Katholisches Gesangbuch

Tätige Teilnahme   

Leibhaftig feiern

Der Mensch als leib-geistiges Wesen artikuliert sich über seine Sinne und seinen Leib. Für jede Form der Kommunikation und Vergemeinschaftung ist dies die Voraussetzung. Davon ist nicht nur der sprachliche Austausch betroffen, jede Weise der zwischenmenschlichen Kommunikation ist darauf angewiesen. Beides wurde in der Liturgie zusehends behindert oder ist gar verkümmert. Stichworte dafür sind die fremde Liturgiesprache (Latein) und die Verklerikalisierung der Liturgie (Lettner zwischen Gemeinde und Chor). Als Subjekt und Trägerin der Liturgie liegt es im Wesen der Sache, dass die versammelte Gottesdienstgemeinde nicht nur innerlich mitgeht, sondern dies auch leibhaftig und zeichenhaft ausdrückt, «vollumfänglich, bewusst und tätig.» (SC 14, vgl. Auch Nr. 11, 21, 48, 50, 113, 114, 121). Der Grund ist die in der Taufe geschenkte Teilhabe am gemeinsamen Priestertum Christi und die darin begründete Würde des Christseins. Die tätige Teilnahme ist demnach ein Wesenselement liturgischen Feierns. Deshalb gibt es kein Reformanliegen, dass mit grösserer Nachhaltigkeit und Konsequenz begründet und gefordert wurde. Die Rückkehr zu diesem von der Liturgiekonstitution geforderten aktiven Einbezug der Gemeinde muss sich auch niederschlagen in der Reform der liturgischen Bücher. Sie müssen helfen, dass das innere Verständnis auch seinen entsprechenden äussern Ausdruck findet. Dementsprechend sind die Bischofskonferenzen aufgefordert, diesem Anliegen in ihrer Lokalkirche zum Durchbruch zu verhelfen. (SC 38).        

Der Begriff der "Tätige Teilnahme"

 

11

«…darüber wachen, … dass die Gläubigen bewusst, tätig (actuose) und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen.»

 

14

«Die …Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen mögen zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme (ad plenam illam, consciam atque actuosam liturgicarum celebrationem participationem ducantur) … geführt werden…»  «Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten …»

 

21

« …dass das christliche Volk sie (d.h. die Riten) möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger (plena, actuosa) und gemeinschaftlicher Teilenahme mitfeiern kann. »

 

30

«Um die tätige Teilnahme zu fördern (ad actuosam participationem promovendam), soll man den Akklamationen …, den Antworten, dem Psalmengesang, den Liedern … den Körperhaltungen Sorge zuwenden. »

 

48

«… so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig (conscie, pie et actuose) mitfeiern, sich durch Wort Gottes formen lassen …»

 

40

«… in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde… (plenam pastoralem efficacitatem assequantur) »

 

50

«Der Mess-Ordo soll überarbeitet werden, dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme (actuosa fidelium participatio) der Gläubigen erleichtert werde. »

 

54

«Es soll Vorsorge getroffen werden, dass …die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums …miteinander …singen können. (quae ad ipsos spectant possint …cantare. »

 

113

«Ihre vornehmste Form …, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird …und das Volk tätig teilnimmt. (Officia sollemniter in cantu celebrantur …populus actuose participet.) »

Walter Wiesli




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