Katholisches Gesangbuch

Kirchliche Erlasse   

Instruktion «De interpretatione textuum liturgicorum» vom 25. 1.1969

(Übersetzungen aus: H.Rennings/M.Klöckener, Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Kevelaer 1983).

Zunächst wird der Kompetenzbereich der Ortsbischöfe festgeschrieben: «Es ist Sache der Bischofskonferenzen, die zu übersetzenden Texte zu bestimmen und ihre Übertragung in die Wege zu leiten oder die bereits vorhandenen zu überprüfen, sie zu genehmigen und sie zu veröffentlichen.....»

Es folgen dann einige Grundsätze, die immer wieder mit praktischen Beispielen verdeutlicht werden:

Die Übersetzung steht im Dienst der Verkündigung und der Kommunikation: Der liturgische Text als Grundlage der heiligen Handlung dient der personalen Begegnung durch das Mittel der Sprache. «Er ist in erster Linie ein sinnenfälliges Mittel, durch das die betenden Menschen miteinander in Verbindung treten.» «In der Liturgie dienen die Übersetzungen also dazu, den Gläubigen die Frohe Botschaft vom Heil zu verkünden und dem Gebet der Kirche zu ihrem Herrn Ausdruck zu verleihen.» «Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, wenn man eine für die Liturgie bestimmte Übersetzung herstellt, die einfach den wörtlichen Inhalt und die Grundgedanken des Originaltextes in eine andere Sprache überträgt. Es kommt vielmehr darauf an, einem bestimmten Volk in dessen eigener Sprache getreu zu vermitteln, was die Kirche durch den Originaltext einem anderen Volk in einer anderen Sprache mitgeteilt hat. Die Treue der Übersetzung kann also nicht lediglich von den Worten und Sätzen her beurteilt werden. Es muss vielmehr geschehen nach dem genauen Gesamtzusammenhang des Verständigungsvorganges Übereinstimmung mit der literarischen Art des Textes.» (Art.6).

«Wenn man daher eine Übersetzung herstellt, muss man sich um die Treue der Wiedergabe nach ihren verschiedenen Seiten bemühen, insbesondere: Im Hinblick auf das, was mitzuteilen ist. Im Hinblick auf die, an welche sich die Mitteilung richtet. Im Hinblick auf die Art und Weise der Mitteilung.» (Art.7)

«Die Bedeutung der lateinischen Wörter ist zu bestimmen unter Berücksichtigung ihres geschichtlichen und kulturellen, ihres christlichen und liturgischen Gebrauchs. Zum Beispiel: Das Wort «devotio» hat nicht notwendig den gleichen Sinn im klassischen Gebrauch, im christlichen des

6.Jahrhunderts und in dem des späteren Mittelalters. Angesichts eines Bildes oder einer Redefigur muss man sich fragen, ob sie der alltäglichen oder der gehobenen Sprache angehören, ob sie ausdrucksstark oder abgegriffen sind. Zum Beispiel: Das Wort «refrigerium» meint nicht mehr immer etwas Kühles, und das Wort «grex» erweckt nicht immer die Vorstellung von Schafen.» (Art.11b)

Man muss sich stets vor Augen halten, dass die semantische Einheit (die Grundeinheit des Sinnzusammenhangs) zuweilen nicht am einzelnen Wort hängt, sondern an der Aussage als ganzer. «Man muss daher achtgeben, dass man bei der Übersetzung nicht zu sehr um die Wiedergabe der Einzelheiten bemüht ist; sonst könnte der wirkliche Gesamtsinn verdunkelt oder verzerrt werden, weil das einzelne Wort zu starkes Gewicht erhält oder bestimmte Wörter zu sehr hervorgehoben werden. Zum Beispiel: Die Häufung der lateinischen Worte «ratam, rationabilem acceptabilemque» verstärkt den epikletischen Sinn des Gebetes. In manchen Sprachen kann aber der umgekehrte Erfolg eintreten und die Kraft der «Anrufung» geschwächt werden, wenn man drei Adjektive verwendet.» (ebd.)

«Die verwendete Sprache soll die des täglichen Umgangs sein, also angepasst an die Gesamtheit der Gläubigen, welche die gleiche Sprache ge­brauchen und sich regelmässig zum Gottesdienst versammeln, eingeschlossen die Kinder und die einfachen Leute (Paul VI.).... Man darf nicht so übersetzen, dass die Gläubigen eine besondere literarische Bildung besitzen müssten, um den Zugang zum Ganzen der liturgischen Texte zu finden.» (Art.15).

«Die ‚Orationes’ (Tagesgebet, Gabengebet, Schlussgebet, Segensgebet über das Volk) des alten römischen Erbgutes …können in der Übersetzung etwas freier wiedergegeben werden, unter Wahrung ihrer ursprünglichen Ideen, aber bei massvoller Erweiterung des Satzbaus, wo nötig, um so den Inhalt für die Feier und die Erfordernisse von heute ,aktueller’ zu machen.» (Art.34)

«Man kann sich für die Feier einer von Grund auf erneuerter Liturgie nicht mit Übersetzungen genügen: Neuschöpfungen sind erforderlich. Es bleibt aber dabei, dass die Übersetzungen von Texten aus der Überlieferung der Kirche eine ausgezeichnete Schulung für die Abfassung neuer Texte ist, so dass ‚die neuen Formen aus den bestehenden durch organische Entwicklung erwachsen.» (Art.43 vgl.SC 23).




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