lediglich den akklamatorischen Ruf: «Wir loben dich, wir preisen dich, wir beten sich an». Trotzdem kann nicht in Abrede gestellt werden: Unsere üblichen Gloria-Lieder sind nur ein Behelf und vermögen die Fülle des ganzen Hymnus nur mangelhaft zu artikulieren.   

                                                                                                                                Walter Wiesli

          Sanctus

          Das Sanctus ist eine Akklamation der Gemeinde, die textlich wie ursprünglich musikalisch organisch aus der Präfation hervorgeht. Sie geht zurück auf die Jesaja-Vision 6,3 und besingt die Herrlichkeit Gottes, die die ganze Schöpfung, alles Geschaffene, Himmel und Erde, Engel und Menschen umfasst. Das Benedictus ist christlichen Ursprungs (Mt 21,9) und gibt der Akklamation eine christologische Einfärbung.

          Sanctus KG 119
          Sanctus KG 119

          Das Sanctus (KG 104 -114) ist in jeder Messe zu singen, selbst wenn darüber hinaus kein anderes Lied gesungen wird. Das KG bietet mit 16 Gesängen unterschiedlichste Stilrichtungen ein reiches Angebot. Bemerkenswert ist die moderne Janssens-Fassung (1970): Die Gemeinde singt zunächst als Ostinato (gleichbleibend wiederholt, eventuell unterstützt von einem Soloinstrument) die ersten drei Takte, während der Chor im gleichen Akkordschema Cm-F-B darüber im Kanon den Text weiter aussingt. Ebenso originell ist die David-Fassung KG 119 (1993): Nochmals beginnt die Gemeinde mit einem signalartiges Ostinato (womöglich gestützt von einem Instrument), wonach der Frauenchor mit einen rhythmisch eigenwilligen Kanon als Überstimme einsteigt. In den Sanctus-Kanon KG 118 lassen sich als unterbrechende Ergänzungen zwei Sätze aus dem gregorianischen Sanctus KG 162 einfügen:

          «Pleni sunt caeli et terra» und «Benedictus qui veni.» Ungeeignet sind irgendwelche Lob- oder Christuslieder. Beim ältesten  gregorianischen Sanctus KG 162 spürt man, dass es bruchlos aus der Präfation hervor geht: Die Gemeinde setzt akklamierend das hymnische Lob der Präfation melodisch fort. Auch wenn in festlichen Chor- oder Orchestermessen die Gemeinde in der Regel nicht beteiligt werden kann, muss man zumindest wissen, dass dies keine ideale Form ist. Inzwischen gibt es auch moderne Kompositionen, die gerade dieses Problem optimal lösen.

          Walter Wiesli

          Ruf zum Evangelium

          Die Liturgie des Wortes entfaltet sich in einer geistlichen Dramaturgie von den Lesungen des Alten Testamentes zum Neuen Testament fortschreitend hin zum Höhepunkt, dem Evangeliums.[Pastorale Einführung zum Mess-Lektionar PEML) (1981), Nr.13]. Das Halleluja soll seiner Wesensart gemäss gesungen werden (in der Fastenzeit ein anderer Ruf vor dem Evangelium) . Dabei ist die Gemeinde, die sich erhebt, möglichst zu beteiligen. [PEML Nr.23, vgl. KG S.104].

          Wird nur eine Lesung gewählt, kann im Anschluss an den Antwortpsalm das Halleluja mit oder ohne Vers gesungen werden. Vereinfachend könnte das Halleluja auch als Leitvers zum Antwortpsalm verwendet werden. Die funktionale Verschiedenheit des Halleluja-Rufs und des Antwortpsalms liesse mit einem kurzen Zwischenspiel verdeutlichen, – während sich die Evangeliumsprozession formiert. Beim Erheben des Buches nach dem Evangelium kann das Halleluja nochmals gesungen werden. [Augustinus, Enarr. in Ps., 99.4; PL 37,1272]

          Ruf zum Evangelium CN 012
          Ruf zum Evangelium CN 012

          Im Cantionale wird nachfolgend an jeden der 39 Antwortpsalmen ein Halleluja-Ruf angefügt. Beide sind dem Commune des Lektionars entnommen. Die Vertonung des Verses wächst aus der Melodik des Halleluja heraus. Werden andere Halleluja-Rufe verwendet, sind der Improvisationskunst der Ausführenden keine Grenzen gesetzt. Der musikalischen Gattung nach handelt es sich beim Vers um Kantillation, was das melodische Anpassung von Leitvers und Vers betrifft, sind die Regeln identisch mit jenen der Gemeindeverse. (Vgl. Artikel «Gemeindeverse»).

          Im Gegensatz zum Vers ist das Halleluja ein ausgiebiger Musikgestus, ein Jubelruf anstelle des nicht mehr Sagbaren. Augustinus versucht dies in Worte zu fassen: «Wer jubiliert, spricht keine Worte aus, es ist ein Freudenschrei ohne Worte. Es ist die Stimme des Herzens, das seine Freude verströmt, so sehr es kann, die ausdrückt, was es fühlt, ohne den Sinn davon zu erfassen. Die Stimme scheint dann eine Freude zu verraten, von der der Mensch so erfüllt ist, dass er unfähig ist, sie klar zu nennen.»

          Dieser Melodiegestik tragen zehn mehrstimmige Chor-Halleluja am Schluss des Cantionale Rechnung (0140 – 0149). Sechs stammen aus dem Renaissance-Repertoire, vier vertonen KG-Hallelujarufe: KG 88.1, 88.2, 88.4, 88.6 (Iso Rechsteiner 1998). (Vgl. auch Artikel «Akklamation».)                                                                                   

          Walter Wiesli