Katholisches Gesangbuch

Verein   

«Der Verein für die Herausgabe des Katholischen Kirchengesangbuches der Schweiz» wurde von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 5.Mai 1965 gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründet. Gemäss den Vereinsstatuten handelt er im Auftrag und in der Vollmacht der SBK, der das Recht zusteht, im Gebiet der Schweiz die Liturgie zu ordnen. Diese Kompetenz der SBK ist festgeschrieben in der Liturgiekonstitution (SC) des II. Vatikanischen Konzils (Art. 22.2) und in der 1. Instruktion zur ordnungsgemässen Durchführung der Konstitution vom 26.09.1964 (Art. 22 ff.). Das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici von 1983 hat dieses Recht im can. 838 bestätigt.




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