Liturgiekonstitution

Wesentliche Aspekte

Die Konstitution über die heilige Liturgie beginnt mit den Worten „Sacrcosanctum Concilium“ (SC). Sie ist das erstes Dokument des Vaticanums II, veröffentlicht am 04.12.1963, genau 400 Jahre nach der Schlusssitzung des Trienter Konzils (1543-1563). In sieben Kapiteln und 130 Artikeln behandelt es wichtige Aussagen über das Wesen der Liturgie, u.a. auch Gesang und Musik.

Im dritten Kapitel (Art.21-40) geht es «um das kühne und entscheidende Prinzip, dass die Formen der Liturgie vom christlichen Volk als Ausdruck seines eigenen Betens und Opferns zu verstehen und mitzuvollziehen sind und dass im besonderen ihr Sinn darin erblickt werden muss, das Heilige in Wort und Ritus deutlicher auszusprechen» (J.A.Jungmann, LThK/EbI.). Dass die Liturgie diesen Anliegen schon seit Jahrhunderten nicht mehr gerecht wurde, hat die Liturgische Bewegung seit geraumer Zeit immer eindringlicher angemahnt. Das Konzil machte sich diese Kritik zu eigen und stellt fest, die Liturgie enthalte neben Unveränderlichem auch «Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Verlauf der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was ihrer innern Wesensart (intimae naturae) weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben» (SC 21).

Mehr noch: Trotz Traditionstreue soll «einem berechtigten Fortschritt die Tür aufgetan werde(n) …» (SC 23). J.A.Jungmann lässt spüren, wie sehr dieses Vorhaben als neu und gewagt empfunden wurde: «Eine so einschneidende Neuordnung war in der Vorbereitenden Kommission erst allmählich, und dann nur unsicher tastend, ins Augegefasst worden … Es hat im Konzil nicht an Stimmen gefehlt, die … den bisherigen Stand des Liturgischen Rechtes ungeschmälert festzuhalten wünschten» (LThK/EbI, 33).

Das heuristische Prinzip auf diesem Weg war der Begriff «natura», das, «was der innern Wesensart  der Liturgie entspricht» (SC 21, 28, vgl. auch 13,14, 27, 62, 72). Er findet sich in der SC siebenmal. Der jeweilige Kontext macht deutlich, dass man ihn am besten mit «Wesen», «Wesensart» wiedergibt. Dieser befreiende Passepartout zum Verständnis von liturgischen Riten und Vollzügen hat völlig neue Sichtweisen geöffnet. Er zwingt, sich auf das Wesentliche zu besinnen und schärft den Blick für rubrikale Verkrampfungen. Auf diese Weise lassen sich Wesenselemente der Liturgie direkt ableiten. Nennen wir zwei wichtige Stichworte, die auch für Gesang und Musik zu einem Paradigmenwechsel führen: Die Tätige Teilnahme und die Funktionalität.

Die Rezeption der Liturgiekonstitution des Vaticanums II ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird aber aller Voraussicht nach zu einer Liturgie von einer weitaus grösseren Vielfalt führen, als es die Väter des Vaticanums II ahnen konnten. Auf diesem Weg wird es «Spannungen und Auseinandersetzungen, überzeugende Lösungen und Fehlentwicklungen geben. Was es aber nicht geben darf, ist die lähmende Angst, die uns hindert, diesen Weg zu beschreiten.» Der Weg der Liturgie in unserer Situation muss darin bestehen, dass einzelne Gemeinden im  Austausch miteinander stehen, «sei es so, dass sie voneinander lernen und geglückte Formen des Gottesdienstes voneinander übernehmen, sei es, dass sie im Bewusstsein ihrer Eigenart verschiedene Wege gehen, ohne deshalb die der anderen zu verurteilen. Das alles sind nicht Zeichen der Schwäche, sondern der Stärke einer Kirche» (H.B.Meyer), die in einer säkularisierten Gesellschaft darauf angewiesen ist, eine Lebens- und Liturgiegemeinschaft zu bilden.

Begriffliche Anmerkungen

 

11

«…darüber wachen, … dass die Gläubigen bewusst, tätig (actuose) und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen.»

 

14

«Die …Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen mögen zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme (ad plenam illam, consciam atque actuosam liturgicarum celebrationem participationem ducantur) … geführt werden…»  «Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten …»

 

21

« …dass das christliche Volk sie (d.h. die Riten) möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger (plena, actuosa) und gemeinschaftlicher Teilenahme mitfeiern kann. »

 

30

«Um die tätige Teilnahme zu fördern (ad actuosam participationem promovendam), soll man den Akklamationen …, den Antworten, dem Psalmengesang, den Liedern … den Körperhaltungen Sorge zuwenden. »

 

48

«… so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig (conscie, pie et actuose) mitfeiern, sich durch Wort Gottes formen lassen …»

 

40

«… in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde… (plenam pastoralem efficacitatem assequantur) »

 

50

«Der Mess-Ordo soll überarbeitet werden, dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme (actuosa fidelium participatio) der Gläubigen erleichtert werde. »

 

54

«Es soll Vorsorge getroffen werden, dass …die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums …miteinander …singen können. (quae ad ipsos spectant possint …cantare. »

 

113

«Ihre vornehmste Form …, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird …und das Volk tätig teilnimmt. (Officia sollemniter in cantu celebrantur …populus actuose participet.) »

Walter Wiesli

Reformvorgaben

Die Liturgie wird in der nachkonziliären Reform des Vaticanums II bezüglich ihres Wesens und ihrer Funktion differenzierter gesehen und bestimmt. Dies ergibt sich aus einem vertieften Verständnis der Messfeier insgesamt. Nennen wir die wichtigsten Aspekte  

Die Gemeindemessen ist die Grundform

Die alte Liturgie kannte kein ’Ich’, das sich vom ’Wir’ der ganzen Gemeinde unterschieden hätte. Der Zelebrant, d.h. der Vorsitzende der Versammlung spricht im Namen aller, denn er ist eins mit alle ihren Gliedern. Vom 4.- 6.Jh. bahnt sich aus verschiedenen  Gründen ein verändertes Verständnis von Kirche und ihren Gottesdiensten an: Nicht mehr Gottes versammeltes Volk feiert Gottesdienst, sondern der Klerus. Seit dem 7.Jh. ist in Rom die feierliche Papst- und Bischofsmesse die «missa normativa». Ab dem 12.Jh. finden wir alle liturgischen Bücher in einem Buch (Vollmissale), der Priester kann nunmehr  ganz allein ohne weitere Liturgen die Messe feiern, daran ändert auch das Tridentinische Missale (1570) nichts: Die stille Privatmesse wird zur Missa normativa bis 1963, resp. 1970.

Das Vaticanum II befreit die Liturgie aus der verengten Sicht. Subjekt allen Handelns in der Kirche ist die Kirche als Ganze. Zwangsläufig ist damit die Grundform der Messe die Gemeindemesse ist. Damit zieht die Reform die Konsequenzen aus einem theologischen Grundanliegen der Liturgiekonstitution: Träger der Liturgie ist das Volk Gottes (AEM 62). Es soll «bewusst, tätig, mit geistlichem Gewinn» (SC 11) und «voll» (SC 14) teilnehmen können. Der Grund ist die in der Taufe geschenkte Teilhabe am gemeinsamen Priestertum Christi und die darin begründete Würde des Christseins.  Die tätige Teilnahme ist demnach ein Wesenselement liturgischen Feierns.

Abschied vom Proprium und Ordinarium

Das Bemühen um eine wesensgemässeren Vollzug der  liturgischen Elemente führte zum Abschied von der Einteilung der Gesänge in Ordinarium-Proprium. Die beiden Begriffe werden im Missale 1975 (AEM 17) ersetzt durch:

a)  selbständige Elemente (Gloria, Antwortgesang, Halleluja und der Vers vor dem Evangelium, Sanctus, Akklamation zum Einsetzungsbericht und Gesang nach der Kommunion). Es sind dies Gesänge, die liturgische Vollzüge in sich selber darstellen, − während dem also nichts anderes geschieht, als der singende Vollzug dieses Elements.

b)  Elemente, die eine Handlung begleiten (Gesang zur Eröffnung, Gabenbereitung, Brotbrechung und zur Kommunion). Die eine Handlung begleitenden Gesänge begleiten ursprünglich eine ’Prozession’ (zum Einzug, zur Gabenbringung, zum Kommuniongang) oder die Brechung des Brotes vor der Kommunion.

Das Rollenprinzip

Es gibt in der Gemeindeliturgie keine blossen Zuschauer,  als tätig Teilnehmenden übernehmen alle ihre spezifische Rolle. In der Liturgiekonstitution hat sich dies in einem Satz niedergeschlagen, den man als das →Rollenprinzip bezeichnet: «Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache (ex rei natura) und gemäss den liturgischen Regeln zukommt.» (SC 28).

Notwendiger und vielfältiger Gesang

Der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang ist ein notwendiger und integrierender Bestandteil der feierlichen Liturgie (SC 112: pars neccessaria vel intergralis). Eine gesanglose Liturgie leistet sich nicht einfach einen Verzicht, sondern ein Defizit. Die lobpreisende, häufig hymnische Sprachgestik ruft ihrem Wesen nach Gesang, was ja öfters auch einen expliziten Niederschlag findet (vgl. den Präfations-Schluss).

Sobald Musik und Gesang nicht nur Ausschmückung sind, sondern zum «Trägermedium» der Aussage werden, erfordert dies wesensgemäss eine Vielfalt der Ausdrucksformen, damit «der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten.» (SC 50). Im Blick auf die Funktion der Gesänge spricht man in diesem Zusammenhang von Funktionalität.

Liturgie und Musik

Der Zusammenhang zwischen Liturgie und Musik ist durch deren Eigenart begründet, vergleichbar mit den sakralen Riten aller Völker, die aufs engste mit Musik verknüpft sind. Gemäss dem Vaticanum II ist sie unter allen künstlerischen Ausdrucksformen vorab deshalb ausgezeichnet, «weil sie als der mit Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht.» (SC112). Sie erreicht ihre Höchstform in der gesanglichen Beteiligung der Liturgen und der Gemeinde (113), wobei wo beachten ist, «dass die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag (114).»

Qualitätskriterien für GO-Musik

Papst Pius X. versuchte in seinem Motuproprio «Tra le sollecitudini» 1903 objektive Qualitätskriterien für Kirchenmusik festzulegen. Es sind dies: Heiligkeit, Güte der Form und Allgemeinheit. Sie alle erweisen sich bei näherer Betrachtung als unbrauchbar: Mit Heiligkeit (sanctitas) wird der Musik ein Attribut zugedacht, das sich begrifflich nicht fassen lässt. «Sanctitas» resp. «sacer» wird stets nur negativ umschrieben mit «nicht profan», was nicht weiterführen kann. Güte der Form (bonitas formae) ist zwar ein wichtiges ästhetisches Kennzeichen, lässt sich begrifflich wie inhaltlich ebenso wenig in Kürze definieren. Die Idee der Allgemeinheit (universalitas) geht von der falschen Annahme aus, dass es Musik gibt, die allen Kulturen der Welt verständlich und gemeinsam sei. Letztlich müssen Bemühungen Kriterien «an sich», d.h. ohne Bezug auf deren Funktion und Adressaten, scheitern. «Heilig» ist keine bestimmte Musikform, kein Stil und keine Kompositionsweise, sondern immer nur das Geschehen, innerhalb dessen diese Musik erklingt.

Im Prinzip ist jeder Musikstil für den Gottesdienst geeignet, gleich ob es sich um Gregorianik oder Rockmusik, um ein freies Jazzstück oder eine strenge Fuge, um aussereuropäische Musik oder solche der musikalischen Avantgarde in Europa handelt. Das Kriterium heisst seit dem Vaticanum II die «Funktionalität», d.h. Funktionsgerechtheit bezüglich Wort, Ritus und Gemeinde. Und doch lässt sich natürlich die Erfahrung machen, dass nicht jede Musik dem Inhalt und der Bedeutung einer gottesdienstlichen Feier angemessen ist, – und nicht jede ist es zu jeder Zeit. Das Kriterium der Funktionalität kann in folgender Richtung konkretisiert werden:

  • Die Musik muss die für die gottesdienstliche Feier erforderliche geistliche und emotionale Tiefe besitzen oder zumindest geeignet sein, die feiernden Menschen zu dieser hinzuführen. Es wird sich daher bei der gottesdienstlichen Musik in der Regel nicht um unterhaltende Musik handeln, sondern um solche, die den Menschen sammelt und innerlich bewegt. Dabei ist die Unterscheidung zwischen E- und U-Musik, wie sie heute gebraucht wird, problematisch. Denn es gibt auch im Bereich der U-Musik ernste Kompositionen und in der E-Musik Werke, die ausschliesslich der Unterhaltung dienen. Viele Jazz-Musiken können nicht einfach der U-Musik zugeordnet werden.
  • Die Musik muss in ihrer Art, Aussage und Ausführung hingeordnet sein auf den Anlass und die innere Struktur der gottesdienstlichen Feier; die Musik sollte die innere Dynamik bzw. den Inhalt der Feier aufgreifen, unterstützen, ergänzen oder auch kontrastieren, keinesfalls jedoch behindern. Auch die Auswahl der musikalischen Formen (Lied, Psalm, Akklamation usw.) und ihre Funktion (Begleitung, Antwort, Zuruf usw.) haben sich an den Erfordernissen der Feierdynamik zu orientieren.

Die Musik muss von den anwesenden Feiernden verstanden werden können und ihren Ausdrucksmöglichkeiten entsprechen. In einem Kindergottesdienst werden daher andere musikalische Ausdrucksformen angebracht sein als in einem Gottesdienst von Jugendlichen oder Erwachsenen. Bei der Auswahl ist ferner darauf zu achten, dass keine Mitfeiernden von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden – etwa indem vorwiegend Musik Verwendung findet, die nur für einen Teil der Gottesdienstgemeinde stimmiger und angemessener Ausdruck ihres Glaubens zu sein vermag.

Künstlerische Perfektion ist keine liturgische Kategorie, wenn sie auch im Rahmen des vor Ort Möglichen immer angestrebt werden sollte. Wichtig ist jedoch an erster Stelle der Geist, in dem Menschen feiern und miteinander in Musik kommunizieren. Im Zweifelsfall ist somit das für die Feierdynamik eines Gottesdienstes besser geeignete, aber musikalisch weniger ausgereifte Musikstück dem ästhetisch hochwertigen, aber in der konkreten Feiersituation weniger passenden vorzuziehen. Eine Entscheidung kann freilich nie allgemein, sondern nur im Blick auf den konkreten Gottesdienst und dessen innere Dynamik erfolgen. Dabei soll eine behutsame Hinführung zu qualitativ guter Musik in jedem Fall angestrebt werden, was vor allem auf der Ebene des Gemeindegesangs durch nachhaltige Arbeit möglich ist.

                                                                                                                                                                            Walter Wiesli                      

Chor und Liturgie

Der Chor in den neuen Liturgieformen

Der Chor im Kontext der Gemeindeliturgie 

Im liturgischen Handeln «soll jede(r) das, und nur das tun, was ihm vom Wesen der Sache her» zukommt (SC 28). Liturgie ist eine kommunikative, dialogale, rollenorientierte Dramaturgie, in der der Chor im Kontext der feiernden Gemeinde seine spezifische Rolle wahrnimmt. Er tut dies nicht allein in der Messfeier, sondern in jeder entfalteten Liturgie. Er verschönert also den Gottesdienst nicht nur und setzt ihm etwas mehr Glanz und Festlichkeit auf. Deshalb zelebriert er kein Eigenleben, sondern hat im Gefüge dieses heiligen Spiels eine in die Gesamtregie dieser Dramaturgie eingebundene Funktion, die die Möglichkeiten der Gemeinde ergänzt. Diese Bedeutung und liturgische Berufung sollte vor der Gemeinde bei Neuaufnahmen von Mitgliedern in Form von liturgischen Beauftragungen immer wieder in Erscheinung treten.

Der Chor in Wortgottes-Feiern

Wortgottesdienste erfreuen sich weit herum nur geringer Sympathie. Es ist nicht schwer, dafür Gründe zu nennen. Fürs Erste wirkt bei uns Katholiken ein antireformatorischer Reflex nach: Reformatorische Gottesdienste sind «Wortgottesdienste», Predigtgottesdienste, katholische Gottesdienste ist haben sich im Verlauf der Geschichte vor allem die Messe konzentriert. Es wäre noch immer darauf hinzuarbeiten, dass die Gläubigen die Präsenz Christi im Wort eben so ernst nehmen wie im Brot, «da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.» (SC 7). Zum Zweiten: Wortgottesdienste sind oft sehr wortlastig, Redegottesdienste, es fehlen ihnen manche Elemente echten Feierns: Das Dialogische, Kommunikative, echte Rollenaufteilung, die Wort-Antwort-Dynamik, – und vor allem die reiche Palette musikalischer Elemente. Weil in Ermangelung eines Priesters Wortgottesdienste manchenorts zu Ersatzfeiern wurden, fühlen sich Chöre wenig motiviert, in «Liturgien zweiter Klasse» mitzuwirken. Dies führt dazu, dass durch Unkenntnis und Phantasielosigkeit die vielfältigen musikalischen Möglichkeiten von Wortfeiern selten ausgenützt werden. Die verschiedenen Wortfeiertypen sind im Vergleich zur Messe bezüglich der musikalischen Gestaltung offener lassen einen grossen Formenreichtum zu. Nennen wir einige Typen:

Wort Gottes-Feier:

Es geht um das Wort Gottes und seine Deutung/Bedeutung

Fürbitt-Gottesdienst:

Die Fürbitte als eine christliche Grundgeste der Solidarität und Grundhaltung des Betens (vgl. Karfreitag).

Buss-Gottesdienste:

Das Leben wird unter der Verheissung, dem Gericht und dem Erbarmen Gottes meditiert.

Tagzeiten-Gottesdienst:

Das Wort wird in Lobpreis, Bitte und Klage verinnerlicht

Hymnischer-Gottesdienst:

Der hymnischer Lobpreis dominiert (z.B. Kirchenkonzert)

Ein Beispiele: Ankündigung des Advents

Eröffnung

Orgelvorsiel: Nun komm, der Heiden Heiland

 

Lied. KG 307: Gemeinde und Chor (z.B.Satz Osiander)

 

Begrüssung

Begrüssung und Einführung

 

Kyrie

Kyrie-Tropus: KG 64: Chor und Gemeinde

 

Tagesgebet

Vom Tag

 

Wort Gottes

Kurze Hinführung zur Lesung: Jes 9,1-6

 

Unterbrechung der Lesung mit KG 306 (Bezugnahme zur Lesung)

 

 Lesung weiterführen

 

Antwort

Antwortgesang: KG 628, CN 02.6, + Halleluja 0141 (4stg.)

 

Homilie

 

Orgelspiel (Versette zu Nun komm, der Heiden Heiland)

 

Credo

Gemeinde oder mit Chor

 

Gebet

Wechselgebet KG 323 

 

Fürbitten

gesungen mit Ruf KG 71 oder KG 315.2 / Vater unser KG 33, 124 oder

 

Vaterunser-Meditation, umrahmt oder durchsetzt von KG 179

 

Abschluss

Mitteilungen / Lied: KG 307, letzte Str. /

 

Segen

Segensbitte und Entlassung KG S.368 

 

Ausklang

Orgelspiel zu Nun komm, der Heiden Heiland

Der Chor im Tagzeitengebet

Das gemeinsame Beten im Tagzeitengebet könnte zu einer neuen Schule des Betens werden, zum Ort, wo Menschen wieder lernen, ihr Leben vor Gott zur Sprache zu bringen. Wir stehen damit aber am Anfang eines langen Weges. In einer säkularen Gesellschaft hat das Gebet einen schlechten Nährboden. Trotzdem ist alles daranzusetzen, dass dieses Bemühen gelingt. Die Tagzeitenliturgie wird künftig viele Gesichter haben, von ganz elementar einfach bis zu grosser Festlichkeit einer Domvesper. Es gibt dafür ermutigende Beispiele, wie etwa die Domvesper in St.Gallen, die jeden Dienstag mit guter Gemeindebeteilung stattfindet.

Eröffnung

Orgelspiel während des Einzugs der Liturgen

Eröffnungsruf KG 261, kann erweitert werden mit Chor-Halleuja CN 142  

Hymnus:

KG 40 (1.Str), Ka 41, folgende Str. 4stg CN 40

1.Psalm

1. Psalm 139, KG 633.1, dazu Ka 710 den Psalm durchsetzend

Canticum

KG 264, oder KG 650

2. Psalm

Chorspsalm nach Chorheft 2000, oder

KG 543 (Ka), dazu Psalm gesprochen, oder

KG 534 mit Chorversen Chorheft 2000, S.11

Lesung

Vom Tag oder nach Wahl

Antwortgesang

KG 266, oder Gemeinde und Chor KG552

Homilie

Predigt oder kurze Ansprache

Orgelspiel

Gebet

Lobgesang: KG 267, dazu Chor-Falsobordone CN 0131.2+3

Fürbitten

mit gesungenem Ruf (KG 256), Vaterunser KG 33

Abschluss

Mitteilungen

Orgelspiel

alle setzen sich

Segen

und Entlassung

 Der Chor in der Segensfeier

Der Christ ist zum Segnen berufen. Die Taufe befähigt ihn dazu, weil er – gehalten von Gottes Gnade und Liebe – selber zum Heilszeichen wird. Segnen ist somit nicht nur das Privileg der Ordinierten. Gerade durch segnende Menschen soll Gottes Nähe im Alltag spürbar und erfahrbar werden. Zum Segnen ist immer Anlass gegeben. Alle Lebensräume können Ort der heilenden Nähe Gottes werden.

Während manche Segnungen nun gerade in der alltäglichen, privaten, familiären Welt ihren Platz haben, gibt es auch pfarreiliche und gottesdienstliche Anlässe, in denen Segnungen sinnvoll sind: Segnung der Adventskränze am Vorabend zum ersten Advent; Kindersegnung bei der Weihnachtskrippe; Segnung der Sternsinger beim Auszug; Segnung der Früchte am Erntedankfest; Segnung von Pfarreiräumen oder Schulräumen; Segnung bei Ehejubiläen usw. Immer könnte der Chor wertvolle Beiträge leisten.

Der Chor in der Liedeinführung

Ungefähr die Hälfte des Singguts im KG ist neu. Es kann nur mit zielstrebiger und beharrlicher Arbeit angeeignet werden. Ein inzwischen bewährter Weg ist die Einführung eines Liedes im Gottesdienst selber, in dem man das Lied zu einem Teil der Verkündigung macht, – was es ja letztlich auch sein soll. Das Lied wird so zur behutsamen Hinführung zum Wort Gottes und erschliesst sich damit selber im Licht der Botschaft. Um dieses Ziel zu erreichen sind gewisse Voraussetzungen nötig. Meistens sind Vorsänger, eine Ansingruppe oder der Chor unabdingbar. Der Orgelpart kann durch ein Soloinstrument (Flöte, Saiteninstrument, Trompete usw.) zur leichteren Aneignung der Melodie ergänzt werden.

Walter Wiesli

Wesensgemäss feiern

Was heisst «wesensgemässe Liturgie» ?

Mehrfach ist in SC vom «Wesen», «ex rei natura» (SC 28) die Rede. Sinngemäss wäre «natura“ mit Wesen zu übersetzen, wie meistens aus dem jeweiligen Kontext hervorgeht. Es gibt Elemente, die sich auch dem «innern Wesen der Liturgie» ergeben und deshalb und unveränderlich sind, andere entstanden zeitbedingt oder haben sich im Verlauf der Zeit «eingeschlichen» und sind deshalb zu verändern.(SC 21). Das entscheidende heuristische Kriterium der «Wesensgemässheit» kann somit drei Ursachen haben: Es ist ursprungshaft gegeben («natura et origine», z.B. Brot und Wein in der Eucharistiefeier), oder gegeben als notwendige Konsequenz (z.B. Liturgie als Wort-Antwortgeschehen ist dialogisch), oder aus der Tradition gewachsen (z.B. Musik als ein notwendiger und integrierender Bestandteil einer entfalteten Liturgie.(SC 112).

        Daraus folgert die Liturgiekonstitition (SC):

  • Festlichkeit und Feierlichkeit hängen nicht ab vom Aufwand, sondern sind entscheidend beeinflusst vom «wesentlichen Vollzug», d.h. von der Funktion und dem Sinngehalt liturgischen Zeichen oder Gesänge.
  • Kirchenmusik ist in dem Mass «sakral», als sie der liturgischen Handlung verbunden ist.[4]
  • Deshalb «billigt die Kirche alle Formen wahrer Kunst, welche diese Eigenschaften besitzen…». [5]
  • Deshalb sollen Riten sich viel eher auszeichnen durch edle Einfachheit, sie sollen knapp und durchschaubar, …fassbar sein.[6]
  • Als Folge eines wesensgemässen Vollzugs ergeben sie für die Gesänge der Messfeier zwei wichtige Konsequenzen:
  • Gesänge sind entweder Begleitelemente oder eigenständige Vollzüge. In beiden Fällen haben sie eine wesensgemäss Funktion, die es zu berücksichtigen gilt (Gesetz der Funktionalität).
  • Liturgie als Wort-Antwort-Geschehen ruft nach einer Vielfalt dialogaler und kommunikativer Ausdruckformen (Vielfalt der musikalischen Gattungen) 

Wesengemäss funktional

Wie eben erwähnt: Musik ist ein notwendiger und integrierender Bestandteil der Liturgie, vorab in Gesang als dem Wort verbundene Musik. Eine gesanglose Liturgie leistet sich nicht einfach einen Verzicht, sondern ein Defizit. Wollte man die Anweisungen der Messeinführung[7] strikte auslegen, so wäre zumindest der «Antwortpsalm, der ein wesentliches Element des Wortgottesdienstes ist,» zu singen. Aber es macht wenig Sinn, sich hier auf ein unverzichtbares Minimum festlegen zu wollen. Die lobpreisende, häufig hymnische Sprachgestik erfordert ihrem Wesen nach Gesang, was ja öfters auch einen expliziten Niederschlag findet: «Darum rühmen dich Himmel und Erde, Engel und Menschen und singen wie aus einem Munde das Lob deiner Herrlichkeit: Heilig, heilig» [8] Konkret heisst dies: Als Sinnspitze der Präfation ist das Sanctus wesensgemäss ein Gesang, der in jeder Messfeier zu singen ist. 

Der Begriff Funktionalität hat im Blick auf die liturgischen Gesänge in etwa die Bedeutung von «wesensgemäss». Messgesänge dienen nicht in erster Linie der Ausschmückung und Verschönerung, sondern haben eine bestimmte Funktion, die ihrem Wesen gemäss nach einer entsprechenden Form rufen. Beispiele: Das Kyrie ist ein Ruf (Rufe sind wesensgemäss kurz), das Gloria ist ein Hymnus (Hymnen rufen nach Entfaltung)), der Antwortgesang ist ein mit der Gemeinde sprach-melodisches  Vertiefen der Lesung (sprachbetont, die Melodie ist nur Vehikel)), das Sanctus ist eine Akklamation (akklamiert wird in der Regel von einer Menge, darum Volksgesang), der Einsetzungsbericht ist eine Erzählung (als narratio rezitativischer Sprechgesang, d.h. Kantillation) usw.   

Der Abschied vom Ordinariums- und Propriumsdenken wurde damit längst überfällig. Bekanntlich kannte das Mittelalter keine Gruppierung von Gesängen zu einem Ordinarium, solche Kombinationen stammen aus jüngerer Zeit. Nicht selten (oft auf die Einheitlichkeit des Stils bedacht) widersprechen diese Zusammenstellungen oder Neukomposition den Gesetzen der Funktionalität. Im KG wurde  deshalb zurecht auf so genannte «Ordinariums- und Propriumsreihen» verzichtet. Sie führten in der Vergangenheit oft zur unseligen «Verliederung» der Messfeier. Die unbedachte Kombination von zwei solcher Reihen konnte im KGB (1966) bis zu zehn Messgesängen führen! 

Konsequenterweise verabschiedete sich die Liturgieerneuerung im Missale 1975 vom Propriums- und Ordinariumsdenken.[9] Es wird ersetzt durch eine funktional wesentlich bessere Auflistung:

  • Selbständige Gesänge: Gloria, Antwortpsalm, Halleluja, Ruf zum Evangelium, Sanctus, Akklamation zum Einsetzungsbericht, Gesang nach der Kommunion. 
  • Gesangselemente, die eine Handlung begleiten: Gesang zum Einzug, zur Gabenbereitung, zum Brotbrechen und zur Kommunion.

Dies hat natürlich zur Folge, dass Liturgiegestaltende bezüglich Wissen und Arbeitsaufwand mehr gefordert sind als ehedem. Dass diesbezüglich in den vergangenen zehn Jahren Fortschritte gemacht wurden, ist sehr erfreulich. Nach wie vor problematisch ist die Eröffnung der Messfeier mit den drei völlig heterogenen Gesängen (Einzug, Kyrie, Gloria), ein Problem, das leider auch die Reform nicht befriedigend gelöst hat. Es ist zu mildern, wenn man dem Kyrie seine einfache Rufform belässt oder es als Kyrie-Tropus gestaltet. Das Sonntägliche Taufgedächtnis (KG S.102) geht diesem Problem ebenfalls aus dem Weg. Es bietet eine weitere gute Form der Eröffnung des Sonntagsgottesdienstes.

Ein spezielles musikalisches Problem bildet eine gemeindegemässe Vertonung des Gloria und des Credo. Für beide eignet sich kein strophische Form. Das KG wie das GL weichen aus auf die Möglichkeit, die Gemeinde lediglich mit einem einfachen akklamatorischen Ruf zu beteiligen. Der Anreiz dazu wird efahrungsgemäss grösser, wenn der Chor mit seinem mehrstimmigen Satz die Gemeinde begleitet. Während das Gloria seiner hymnischen Geste entsprechend nach einer Vertonung ruft, ist eine Vertonung des Glaubensbekenntnisses nicht zwingend, es macht Sinn, es lediglich zu sprechen (KG 31.3, 245). Der Kurzschnitt von Liedparaphrasen ist die übliche, nicht optimale Ausweichmöglichkeit (KG 95-98), dasselbe gilt von den Texten bei 246. Die Gabenbereitung war in der Reformarbeit des Zweiten Vatikanum eine mühselige, «kritische Sache». [10] Die KG-Gesänge 99-103 sind theologisch vertretbar, scheinen aber durch «zwei schöne eulogische» [11] Gebete verdrängt zu werden. Mag sein, dass der eigentliche Grund doch eher die Empfehlung des Messbuchs ist, «die hier gebotene Möglichkeit des ’heiligen Schweigens’ zu nutzen und auf den lauten Vortrag der Begleittexte zu verzichten.[12]    

Fazit: Im Blick auf den Messordo macht sich das KG die nachkonziliären Erneuerungen zu Eigen und bringt sie den Liturgiegestaltenden und der Gemeinde in zahlreichen Einführungen nahe. Der Prozess der Rezeption dauert an und lässt öfters noch Wünsche offen. 

Wesensgemäss vielfältig

Die Liturgie ist wesenhaft dialogische und kommunikativ. Ein in jeder liturgischen Feier wirkendes Grundgesetz ist die Wort-Antwort-Struktur: Gott spricht den Menschen an, der Mensch antwortet. Je nach Betrachtungsweise wurden dafür verschiedene Bilder verwendet: «Sacrum commercium» (heilier Austausch zwischen Gott und dem Menschen); Liturgie als Dramaturgie, die alle Teilnehmenden zu einem wesensgemässen Handeln einfordert; Liturgie als heiliges Spiel, wobei das Geschenkhafte, Kontaktoffene und Einfühlsame der Beteiligten im Vordergrund steht. In jeder Betrachtungsweise geht es darum, dass es in der Liturgie keine blossen Zuschauer gibt, sondern sie sich alle aktiv und tätig ins Geschehen hinein geben dürfen und müssen.[13]  

Solange Gesang und Musik nur als Ausschmückung der Liturgie verstanden wurde, man also nicht die Liturgie, sondern zur Liturgie sang, störte der fast ausschliessliche Gebrauch der Gattung Lied (vor-wiegend Strophenlied) kaum. Sobald aber Musik und Gesang gewissermassen zum «Trägermedium» der Aussage werden, erfordert dies wesensgemäss eine reichere Ausdruckspalette bezüglich der Formen und Gattungen.

Kommunikative und dialogale Interaktionsabläufe rufen also nach entsprechenden Ausdrucksformen: z.B. nach responsorialen Formen, Rufen, Akklamationen, Psalmen nach der Berücksichtigung des Vers-Parallelismus, hymnische oder narrative Texte (Gloria, Einsetzungsbericht) nach entsprechender Sprachbehandlung usw. Nur differenziertere Ausdrucksmittel machen es möglich, «dass der eigent-liche Sinn der einzelnen Teile [des Mess-Ordo] und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten».[14] Das Bemühen, dass «die fromme und tätige Teilnahme erleichtert werde»,[15] bedarf überdies einer Berücksichtigung der Feiergestaltung in de je unterschiedlichen Gottesdienstgemeinde (z.B. jung/alt, städtisch/ländlich), die «die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten ver-mag».[16] Im Blick auf die Musik heisst dies, dass Stile und Musikgattungen zu verwenden sind, die dem Ausdruckscode der Gottesdienstgemeinde angemessen sind. Wesensgemässheit und Funktionali-tät sind demgemäss nicht nur sachliche Kriterien im Blick auf Riten, Zeichen und Musik, sie müssen ihre Angemessenheit und Funktionstüchtigkeit auch bezüglich der Gemeinde unter Beweis stellen.

Die musikalische Ausdruckspalette wird im Inhaltsverzeichnis des KG mit neun Gattungen gekenn-zeichnet. Bemerkenswert ist die Feststellung, dass vermehrt auch evang.-reformierte Gesangbücher wie das RG die Gesangspalette erheblich erweitern.

Aw

Antwortgesänge (nach Lesungen) 

Christus ist erstanden

KG 446

Ca

Cantica (Magnificat, Nunc dimmitis) 

Nun lässest du, o Herr

KG 498

Gs

nicht liedmässige Gesänge, Rufe

Christe, du Lamm Gottes

KG 128

Ka

Kanons 

Wechselnde Pfade

KG 710

Kl 

Kyrie-Litaneien

Kyrie

KG   71

Ld

Strophenlied

Holz auf Jesu Schulter

KG 393 

Pl 

Psalmlieder

Herr, deine Güte

KG 571

Lv

Leitverse

Der Herr vergibt die Schuld

KG 624

Gk 

Gregorianik

vgl. Vaterunser 

KG   33

  

Wesensgemäss dialogal

Die dialogische, kommunikative oder dramaturgische Dimension von Gesängen sollte nach Möglich-keit durch die Ausführweise unterstützt werden. Formale Hinweise wie Kehrvers (Kv), Refrain (Rfr) und V/A machen darauf bereits aufmerksam. Dem Wechselgeschehen im Umgang mit dem Kehrvers, dem Refrain oder dem Austausch zwischen V und A liegt zwar auch eine psychodynamische Komponente zugrunde: Das Singen wird interessanter, lebendiger, entlastender. Doch dies ist nicht alles. Die Gestik des Aufeinanderzu ist wie alles liturgische Tun auf der Zeichenebene zu sehen. Möglicherweise erfahren die Teilnehmenden dieses gesungene Zeichen noch viel direkter und unmit-telbarer als andere Zeichen, weil es schon im Formablauf gegeben ist. Vermehrte responsoriale und dialogale Abläufe im Lied haben es also nicht mit liturgischer Beschäftigungstherapie zu tun,   ̶  sie ergeben sich aus dem Wesen der Liturgie. Schon ein erster Augenschein in neuere Gesangbücher zeigt, dass ungefähr ein Drittel des Repertoires ohne die Mitwirkung von Vorsängern und Vorsängerinnen nicht voll ausgenützt werden kann.  

Wesentlich häufiger als in früheren Gesangbüchern wird auch im KG ein Wechsel zwischen V und A (V/A) vorgesehen. Es gibt dafür unterschiedliche Gründe: Die musikalische Form, die Textanlage, die Schwierigkeit eines Gesangs oder ganz einfach die Freude des Aufeinander-Zusingens, das in jedem Fall kommunikativ wirkt. Schauen wir uns im Folgenden die verschiedenen Formen und Gestalten an:

  • formal bedingt: Vor allem einfache Lieder erleichtern das Singen bewusst durch die Möglichkeit des Nachsingens. Ein Wechsel zwischen V und A ist nicht zwingend, legt sich aber meistens nahe, weil die blosse Wiederholung eines einfachen Motivs zu naiv wirkt: KG 43, 45, 150 u.a.
  • Textbedingt: Es gibt Lieder, in denen die Melodie ganz gezielt einer Textstruktur folgt, die in allen Strophen gleich angelegt ist und einen Wechsel zwischen den Ausführenden nahezu aufdrängt. KG 203: V ruft ein Jesus-Wort in Erinnerung – A fügt daraufhin eine Bitte an. KG 5: A singen einen Segenswunsch  – V konkretisiert den Segenswunsch. Vgl. auch KG 425.
  • Responsorial angelegt: Einzelne Liedkompositionen greifen Liedmotive akklamatorisch auf. Damit die Periodik auf geht, muss das Responsum kommen: KG 155, 187
  • Funktional bedingt: In vielen Gesängen ist die Ruf-Antwortstruktur funktional bedingt. So beispielsweise in allen Akklamationen (z.B. Amen, Halleluja) und Dialogformen (z.B. Eröffnungsdialog zur Präfation). Im KG finden sich acht Kyrie-Litaneien, die alle nach dem gleichen Schema (basierend auf dem greg. Kyrie XVI) komponiert sind. V singt den Tropus – A singen das Kyrie bzw. Christe: KG 30.4, 50, 296, 330, 376, 386, 435, 480. Vgl. auch die Kyrie-Litaneien: KG 60 – 65. Andere Gesänge fügen eine akklamatorische Zustimmung ein: Gloria KG 82 («Wir loben dich, wir preisen dich, wir beten dich an»). Credo KG 94 („Amen, wir glauben»). Sanctus KG 117 («Hosanna dir in der Höhe».) Auch das Agnus Dei ist auf Anrede – Bitte angelegt: 125,126,127,128,130,131,132.
  • Wiederholung als Intensivierung: Wiederholungen dienen meistens der Intensivierung. In Einzelfällen ist kein anderer Grund ersichtlich. KG 133: im 13.Jh. konnte das Lied mit dem Volk kaum anders gesungen werden als mit V/A. Auch im der selten anzutreffenden Reihungsform A-B-C des Liedes KG 748 gibt es keinen andern Grund zu Wiederholungen als die gläubige Partizipation am Loben und Preisen.
  • Kehrverslieder profitieren von der Dynamik des Wechselgesangs. Sie verfolgen ein ähnliches Anliegen wie die Kehrverse im Verbund mit dem Psalm: Sie umschliessen ein Lied und geben ihm den passenden Deutungsrahmen. KG 39, 76, 86, 180, 301, 312, 486*, 510, 536*, 581, 595*, 730*. Der Einprägsamkeit wegen wird diese Form öfters für kindernahen Lieder verwendet (unter-strichen). Bei grösserer Schwierigkeit empfiehlt sich ein solistischer Vortrag der Strophen (mit *).
  • Refrainlieder sind seit dem 12.Jahrhundert in der ganzen Liedgeschichte bekannt. Der Refrain steht steht bereits in den Psalmen (Ps 136) und in litaneiartigen Gesängen in hohem Ansehen.  Auch die U-Musik bedient sich seiner mit Erfolg: Im Jazz der Chorus, im Schlager die Schlusszeile, die ein-schlägt. Das Gewicht und die Wirkungsgeschichte des Refrainliedes zeugt von der kommunikationsstiftenden Funktion dieser Musikform, die einem zentralen liturgischen Anliegen entgegenkommt. Das KG bietet 39 Refrainlieder an.

Die bleibende Aufgabe 

Zurück zum Anfang: Das KG bietet ein Versuch einer wesensgemässen und kommunikationsstiften-den Gemeindeliturgie nach Massgabe der Forderungen des II.Vatikanums. Dies ist in jeder Zeit neu zu wagen, auf das Risko hin, dass er bereits nach zehn Jahren überholungsbedürftig ist. Vier Tage nach Abschluss des Konzils mahnt Karl Rahner eindringlich, «das Konzil nicht als den zu begreifen, unter dem sich die Kirche nun ausruhen könne. Das Konzil hat der Kirche mehr aufgetragen als abgenommen. Nach Rahner ist das II.Vatikanum der initiiernde Anfang für einen Anfang, für den fast noch alles zu tun ist.» [17] Für den weitsichtigsten theologischen Wegbegleiter der Reform, Angelus A.Häussling, ist Liturgiereform  ̶  ungeachtet der nicht absehbaren Schwierigkeiten  ̶  eine bleibende, niemals mehr abgeschlossene Aufgabe. Dies gilt nicht nur für die Liturgie im Grossen, sondern auch für die Gesangbuchfragen im Detail.

                                                                                                                                                                                                                         Walter Wiesli


[4] SC 112

[5] 112

[6] 34

[7] AEM 36

[8] MB 433

[9] AEM 17

[10] A.Bugnini, Die Liturgiereform, Freiburg i.Br.1988, S.402-407

[11] Papst Paul VI, ebd. S.405

[12] MB S.344

[13] SC 14, 28

[14] SC 50

[15] SC ebd.

[16] SC 114

[17] Karl Rahner, Das Konzil – ein neuer Beginn. Vortrag beim Festakt zum Abschluss des II. Vatikanischen Konzils im Herkulessaal der Residenz in München am 12.12.1965. In: Günther Wassilowsky (Hg), Zweites Vatikanum – vergessene Anstösse, gegenwärtige Fortschreibungen. Freiburg 2004, S.48

KG lebenstheologisch

Das lebenstheologische Konzept des KG

Das KG entstand im Klima enormer sozio-kultureller gesellschaftlicher Umbrüche und nachkonziliärer Aufbrüche. Der Lebensstil dieser Jahre kam zunehmend in den Sog einer säkularen und pluralen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Sinn und Lebensdeutungen. Darin galt es ein lebenstheologisches Konzept zu entwerfen, wie die Lebensgemeinschaft mit Gott im christliches Leben sich entfalten und im Dienst in der Welt bewähren kann. Das Zweite Vatikanum bot dazu theologischen Vorgaben in «Sacrosanctum Concilium» (SC), «Lumen gentium»  (LU) und «Gaudium et spes» (GS). Dieses Dreiergespann Liturgie-Ekklesiologie-Pastoral beschreibt Wesenselemente des kirchlichen Selbstverständnisses im Feiern und Handeln auf eine Weise, wie dies in eins noch nie so überzeugend gelungen ist.

Der lebenstheologischen Ansatz geht davon aus, dass das Subjekt der Liturgie das ganze priesterliche Volk Gottes ist. Von besondern liturgischen Diensten abgesehen genügt als

Beauftragung zur Liturgiefeier die Taufe. Laien, die Wortgottesdienste, Segensfeiern oder andere Sakramentalien feiern, vollziehen demnach Liturgie. Um der notwendigen Bedeutung von Laiendiensten in der Liturgie und im Gemeindeleben insgesamt Nachdruck zu verleihen, empfiehlt das KG Beauftragungsfeiern im Rahmen des Gemeindegottesdienstes (KG 657). Erwünscht sind Laien auch in der Gottesdienstvorbereitung. Dazu helfen ihnen grundlegende Einführungen, Aufbauraster, Materialvorschläge bis zu ausformulierten Wortfeiern und Segensgottesdiensten. Diese nicht zu übersehende Fülle von Einführungselementen liess einen Kirchenleiter kritisieren, das KG sei «zu laienlastig» und würde in dieser Form in Rom «nicht durchkommen». Die Bischofskonferenz liess sich von ihrem Vorhaben nicht abbringen, wusste damals vermutlich aber noch nicht, dass fünf Jahre danach mit der fünften römischen Einführungsinstructio «Liturgiam authenticam» (2001) diese Drohung sich durchaus hätte bewahrheiten können.[1]      

Zumal das letzte Konzilsdokument Gaudium et spes hat das dritte KG-Kapitel «Als Christen leben in dieser Welt» deutlich beeinflusst: Kirche «begreift ihre Botschaft nicht mehr von ihrer eigenen Identität her, sondern wird von der eigenen Botschaft durch die Probleme der Menschheit hier und heute selbst ergriffen.» [2] Lebenstheologischer Ansatz heisst somit auch: «Christliches Leben in Gemeinschaft mit Gott» (Kap.1) konkretisiert sich in der Solidarität mit dem heutigen Menschen und allem, was ihn bewegt (GS 1 und 3). Kritische Zwischenrufe wie «wir schufen die grösste Füll’, erzeugten den lautesten Lärm und häuften den meisten Müll» (KG 578), werden nicht von allen gleichermassen geschätzt. «Erdgeruch ja, aber bitte keine Deponiegerüche!» Aus der Perspektive von Carl Friedrich von Weizäckers Mahnung «Kein Friede unter den Menschen ohne Friede mit der Natur» (KG Kanon 591) erschien auch eine realistische Benennung von Umweltproblemen als angemessen und gerechtfertigt.

Walter Wiesli


[1] Vgl. Rainer Kaczynski, Theologischer Kommentar zur Konstitution übe die heilige Liturgie, Freiburg 2004, 105-111.

[2] Hans-Joachim Sander, Die pastorale Grammatik der Lehre – ein Wille zur Macht von Gottes Heil im Zeichen der Zeit. In: G.Wassilowsk (Hg.), Zweites Vatikanum – vergessene Anstösse, gegenwärtige Fortschreibungen. Freiburg 2004, 205

KG spezifisch

Das KG ist geprägt vom Geist der Konzilsdokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. vor allem von der ’Liturgiekonstitution’, von ’Lumen gentium’ und ’Gaudium et spes’. Dieses Dreiergespann Liturgie-Ekklesiologie-Pastoral beschreibt Wesenselemente des kirchlichen Selbstverständnisses im Feiern und Handeln auf eine Weise, wie dies als Einheit zuvor noch nie so überzeugend zum Ausdruck kam.  «Vor Augen steht die Welt der Menschen …ihre Unternehmungen, Niederlagen und Siege, …bestimmt umgestaltet zu werden …und zur Vollendung zu kommen» (GS).