Die Neubesinnung auf die Taufe als verbindende Würde aller Christen hat ökumenische Relevanz. Sie ist der Grund der gemeinsamen Teilhabe an Christus, die alle Kirchen untereinander verbindet. Während langer Zeit stand ihre Heilsnotwendigkeit im Vordergrund, das Vaticanum II betont stärker ihre Bedeutung für das christliche Leben und ihre kirchenbildende Kraft. Im Altertum war die Osternacht der bevorzugte Tauftermin.
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CH-Bussfeier (20 Jahre)
20 Jahre Bussfeier mit Generalabsolution in der Schweiz
Überlegungen zur Umkehr und Versöhnung im Leben der Christen
Die Weisung der Schweizer Bischofskonferenz im Jahr 2009, dass unsere Bussfeiern mit Generalabsolution nach 20 Jahren nicht mehr gestattet werden, hat bei vielen Verunsicherung und Enttäuschung ausgelöst. Zwar loben und empfehlen die Bischöfe die Versöhnungsfeiern weiterhin, aber eine Absolution von Sünden sei nur noch in der anschliessenden Einzelbeichte möglich. Mit dieser Revision der Particularnormen zu can. 961 des Kirchenrechts nehmen sie Abschied von der Möglichkeit der Generalabsolution in den Bussfeiern, einer Sonderregelung, die ad experimentum seit März 1989 in Kraft war:[1] Diese dritte Form der neuen Bussordnung von 1973/dt.1974 bleibt extremen Ausnahmesituationen wie der Todesgefahr vorbehalten.
Die Abkehr der Bischöfe von ihrem Entscheid vor 20 Jahren erfolgte aufgrund des Motu Proprio von Papst Johannes Paul II «Misericordia Dei» aus dem Jahr 2002, eine Weisung, um «eine bessere Spendung des Sakramentes zu begünstigen …und auf diese Weise fruchtbarer werden zu lassen …(und nicht) die persönliche Beichte fallen zu lassen und unerlaubterweise auf die Generalabsolution …zurückzugreifen».
Der Weg zur Generalabsolution in den Schweizer Bussfeiern
In der Einleitung zu den Partikularnormen zu can.961 CIC gaben sich die Bischöfe im Jahr 1989 Rechenschaft über die 15jährigen Erfahrungen mit der neuen Bussordnung von 1973. Sie stellen grosse Veränderungen im Bewusstsein von Sünde und Schuld fest und gehen deren Ursachen nach. Dabei kommen sie zu einer sehr positiven Beurteilung der Bussfeiern: «Sie hielten das Sündenbewusstsein wach und waren geeignet, das Gewissen zu bilden. So war es für viele Katholiken möglich, das Erbarmen Gottes ganz neu zu erfahren. Gleichzeitig trat dadurch die gesellschaftliche Dimension von Sünde und Vergebung deutlicher in den Vordergrund».[2] Aufgrund der Verschärfung der Notfall-Regeln im neuen Codex von 1983[3] sah sich die SBK genötigt, mit dem Papst und der Kurie erneut ins Gespräch zu kommen. Ihrem Anliegen, weiterhin von der dritten Bussform mit Generalabsolution Gebrauch zu dürfen, wurde nochmals stattgegeben, wie dies die Leitlinien vom 15.03.1989 festhalten: Der Papst bestätigte diese Abmachung am 04.03.89 unter den erforderlichen Bedingungen und wies die Zuständigkeit dafür den einzelnen Diözesanbischöfen zu.[4] In den Particularnormen vom 15.März 1989 ging es somit um diese «ausreichend begründete Notlage», welche die Erteilung der Generalabsolution rechtfertige.
Johannes Paul II und das Motu Proprio «Misericordia Dei» (2002)
Das Motu Proprio lässt keine Zweifel offen, dass der Papst nicht mehr auf Sonderregelungen einlenken würde: «Ich bestimme, dass alles … vom heutigen Tag an eingehalten werde.» Die Kompetenzen der Diözesanbischöfe wurden wieder vermehrt an die Bischofskonferenzen angebunden, wobei diese (nicht der einzelne Bischof) «schwere Notlagen» der ’Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung’ zu melden haben. Bischofskonferenzen mussten überdies «so bald als möglich den Text der Normen der Kongregation zukommen lassen, wie sie die Anwendung von can. 961 des CIC zu erlassen und zu aktualisieren beabsichtigen».[5] Das Ziel wurde u.a. angegeben, «dass unter den verschiedenen Episkopaten der Welt völlige Harmonie herrscht» (MD 6). Man kann sich leicht vorstellen, dass angesichts dieser Auflagen von MD und dem wahrscheinlich aussichtslosen Prozedere den einzelnen Bischöfen auch in schweren Notlagen die Hände gebunden sind. Vorbei die «berechtigte Vielfalt und Anpassung an die verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker, die einstens in SC 38 erträumt wurde, erträumt wird eine episkopale Welt völliger Harmonie.
Was die Leute auf dem Kirchenplatz sagten
Dass sie mit den Versöhnungsfeiern nur eine leichte und billige Busspraxis suchten, sei eine böswillige Unterstellung. Mehr als durch die Beichte wären sie auf diesem Weg für die eigene Gebrochenheit, Zerrissenheit, Fehlerhaftigkeit und Schuldverstrickung sensibilisiert worden. Alle wüssten sie heute mehr um die psychische und soziale Bedingtheit unseres Verhaltens, auch um Verwundungen und Fehlentwicklungen in der frühen Kindheit. Die Verführungen und Verlockungen des modernen Lebensstils hätten einen Sog, dem man sich nur schwer entziehen könne. Jeder und jede frage sich mit Recht, welches der persönliche Anteil sei an der kollektiven Schuld unserer Gesellschaft.
Versöhnung in der christlichen Frühzeit
Nach biblischem Befund kann Gott allein Sünden vergeben. Er findet einen bewegenden Niederschlag bei Paulus in 2 Kor 19-20: «Das alles kommt von Gott, der uns durch Christus mit sich versöhnt und uns den Dienst der Versöhnung aufgetragen hat. Ja, Gott war es, der in Christus die Welt mit sich versöhnt hat, indem er den Menschen ihre Verfehlungen nicht anrechnete und uns das Wort der Versöhnung anvertraute…» Gott versöhnt, er geht auf den Menschen zu, noch ehe dieser daran denkt (Röm 5,10), er wartet auf ihn, – und wenn er sich auf die Umkehr einlässt, findet dies einen freudigen Widerhall bei den Engeln des Himmels (Lk 15,10).
Die erste und grundlegende Busse ist für die frühe Kirche die Taufe. Die schwere Sünde (vor allem Mord, Glaubensabfall und Unzucht) wurde als Widerruf des Taufbekenntnisses und somit als Selbstausschluss aus der Gemeinde betrachtet. Mit der Erfahrung, auch als Getaufte eine Gemeinschaft gerechtfertigter Sünder zu sein und weiterhin anfällig für das Böse zu bleiben, stellte sich die Frage, ob den Sündern nicht eine nochmalige Chance der Umkehr zu gewähren sei. Neben rigoristischer Ablehnung gab es mildere Positionen. Die Praxis reichte von brüderlicher Zurechtweisung, Fürbitte, Bekenntnis, bis hin zur feierlichen Verfluchung (Inzestfall in 1 Kor 5,5). Vereinfacht lässt sich das frühchristliche Klima der Versöhnung etwa folgendermassen zusammenfassen: Es gibt keine Vergebung mit Gott ohne Vergebung mit dem Mitmenschen (Mt 6,14f). Die persönliche Aussöhnung hat Vorrang vor dem Kult (Mt 5,25). Die geschwisterliche Zurechtweisung hat den Vorrang vor einem kirchenamtlichen Verfahren (Mt 18,15-20).
Man kann davon ausgehen, dass die drastische Massnahme des Ausschlusses eine Ausnahme war. Viel wichtiger war die tägliche Busse, zu der sich jeder Christ, jede Christin aufgerufen fühlte: Als der bedeutendste Ort der Vergebung täglicher Sünden galt die Eucharistiefeier (Mt 26,28), und mit ihr auch das Hören oder Lesen des Wortes Gottes. In der Literatur taucht immer wieder die klassische Trias Fasten, Gebet und Almosen auf.
Die Bussinstitutionen der Kirche
Mit dem verblassen der Naherwartung und der Einsicht, dass weiterhin mit schweren Sünden zu rechnen war, entwickelte sich in der Mitte des zweiten Jahrhunderts eine nochmalige letzte Möglichkeit der Umkehr, welche man das kanonische Bussverfahren der Kirche nennt. Der ganze Vorgang findet in der Gemeinde und deren Teilnahme statt (Fürbitte, Segnungen, Salbungen). Nach Ableistung der sehr oft harten Busse werden die Büssenden am Hohen Donnerstag wieder in die Gemeinde aufgenommen (Rekonziliation).
Im 5. Jahrhundert kommt diese Bussform aus zwei Gründen in die Krise: Das solidarische Mittragen und das Fürbittgebet der Gemeinde entfallen. Das Bussverfahren wird der Macht, «potestas», der Amtsträger (Bischof, Klerus) übergeben. Es geht nicht mehr um eine Heilung. sondern um eine Strafe. Darüber hinaus hatte die Busse lebenslängliche Folgen: Man durfte nicht mehr heiraten, der eheliche Verkehr war künftig verboten, man lebte praktisch bis ans Lebensende wie ein Mönch. Mit kirchlicher Empfehlung verlegte man die zweite Busse auf das Sterbebett, jungen Menschen wurde sie klugerweise grundsätzlich verwehrt: propter aetatis fragilitatem.
Die im Westen in dieser Zeit aufkommende Einzelbeichte, gewöhnlich Tarifbusse genannt, hat ihren Ursprung in Irland. Die Berechnung der Bussleistung (Satisfaktion) erfolgte nach starren «Tarifen», welche im Sinn der Tathaftung durch eine berechenbare kompensatorische Leistung Vergehen wieder gutzumachen hatte. Wesenselemente der frühen Beichte sind also die Reue, das Bekenntnis und die abzuleistende Busse. Eine Absolution gab es zunächst nicht. Sie kommt erst später dazu und ist im ersten Jahrtausend grundsätzlich deprekatorisch (in Bittform), optativisch (in Wunschform) oder annuntiativ (mitteilend, dass Gott vergeben hat). Vermehrt finden sich aber indikativisch-deprekative Mischformeln: «Miseriatur-Indulgeniam – Ego te absolvo». Das Gewicht verschiebt sich von der Fürbitte auf die die Schlüsselgewalt. Völlig und alleinig durchgesetzt hat sich «Ego te absolvo» in der Mitte des 13.Jahrhunderts.[6]
Bussreform nach dem Vaticanum II
Die Ausgangslage
Die Wiederentdeckung der Versöhnung des Sünders mit der Kirche als Weg der Versöhnung mit Gott stellt die Grundlage für die Reform der Riten des Busssakramentes dar. Die knappe Aussage von SC 72: «Ritus und Formeln des Busssakramentes sollen so revidiert werden, dass sie Natur und Wirkung des Sakramentes deutlicher ausdrücken» ist im Sinne einer Verdeutlichung des ekklesialen Bezugs der Busse zu verstehen.
Die erste Phase: Der Liturgierat (1966–1969)
Der Liturgierat [7] erarbeitete einen Ritus der Einzelbeichte mit drei neuen Absolutionsformeln und Bussfeier mit Generalabsolution. Alle hatten die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit der Kirche und das Wirken des Heiligen Geistes zum Thema. Der endgültige, vom Liturgierat approbierte Entwurf wurde von der Glaubenskongregation abgelehnt.
Die zweite Phase (1972-1973)
Die neue Arbeitsgruppe betont die tridentinisch-scholastische Busstheologie als weiterhin einzig möglichen Verstehenshorizont des Busssakramentes. In der Apostolische Vermahnung Reconciliatio et Paenitentia[8] verschärft Papst Johannes Pauls II. im Anschluss an die Bischofssynode 1983 die Bestimmungen über die Generalabsolution (im Gegensatz zu den «Seelsorglichen Richtlinien» (Nr.3) und zum Ordo Paenitentiae (Nr.31)) und betont, dass die Feier der Versöhnung mit Generalabsolution «keine normale Form werden darf» (Nr.3).
Busspraxis heute
Beichte und Bussfeier sind keine Alternativen, sondern verschiedene Formen der Busspraxis.
Die Einzelbeichte wird in der Tradition zurecht als individueller Bussweg geschätzt. Das Bekenntnis macht Schuld als eigene Schuld namhaft. Der Mensch bekennt sich zu seiner eigenen Vergangenheit und ist bereit, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Eingeständnis, dass es möglich gewesen wäre, anders zu handeln, werden bessere Handlungmöglichkeiten erkannt und neu angestrebt.
In der Bussfeier steht die Solidarität mit der Sünde aller im Vordergrund. Es geht um Schuld und christlich nicht verantwortbaren Einstellungen der Gemeinschaft als Ganze. Das ganze Gottesvolk bleibt hinter seinem Auftrag zurück und der/die Einzelne muss sich fragen, wie weit er daran einen Anteil hat. Hier wird die Vergebung für die gemeinsame Schuld erbeten und für Einzelne, insofern er Glieder dieser Gemeinschaft sind.
Erneuerung der Beichte
«Der Priesterrat und Rat der Diakone und Laientheologen/innen der Diözese Basel hat in Beratungen seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass trotz angebotener Beichtgelegenheiten kaum jemand zur Beichte kommt.» [9] Manche zweifeln, «ob die ’Einzelbeichte’ in unseren Breitenkreisen je wieder eine Auferstehung erlebt»,[10] ̶ zumindest in der bisherigen Form.
Wie sah sie denn ganz konkret aus: schematisch-routinehafte im Ablauf, einzig motiviert durch das Verlangen nach der Absolution, ohne sich existentiell ernsthaft zu engagieren, sehr oft ohne kontinuierliche geistliche Führung (beichten beim fremden Aushilfspriester). Dass damals wie heute Umkehr und Busse gelebt wurden, dass Gottes rettendes Wort verkündet und im Glauben angenommen wurde, dass Versöhnung und Frieden erfahren wurden, lässt sich nicht bestreiten. Trotzdem zeigt der rapide Rückgang der Beichtpraxis in den letzten Jahrzehnten eklatante Schwächen des alten Beichtsystems. «Zu suchen bleibt nach einer Beichtpraxis, die zu einer heilsamen Reflexion des eigenen Lebens samt seiner sündhaften Schattenseiten im Licht des Erbarmens Gottes einlädt und die so auch eine Reorientierung des Lebensweges ermöglicht … Eine vom Lebensbezug bestimmte Busspraxis, die geistliche Wege der Erneuerung aufzuzeigen vermag, hat heute durchaus eine Chance!» [11] Wer allerdings glaubt, dass ein «angenehmes Ambiente mit Blumen, Düften, Kerzen, einem Kruzifix, einer Ikone, einem Bibelwort usw.» mehr Menschen zur Beichte animieren werden, nimmt heutige Menschen und deren Beichtprobleme kaum ernst.[12]
Sakramental oder nicht-sakramental?
Die Frage „sakramental – nicht-sakramental“ führt uns zurück zur Anfangsfrage: Zum Verbot der Generalabsolution. Die Bischöfe versichern zur Beruhigung der Gläubigen, dass die in Bussfeiern nicht mehr zulässige Generalabsolution während der letzten zwanzig Jahre gültig seien.[13] Erweckt dies nicht den Eindruck, «dass die Lossprechung von Sünden nicht so sehr von Gottes Barmherzigkeit als vielmehr von kirchenamtlich genau datierten Entschlüssen abhängt».[14] Darum fragen Gläubige: Darf man aufgrund nicht-sakamentaler, nur deprekativer (optativer) Lossprechung ebenfalls Sündennachlass erhoffen? Eva-Maria Faber stellt die Gegenfrage: «Bei der sakramentalen Bussform (Beichte) ist im traditionellen Bewusstsein und in der Praxis einseitig die Wirksamkeit der Gnade und darum die Lossprechung betont worden. Wenn aber der Akzent auf der gnadenhaft zugesprochenen Vergebung liegt, erübrigt sich dann die Mühsal menschlichen Umkehrens? » [15] Will heissen: nein! Jedwede Form der Vergebung setzt die Reue und Bereitschaft zur Umkehr voraus, sakramental und nicht-sakramental.
In diesem Zusammenhang ist nochmals festzuhalten: Das Busssakrament ist nicht das einzige Sakrament der Busse. Und Umkehr und Busse ist nicht allein an ein Sakrament gebunden. Leider ist auch in der neuen Bussordnung 1973 der Eindruck einer scholastischen Fixierung auf die Vollmacht (potestas) des Priesters und dessen alleinigem Dienst (ministerium nostrum) nicht überwunden. Wenn man etwas verkürzt (wie Rahner) sagt, das Sakrament sei die Feier der Nähe Gottes in Jesus Christus und wir betonen, die Kirche sei sakramental verfasst, heisst das konkret: Die Kirche hat nichts aus sich selbst, es ist ihr alles geschenkt, – so nun eben auch der Dienst der Versöhnung. «Das sakramentale Bussgeschehen ist umfangen von der Gnade Gottes. Busse ist nicht ein menschlicher Weg auf Gott hin, sondern Antwort auf seine Einladung auf einen von ihm eröffneten Weg.»[16] «Weil Sündenvergebung auch ausserhalb des Busssakraments geschenkt wird, ist eine Fixierung auf Einzelbeichte und Bussfeiern mit Absolution nicht angemessen. Insofern ist die Wiederentdeckung der Vielfalt von nicht-sakramentalen Bussformen ein heilsamer Aufbruch aus einer gewissen Fixierung auf die Einzelbeichte. … Für alle Bussformen gilt, dass ein Bussweg so fruchtbar ist, wie Einzelne sich darauf einlassen, sich ehrlich ihrem Versagen stellen und sich aufrichtig von Gott einen neuen Anfang schenken lassen.»[17] Was die Kirche rund tausend Jahre im Vertrauen auf Gottes Geist als ihren Dienst verstanden und als gottgeschenkte Gabe weitergegeben hat, darf auch ein zweites und drittes Jahrtausend dankbar in Anspruch nehmen.
Walter Wiesli
[1] Dekret erlassen nach Massgabe von can.455 § 2 CIC durch die Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz am 3.September 2008.
[2] SKZ 1989, Partikularnormen zum neuen Kirchenrecht (IV), 546
[3] Ein grosser Andrang Beichtender bei zuwenig Beichtvätern gilt nicht mehr als Notfall
[4] ebd. 547
[5] ebd S.2: Dies ist seitens der SBK geschehen
[6] Im Armenierdekret des Konzils von Florenz: DS 1323
[7] Consilium ad exequendam Constitutionem de sacra Liturgia (1969-1975)
[8] AAS 77. 1985, 185-275
[9] Hans Zünd/Christine Rammensee, Bischöfl.Ordinariat Basel, Schreiben an alle Seelsorger/innen des Bistums Basel, Solothurn 08.02.2009
[10] Iso Baumer, Krise der Liturgie – Krise der Kirche? SZK 4/2009
[11] Eva-Maria Faber, Einführung in die katholische Sakramentenlehre. III. Das Bussakrament Darmstadt 2002, 124
[12] F.X.Amherdt, Gottes Vergebung: Ein Schatz mit vielen Facetten. Begleitartikel zum Dekret der Schweizer Bischofskonferenz bezüglich Can.961 CIC
[13] Begleitartikel zum Dekret der SBK bezüglich can.961 CIC
[14] Iso Baumer, SKZ 4/2009
[15] Eva-Maria Faber, Einführung S.124
[16] Ebd. S.137
[17] Ebd. S133/134
Versöhnungsfeier
VERSÖHNUNGSFEIER (Die zehn Worte aktualisiert)
Der Dekalog wird in zwei Fassungen überliefert: Ex 20,2-17 und Dtn 5,6-21. In beiden Fassungen offenbart sich Gott übereinstimmend mit zwei Wesensmerkmalen: Er befreit sein Volk vom Joch der Sklaverei und führt es in die Zukunft. Die Wegweisungen in die Zukunft sollen demgemäss nicht mehr knechten, sondern zum erfüllten Leben befreien. In diesem Sinn lassen wir uns in dieser Feier auf die Zehn Gebote ein als Hilfe und Ermutigung zu befreitem Leben, das uns in Christus verheissen ist
Eingangswort und Begrüssung
Gott, dessen Eigentum wir sind und der uns sorgsam in seinen Händen hält, sei mit euch.
Ich begrüsse Sie herzlich zu unserer Versöhnungsfeier. Dass wir trotz Fehlern und Schuld Gottes Eigentum sind, der uns sorgsam in seinen Händen hält, bekennen und besingen wir im Lied:
Lied
KG 566 / RG 701: Wir sind dein Eigentum.
Einführung
Gott ist mitten unter uns in seinem Wort. Jetzt ist es ein ganz spezielles Wort, das in die Bibel unter dem Sammelbegriff „Zehn Worte“, griechisch „Dekalog“, eingegangen ist. Allen zehn Worten oder Weisungen ist ein Satz mit Schlüsselfunktion vorangestellt: „Ich bin Jahwe, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus Ägypten, aus dem Sklavenhaus.“ (Ex 20,2) Zwei wichtige Aussagen stecken in diesem Satz. Der hebräische Name Jahwe besagt: Ich bin der, der für alle Zukunft für euch da sein wird. Was auch kommen mag, Gott ist bei und mit uns. Und das Zweite: Bevor Gott seine Gebote gibt, tut er kund: Ich bin ein Befreier-Gott! Seine Gebote wollen nicht knechten, sondern befreien. Dies verdeutlicht noch eine sprachliche Nuance: Im Hebräischen lassen sich die Gebote statt mit „du sollst“, auch als „du wirst“ lesen: „Du wirst keine anderen Götter haben….“ Die Gebote sind keine Verbote oder Befehle, es sind Weisungen, Wegweiser. So gilt für uns alle: Auch dich hat dein Gott in die Freiheit geführt. Er befähigt dich, auszubrechen aus allen Versklavungen und Fesseln, die deinen Weg zu Gott, den Menschen und zu dir selber behindern.
In der folgenden Besinnung formulieren wir die Zehn Gebote zunächst in der gewohnten Weise, fügen dann aber einen Satz an, der ihre Einladung verdeutlichen könnte.
Besinnung
Das Erste Gebot
„Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!
Oder:
Du darfst deinem Gott vertrauen, er genügt dir.
Selbst im aufgeklärten einundzwanzigsten Jahrhundert halten wir uns noch immer auf einem riesigen Markt von Göttern auf. Ihre Altäre heissen Devisen, Gewinne, Boni, Gold, Rohstoffe, Immobilien. Zwar sind deren Kulte in die Krise geraten, aber mit gewaltigen Anstrengungen wird alles getan, um die alten Riten am Leben zu erhalten. Es werden uns immer neue Opfer abverlangt für die unersättlichen Götter. Demgegenüber wird dir gesagt: Du darfst deinem Gott vertrauen, er genügt dir. Du brauchst dich nicht mit Geld und Macht abzusichern. Du bist von Gott gehalten. Lebe dein Leben, gestalte deine Welt. Was auch geschehen mag: Gott ist für dich da. (Kurze Stille)
- Vertraue ich Gott wirklich restlos, lasse ich mich fallen in seine Hände?
- Glaube ich, dass mich Gott trotz Fehlern und Schuld gern hat?
- Wie gehe ich mit Gott um in Zeiten von Krisen und Gottferne?
Das Zweite Gebot:
„Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren!“
oder:
Rufe deinen Gott beim Namen, er liebt es, dass du ihn ansprichst.
Im Gegensatz zu den Völkern im Umkreis kannte Israel den Namen seines Gottes. Aber aus Scheu vor seiner Heiligkeit und Grösse spricht es ihn nicht aus. Jesus spricht ihn aus, neu und zärtlich: Abba, Vater. Und er versichert, Gott sei auch uns ein liebender Vater. Doch trotz innigster Verbundenheit mit ihm, erfährt er am Kreuz eine abgrundtiefe Gottverlassenheit, eine Erfahrung, die allen Gottsuchern zugemutet wird.
- Vertraue ich Gott auch dann, wenn ich ihn als fern und abwesend erlebe?
- Pflege ich mit Gott das Gespräch, das für alle Liebende wichtig ist?
- Kann ich vor Gott klagen und trotz Enttäuschung an seine Treue glauben?
Das Dritte Gebot:
„Gedenke, dass du den Sabbat heiligst!“
oder:
Der Mensch ist mehr als seine Leistung.
Die Sonntagsheiligung und Sonntagsruhe ist in Gefahr, eigentlich schon lange. Seinem Sinn nach ist der Sabbat ein Tag zum Aufatmen, damit der Mensch, sein Rind und sein Esel „zu Atem kommen“ (Ex 23,12). Der Sabbat erinnert auch daran, dass die Schöpfung in sich gut und wertvoll ist. Als ein Teil von ihr teilen wir die Freude des Schöpfers an deren Schönheit und an allen geschaffenen Dingen.
Auf diesem Hintergrund ist die pragmatische Sicht, die Menschen nur oder vorwiegend über ihre Leistung zu definieren, zutiefst unbiblisch. Jüdinnen und Juden, Christinnen und Christen heiligen den Sabbat als Vorausbild des ewigen Festes, das Gott uns im vollendeten Heil schenken will.
- Der Sonntag schenkt mir die Zeit und Chance, auf Gott und die Mitmenschen zuzugehen. Wie nutze ich sie?
- Im Gottesdienst feiern wir unser Glauben und teilen wir unsere Hoffnung. Wie halte ich es damit?
- Beurteile ich Menschen nur nach Leistung und Prestige? Achte ich für die Einfachen und Schwächeren?
Das Vierte Gebot:
„Du sollst Vater und Mutter ehren!“
oder:
Verletzliche und Ungeschützte dürfen mit deiner Sorge rechnen.
Mit dem Vierten Gebot wird die zweite Tafel (vgl. Ex 32,15) der Zehn Gebote eröffnet. Ausgehend von der Sorgepflicht für die alternden Eltern meint es umfassender auch das Verhältnis der
Generationen zueinander. Sie sollen im Land der Verheissung in Eintracht und Friede beisammen wohnen. Als ihr Befreiergott und Anwalt der Schwachen und Ausgegrenzten (Gen 4,15) macht Gott das Verhältnis zum Mitmenschen zum Massstab echter Gottesbeziehung.
- Trage ich Sorge für jene, die nicht (mehr) produktiv sind und die den Sabbat ihres Lebens feiern?
- Wie gebe ich mich aktiv und kreativ hinein ins Zusammensein in Familie, Beruf und Gesellschaft?
- Kann ich mich freuen an den Begabungen anderer oder empfinde ich sie als Konkurrenz?
Das Fünfte Gebot:
„Du sollst nicht töten!“
oder:
Schau hin, nicht weg.
Im Fünften Gebot geht es um die Ehrfurcht vor dem Leben und um alles, was das Leben bedroht. Damit ist nicht nur die aktive Bedrohung des Lebens gemeint, sondern ebenso das bewusste oder uninteressierte Wegschauen: von der Milliarde Hungernder, von der Klimakatastrophe, vom sich vertiefenden Graben arm/reich, von der Plünderung der Rohstoffe und Schändung der Menschen-rechte. Das langsame Töten[pvs3] hat viele Facetten und niemand kann sagen, nichts gewusst zu haben und nichts dagegen tun zu können. Wer wegschaut, wird mitschuldig. Es geht darum, wie das Leben heil wird und heil bleibt. Dafür braucht es Menschen, die die Tötungsmechanismen wahrnehmen und nicht wegschauen.
- Macht mich das tägliche Unheil nur stumm und apathisch oder lasse ich mich davon herausfordern?
- Wie leiste ich ernsthaft und kritisch meinen Anteil an der Erhaltung der Schöpfung?
- Schaue ich hin, wenn in meinem Umfeld anderen Unrecht geschieht?
Die folgenden vier Gebote werden jeweils paarweise bedacht.
Das Sechste Gebot:
„Du sollst nicht ehebrechen!“
oder:
Du bist zu unwiderruflicher Liebe fähig.
und:
Das Neunte Gebot:
„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau!“
oder:
Achte geglückte Beziehungen.
Gott hat die Menschen als partnerschaftliche Wesen erschaffen. Erst im Zueinander und im liebenden sich Verschenken aneinander lässt sich in vollendeter Weise die Liebe Gottes abbilden. Deshalb wagt das Alte Testament das Verhältnis Gottes zu seinem Volk im Bild einer Ehe darzustellen. Auch die erotische Sehnsucht hat Gott uns gegeben. Vom Zauber erotischer Lyrik und Bilder spricht die Bibel vor allem im Hohelied. Gerade deshalb achtet Jesus die Liebe zweier Menschen als unendlich schützenswert und geht dabei noch über die Thora hinaus. Nicht nur Eheleuten, sondern allen Menschen traut er zu, dass sie zu unwiderruflicher Liebe fähig sind.
- Kultiviere ich meine Liebesfähigkeit oder unterdrücke ich sie?
- Wie gehe ich um mit der erotischen Sehnsucht, die mir von Gott gegeben ist?
- Freue ich mich über geglückte Beziehung anderer, achte ich sie oder bin ich neidisch?
Das Siebte Gebot:
„Du sollst nicht stehlen!“
oder:
Respektiere, was andere aufgebaut haben!
Das Zehnte:
„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!“
oder:
Gib deinem Begehren und Streben sinnvolle Ziele!
Im schöpferischen Drang und der kreativen Phantasie sind wir Menschen unserem Schöpfer verwandt. Darum ist das, was wir erschaffen, Ausdruck unserer selbst. Das Siebte Gebot schützt diesen
wesentlichen Bereich menschlichen Lebens. Wer stiehlt, wer einen Einbruch begeht und Wertgegenstände raubt, bringt nicht nur Mitmenschen um den Ertrag ihrer Arbeit, sondern zerstört etwas vom Leben dieser Menschen selbst. Daraus folgt zwingend: Respektiere, was jemand aufgebaut hat!
Wohin massloses Begehren führt, erleben wir derzeit in einem epochalen Desaster. Altbundeskanzler Helmut Schmidt nennt als Ursache den Raubtierkapitalismus: Gewinn um jeden Preis, Wachstum auf Kosten der Umwelt, Deregulierung der Weltmärkte durch internationale Konzerne, Raubbau und Plünderung der Ressourcen der Entwicklungsländer, Manipulation der Nahrungsmittelproduktion zu Lasten der Ärmsten, Entsolidarisierung der Arbeitenden. Wie weit widerstehen ich diesem Sog auch im Kleinen?
- Respektiere ich den Lebensraum, das Eigentum und die Privatsphäre meiner Mitmenschen?
- Wie trage ich zum Wohl der Gemeinschaft bei zum Gewinn und Nutzen aller?
- Konsumiere ich gedankenlos oder kritisch? Kann ich verzichten und mit anderen teilen?
Das Achte Gebot:
„Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten!“
oder:
Sorge für Vertrauen unter den Menschen!
In der biblischen Zeit gab es noch nicht die säuberliche Gewaltentrennung zwischen Exekutive,
Legislative und Judikative. Rechtliche Konflikte und die Bestrafung von Übeltätern wurden «im Tor» geregelt, buchstäblich unter dem Bogen des Stadttors, von den Ältesten, vom König. So leuchtet ein, welche Bedeutung Zeuginnen und Zeugen zukam. Ein falsches Zeugnis konnte zum Verlust von Ehre und Besitz führen, oft auch des Lebens. In unserer modernen Kommunikationskultur können schon Gerüchte, Verdächtigungen und Übertreibungen zu schweren menschlichen Tragödien führen.
- Trage ich bei zu einer Atmosphäre des Vertrauens in Familie, am Arbeitsplatz, in Gesellschaft und Kirche?
- Wie halte ich es mit meiner Kritik? Habe ich den Mut dazu und ist sie sachlich und konstruktiv?
- Wie begegne ich schuldig gewordenen Menschen? Entdecke ich trotz allem auch das Gute in ihnen?
Lied
KG 67 / RG 212: O Herr, nimm unsere Schuld
Gebet
KG 27.1 oder RG 718
Schuldbekenntnis
KG 643 / RG 35 (Lied): Psalm 51 oder
KG 400.1 / RG 139: Psalm 130 oder
KG 30.2: Ich bekenne Gott
Vergebungsbitte
Der Allmächtige Gott erbarme sich unser, er lasse uns die Sünden nach und führe uns zum ewigen Leben. Nachlass, Vergebung und Verzeihung schenke uns der gütige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.
Lied
KG 559 / RG 698: Du kannst nicht tiefer fallen
Segen und Entlassung
KG 718.2 oder 718.3, RG 328, 330 oder 331
Walter Wiesli
Wortfeiern

Gott teilt in seinem Wort nicht etwas von sich mit, sondern schenkt sich selbst. Umgekehrt befähigt er die Gemeinde zu glaubender Antwort in der Gestalt personaler Ganzhingabe, die den Lebensvollzug im «Alltag der Welt» (Röm 12.1f.) einschliesst. Im Blick auf den Wortgottesdienst findet dies in SC 35,4 einen Niederschlag: Jesus Christus ist gegenwärtig in seinem Wort, «da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.» Wie Jesus einst durch sein Wort heilte, Sünden vergab und zum Leben erweckte, so wirkt dieses Wort heute noch als «Gottes Kraft zum Heil für jeden, der glaubt» (Vaticanum II, DV 17).
Wortgottesdienst im KG
- Der Wortgottesdienst am Sonntag
- Wortgottesdienst ohne Kommunionausteilung (KG 250)
- Der Wortgottesdienst mit Kommunion (KG 251)
- «Die Wortgottesfeier» der Bischofskonferenz
- Die Problematik der Eröffnung des Wortgottesdienstes
Der Wortgottesdienst am Sonntag
Das KG enthält an mehreren Stellen Ordnungen für die Feier von Wortgottesdiensten. Nach dem Kapitel «Die Feier des Sonntags» (KG 247ff), einer umfassenden liturgietheologischen und pastoralliturgischen Hinführung zum Sonntag, folgt in KG 250 «Der Wortgottesdienst am Sonntag». Demnach ist die Feierordnung des KG primär für den sonntäglichen Wortgottesdienst konzipiert, der an Stelle einer Eucharistiefeier stattfindet. Allerdings wird in der Einleitung ebenso die Relevanz dieser Feierform für die Werktage ins Bewusstsein gehoben: «Die christliche Gemeinde lebt von der Versammlung der Gläubigen. Deshalb soll die Gemeinde auch an Werktagen zum Gebet und zum Hören des Wortes Gottes zusammenkommen, selbst wenn kein Priester anwesend sein kann». (250). Dahinter steckt das Anliegen, dass nämlich von wirklichen Ausnahmen abgesehen in jeder Gemeinde an jedem Tag ein Gottesdienst gefeiert werden soll. Wo eine Eucharistiefeier nicht möglich ist, eignen sich dafür besonders die Laudes am Morgen und die Vesper am Abend oder – unabhängig von der Tageszeit – Wortgottesdienste, die die biblische Verkündigung stärker in den Mittelpunkt rücken. Das KG fordert in der Einleitung zu Nr. 250, dass der Leiter oder die Leiterin einer solchen liturgischen Versammlung für die Aufgabe ausgebildet und beauftragt sein muss.
Wortgottesdienst ohne Kommunionausteilung (KG 250)
Das Aufbaumodell des Wortgottesdienstes im KG übernimmt im Wesentlichen die Struktur des Wortgottesdienstes der Messe, erweitert jedoch die Gebetselemente und formt daraus einen eigenen Hauptteil der Feier. Nach einem Gemeindegebet, das als Wechselgebet gestaltet werden kann, folgen die Fürbitten, die ihrerseits wie in Laudes und Vesper mit dem Gebet des Herrn scliessen, so dass das Vaterunser das abschliessende Gebetselement wird. Die Kommunionausteilung ist in diesem Modell nicht vorgesehen. Die Strukturelemente «Eröffnung – Wort und Antwort – Gebet – Abschluss» sind im KG detailliert entfaltet (S.308).
Der Wortgottesdienst mit Kommunion (KG 251)
Der Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung am Sonntag wird unter Nr. 251 beschrieben. Der Wortgottesdienst am Sonntag kann mit einer Kommunionfeier verbunden werden. Die Elemente sind weithin identisch mit dem Wortgottesdienst ohne Kommunionfeier; es findet jedoch eine Umstellung statt: Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte werden aus der Eröffnung herausgenommen und an das Ende des Abschnitts «Wort und Antwort» gesetzt; auf diese Weise geht die Versöhnung mit Gott und mit den Menschen eine unmittelbare Einheit mit dem Friedensgruss ein. Beide Elemente haben eine ähnliche Intention, so dass sich eine solche Zusammenziehung nahe legte; denn in beiden geht es um den Ausdruck des Eingeständnisses der eigenen Schuld und um den zeichenhaften Ausdruck der Versöhnungsbereitschaft gegenüber Gott und den Mitmenschen. Wenn dieses Element am Beginn der Feier steht, kommt stärker sein vorbereitender Aspekt auf die ganze Feier zur Geltung; wenn es am Ende von «Wort und Antwort» steht, wird deutlich, dass die Versöhnung und der Friede Christi Frucht der Verkündigung und der Aufnahme des Wortes Gottes sind; so vorbereitet, können die Gläubigen zum Empfang der Eucharistie hinzutreten. Diese Form des Bussritus mit dem anschliessenden Friedensgruss findet sich bereits im Messritus der Kirche von Zaire, der von Rom am 30.04.1998 approbiert wurde. Als Möglichkeit wird sie auch bei einer Reform des deutschsprachigen Missale gewünscht (E.Nagel (Hrsg.), Studien …1995, S.51)
Im Aufbaumodell Nr. 251 wird nach dem Gebetsteil die Eucharistie vom Tabernakel auf den Altar übertragen. Besonderes Merkmal dieser Ordnung ist das darauf folgende Christuslob, an das sich das Vater unser und die Kommunioneinladung anschliessen. Als wichtiges Anliegen versucht das KG deutlich zu machen, dass Irritationen durch Hochgebet-ähnliche Formen zu vermeiden sind. Als Alternative empfiehlt es die neutestamentlichen die Christushymnen aus Kol 1,15-20 (KG 252.1), nach 1 Joh (KG 253.1), Eph 1,3-10 (254.1), und Phil 2,6-11 (KG 255.1), 1 Petr 1,3-7 (KG 256.1). Als Wechselgebeten eingerichtet werden sie jeweils von einem Leitvers eingerahmt. Die Vertonungen für den gesungenen Vollzug finden sich im Cantionale unter der gleichen Nummer. Weitere Christus-Gebete, die sich an dieser Stellegut eignen, verfasste H.Oosterhuis (KG 257). Bei aller Umsicht ist auf Dauer die Kommunionspendung ausserhalb der Messfeier nicht unproblematisch. Die theologischen und liturgischen Defizite, die dabei offenbar werden, könne die Eucharistie als Mahlfeier und die Vergegenwärtigung der Hingabe Christi am Kreuz schwer beeinträchtigen. Mehr und mehr wird dieses Problem erkannt und man versucht mit Aufklärung und Hilfen [1] vorzubeugen (G.Fuchs, Gepriesen bist du, Herr. Regensburg 2000). Vieles, was in den Grundmodellen paradigmatisch erläutert wird, findet eine Konkretisierung in den Wortgottesdiensten im Advent (ohne Kommunionausteilung, 316) und an Weihnachten (mit Kommunionausteilung, 360).
«Die Wortgottesfeier» der Bischofskonferenz
Parallel zur Entstehung des KG arbeitete eine «Kommission für die Wortgottesfeier der DOK» an einem Ritus für Wortgottesdienste (V.Huonder, Die Wortgottesfeier, SKZ 36/1997). Die von der DOK im März 1996 eingesetzte Kommission begann somit ihre Arbeit zu einem Zeitpunkt, da die Textbearbeitung des KG kurz vor dem Abschluss stand. Trotz verschiedener Bemühungen vor allem von Seiten der KG-Kommission um wechselseitige Informationen konnten beide Projekte nicht mehr vollends miteinander koordiniert werden. Somit haben die Bischöfe fast gleichzeitig zwei Riten approbiert, die nicht in allen Teilen deckungsgleich sind: Die Approbation des KG erfolgte am 10.10.1996, jene von «Die Wortgottesfeier» am 17.06.1997.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Grundmodell des Wortgottesdienstes
Das KG und die «Wortgottesfeier» kommen in dem Anliegen überein, qualifiziert zur Förderung der Vielfalt der Gottesdienstformen beizutragen. Ebenfalls ist es ein übereinstimmendes und wichtiges Ziel, durch ein klares Profil der Feierordnungen in beiden Büchern Vermischungen zwischen sonntäglichem Wortgottesdienst und Eucharistiefeier entgegenzuwirken. Beide Ausgaben betonen die Notwendigkeit der Ausbildung von Wortgottesdienstleitern und ziehen ebenfalls die Feier eines Wortgottesdienstes am Sonntag der Teilnahme an der Eucharistiefeier in einer Nachbarpfarrei vor.
«Eine erste, nicht unerhebliche Differenz besteht aber bereits in der Terminologie. Während das KG den bisher gewohnten Begriff benutzt, hat man in dem liturgischen Buch mit dem Titel einen neuen Begriff geschaffen, der durch eine 1995 erschienene deutsche Dissertation propagiert wurde; das Feierelement sollte dadurch unterstrichen und der Wortgottesdienst am Sonntag an Stelle der Eucharistiefeier deutlicher von anderen Wortgottesdiensten abgesetzt werden» (M.Klöckener, Einführungstagung des KG im März 1998). Mit dem Begriff «mit Kommunionausteilung» an Stelle von «mit Kommunionfeier» wird im KG die Kommunionspendung andeutungsweise (aber bewusst) als Anhängsel ausgewiesen. Die DOK-Weisungen wünschen aufgrund berechtigter eucharistietheologischer Bedenken und einschlägiger Erfahrungen «die Wortgottesfeier und andere Wortgottesdienste in der Regel ohne Kommunion», und «alle Pfarreien (sind) zu unterstützen, die an der Wortgottesfeier ohne Spendung der Kommunion festhalten». Zwar enthält die «Wortgottesfeier» gegen Ende des Buches eine Ordnung mit Kommunionspendung, doch ist die Präferenz ohne Kommunion eindeutig.
Die Problematik der Eröffnung des Wortgottesdienstes
Der Beginn der Wortfeiern war urspünglich einfacher und zielstrebiger. Erst im Verlauf der Zeit haben sich weitere Elemente dazu gesellt, was liturgisch und musikalisch nicht immer von Vorteil war. Ein kurzer geschichtlicher Aufriss mag dies zeigen:
- Phase 1: Kyrie – Oration.
Eine älteste Form scheint die Kombination Kyrie – Oration (Kollekte) zu sein. Eine Kyrielitanei, die auf dem Weg von der Stationskirche zur Hauptkirche oder bei einem grossen Einzug vom Volk mit dem Kyrie-Ruf beantwortet wurde, schloss mit der Oration.
- Phase 2: Kyrie – Gloria – Oration
In besonders feierlichen Augenblicken fügte man zwischen Kyrie und Oration das Gloria. Es war nicht ungewöhnlich, an die Kyrielitanei volkstümliche Gebete oder Hymnen anzufügen. Das Gloria zählte offenbar zu diesem Typ. Wie Papst Leo III und Karl der Grosse sich 799 begegneten, stimmte der Papst mit dem gesamten Klerus das Gloria an, das mit einer Oration des Papstes beschlossen wurde. Dies zeigt übrigens: Das Gloria war von Anfang nicht für die Messe bestimmt. Es hatte ursprünglich die Stellung des heutigen Te Deum. Der Bischof betete es in der Messe nur an Sonn- und Festtagen, die Priester nur an Ostern (nicht einmal an Weihnachten, – wie noch im 11.Jh.geklagt wir).
- Phase 3: Prozessionsgesang – Kyrie – Gloria – Oration.
In feierlichen Papstliturgien zog mit dem Klerus eine geschulte Sängerschaft ein, die einen Psalm sang. Bei einem kleineren Einzug sang die Schola im Gottesdienstraum, während der Papst und der Klerus einzog. Auf der Höhe der Schola angelangt, gab der Papst das Zeichen zum „Gloria Patri“. Darauf konnte Kyrie – Gloria – Kollekte folgen. Den ganzen Vorgang nennt Amalar im 9.Jh. Introitus.
Nach der Jahrtausendwende entfällt der Einzug mehr und mehr. Dies hat mit dem Konventamt zu tun, das über Jahrhunderte die Messe schlechthin darstellt. Ihm ging die Terz voraus, der Klerus war also schon im Chorraum. Die Sakristei ist bereits im romanischen Kirchenbau nicht mehr neben dem Eingang zur Kirche, sondern neben dem Chorraum. Auch dies mindert die Bedeutung des Einzugs. Trotzdem wollte man nicht auf den Eröffungsgesang verzichten, – und so beginnt dieser in Rom bereits im 14.Jh. erst, wenn der Priester an den Stufen des Altars angelangt ist.
Auch der Psalm Judica,(Stufengebet) der zunächst auf dem Weg gesprochen wurde, wird an die Altarstufen verlegt. Das Confiteor als zweiter Teil des Stufengebetes erwächst ursprünglich einer schweigenden Anbetung des Papstes vor dem Altar, wird im 8.Jh. in der fränkischen Liturgie ein sich Niederwerfen vor dem Altar. Erst im 11.Jh. entsteht aus dem persönlichen Sündenbekenntnis ein Bekenntnis einer Mehrzahl.
Drei Stücke zwischen der zweiten und dritten Phase dieses Prozesses sind geschichtlich und seitens der Dramaturgie der Eröffnung sekundär: das Allgemeine Schuldbekenntnis, die Kyrierufe und das Gloria.
Um das eigentliche Ziel nicht zu verunklaren und die innere Dynamik der Eröffnung nicht zu sehr zu beeinträchtigen, sehen die Rubriken folgende Vereinfachungen vor:
- Bussakt und Kyrie können zusammengelegt werden (AEM 30). Keine ideale Lösung, weil das Kyrie usprünglich keine Bitt-, sondern Huldigungsruf ist.
- Kyrie entfällt, wenn zum Einzug Leisen gesungen werden.
- Bei festlichen Anlässen kann das Allgemeine Schuldbekenntnis und die Vergebungsbitte entfallen.
- Das Gloria wird nurmehr an Sonntagen (ausser Advent und Fastenzeit) und Festen und Hochfesten gesungen.
- Kommt ein Bussgedanke im Tagesgebet vor, kann das Allgemeine Schuldbekenntnis entfallen (Die Feier der Gemeindemesse S.323)
Begrüssung und Schuldbekenntnis entfallen, wenn andere Feiern vorausgehen:
- Sonntägliches Taufgedächtnis
- Osternacht
- Taufe
Innerhalb der Messreform werden heute Lösungen diskutiert, die den Eröffnungsteil etwas entflechten könnten, so z.B. den von Rom anerkannten Ritus von Zaire. Hier wird der Bussakt an die Homilie angefügt, was psychologisch viel sinnvoller ist, weil dann wahrscheinlich die Offenheit für die Botschaft eher gewährleistet ist als am Anfang, wo man dafür noch wenig vorbereitet ist. Im Anschluss an die Vergebungsbitte folgt dann der Friedensgruss. Dies ist eine sehr gute Abfolge. Im Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung folgt das KG (S.421) dieser Abfolge.
Walter Wiesli
Liturgie als Antwort-Geschehen
Die Antwort des Menschen auf Gottes Nähe und Handeln erfolgt auf unterschiedliche Weise. In der Theologie pflegt man diese verschiedenen Reaktionsformen in folgende drei Bereiche zu fassen: Glaubenszeugnis (Martyria), Glaubensdienst (Diakonia), Glaubensfeier (Leiturgia).
Auf diesen drei Ebenen bewegt sich sowohl die Antwort des einzelnen Menschen als auch das Handeln der Gemeinschaft jener Menschen, die Christus nachfolgen (Kirche, Gemeinde). Diese drei Antwortebenen existieren jedoch nicht isoliert voneinander, sondern durchdringen sich gegenseitig. Der Glaube und die Verkündigung der befreienden Botschaft (Martyria) findet ihr Echo im konkreten Dienst am Nächsten (Diakonia) und ruft nach der Feier dieses Glaubens (Leiturgia). Die Antwort-Struktur des christlichen Gottesdienstes ergibt sich nach Luther zwangsläufig, da im Gottesdienst nichts anderes geschehen kann, „denn das unser lieber Herr selbs mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir widerumb mit jm reden durch Gebet und Lobgesang“ (WA49,588, 15-18). Andererseits lässt sich der Gottesdienst von den übrigen Gemeindeaktivitäten nicht trennen, ja er kann überhaupt nur sinnvoll gelingen, wenn er im gesamten Leben sein Fundament besitzt. Das Bemühen um einen lebendigen Gottesdienst darf sich daher nicht allein auf eine bessere Gestaltung beschränken (so notwendig dies auch ist), sondern bedarf auch einer Verankerung in einem lebendigen Gemeindeleben. Umgekehrt bleiben alle Bemühungen der Katechese, Verkündigung und des sozialen, karitativen Tuns eindimensional, wenn sie nicht verankert sind in der gemeinsamen Feier dessen, was Grundlage allen christlichen Tuns ist: der Feier von Leben, Tod und Auferstehung Jesu.
Das II.Vatikanische Konzil hat die zentrale Bedeutung der Glaubensfeier für das Leben der Gemeinde mit folgenden Worten beschrieben: Die Liturgie ist „der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“ (SC 10). Die Vorrangstellung der Liturgie, der Feier des Glaubens, wird offensichtlich damit begründet, dass Martyria und Diaconia nicht denkbar sind ohne einen lebendigen, das Leben gestaltenden und verändernden Glauben, der in der festlichen Feier des Glaubens sich ausdrückt (Leiturgia).
Feierformen

Feiern durchziehen das gesamte Leben des Menschen in allen Kulturen. Durch das Feiern stellt er sich in einen umfassenden und übergreifenden Sinnzusammenhang. Der Gottesdienst führt dabei zum nicht abzusehenden Transzendenzbezug, zum alles übersteigenden Wirken Gottes in der Welt. Er lebt – wie die Kirche – aus dem biblischen Ursprung, d.h. aus der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus, seinem Schicksal und seiner Verherrlichung. Obwohl die Ortsgemeinden ihr je eigenes Feierprofil pflegen dürfen, bedarf die Feier auch gewisser Grundkonstanten, die für eine christliche Gemeinschaft identitätstiftende Funktion haben.
Stundengebet
Das Stundengebet, das gemeinsame Gebet der Kirche an den Wendepunkten des Tages, soll vermehrt wieder in den Gemeinden Eingang finden (SC Nr. 100). Neben den strukturell festgeprägten Formen der Laudes, der Vesper und der Komplet sind vereinfachte Gebetsformen möglich, die bei verschiedenen Anlässen und Tagzeiten mit Liedern, Psalmen und Schriftlesungen von Kleingruppen gefeiert werden können. Materialien dazu bieten u.a. die Wechselgebete und die persönlichen Gebete.