«Der Verein für die Herausgabe des Katholischen Kirchengesangbuches der Schweiz» wurde von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 5.Mai 1965 gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründet. Gemäss den Vereinsstatuten handelt er im Auftrag und in der Vollmacht der SBK, der das Recht zusteht, im Gebiet der Schweiz die Liturgie zu ordnen. Diese Kompetenz der SBK ist festgeschrieben in der Liturgiekonstitution (SC) des II. Vatikanischen Konzils (Art. 22.2) und in der 1. Instruktion zur ordnungsgemässen Durchführung der Konstitution vom 26.09.1964 (Art. 22 ff.). Das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici von 1983 hat dieses Recht im can. 838 bestätigt.
Zweck
Dem Verein obliegt die Pflicht zur Herausgabe des von der SBK in Auftrag gegebenen Gesangbuchs, d. h. die Schaffung, Herstellung, Bereitstellung von Hilfsmitteln und den Vertrieb des Buchs. Der Verein betreut die eigenen Rechte (derzeit 383), die Abgeltung fremder Rechte (derzeit 56 Verlage/Institutionen, 49 Privatpersonen) sowie die urheberrechtlichen Benutzungs- und Verwertungsrechte.
Vereinsname
Mit der Statutenänderung 2024 wurde der Vereinsname geändert. Der neue Name lautet «Verein für die Herausgabe der Medien für den katholischen Kirchengesang in der deutschsprachigen Schweiz».