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Liturgie im Jahreskreis
Der Beginn des Kirchenjahres am 1. Adventssonntag und
die Entfaltung des Christus-Geheimnisses im Jahreskreis könnten
den Gedanken nahe legen, es handle sich im Kirchenjahr um
ein geistliches Spiel des Lebens Jesu: Von der Geburt über
den Tod bis zur Wiederkunft. Dies allerdings war nie die
Absicht in der Geschichte des Kirchenjahres. Kern und
Mitte des liturgischen Jahres ist das österliche
Pascha-Mysterium.
Als Wochenpascha gefeiert (Sonntagsfeier) bildet es
bereits in der apostolischen Zeit den Schwerpunkt des
christlichen Gottesdienstes. An der Wende zum 2.
Jahrhundert folgt ihm das Jahrespascha (Osterfeier). Über
drei Jahrhunderte hinweg gibt es neben der Sonntags- und
Osterfeier kein anderes Fest. Das Bekenntnis zum
wesensgleichen Gottessohn, dem Imperator und Kyrios, führt
im 4. Jahrhundert zu einem weiteren Festkreis: Im Westen
zum Weihnachtsfestkreis, im Osten zum Fest Epiphanie. An
Wochentagen (feriae), an denen es in der frühen Kirche
noch keine Eucharistiefeier gibt, wird die Erinnerung an
Tod und Auferstehung Christi im Stundengebet
(Gemeindegebet) begangen. In die zunehmende Entfaltung der
Christus-Mysterien wurden auch Stationen im Leben Mariens
und Gedenktage an Märtyrer und Heilige einbezogen. Man
sah in ihrem Leben und Sterben einen Erweis der
verwandelnden Kraft des Pascha-Mysteriums. Im Mittelalter
entsteht eine weitere Gattung christlicher Feste,
sogenannte Ideenfeste. Ihr Inhalt sind nicht
Heilsereignisse, sondern Glaubenswahrheiten, Aspekte der
christlichen Lehre und Frömmigkeit. Zu diesen Devotions-
oder Andachtsfesten zählen z. B. das Dreifaltigkeitsfest,
Fronleichnam, Herz-Jesu- und Christkönigsfest sowie
zahlreiche Marienfeste. Zurecht hat man sich in der
Liturgiereform (1969) gegen die Vermehrung solcher Feste
gewehrt, einzelne dieses Typs wurden sogar wieder
abgeschafft (Fest vom Kostbaren Blut, Fest der
Mutterschaft Mariens). Die Vermehrung der Feste insgesamt
führte zu einer Verunklarung der durch die Paschafeier
geprägten Grundstruktur zugunsten eher peripherer Frömmigkeitsformen.
Nach dem Trienter Konzil (16. Jh.) gab es nicht weniger
als sechs minutiös rubrizierte Rangordnungen von
Festlichkeit. Die Liturgiereform des Vaticanums (LC 107) führte
1969 zu leicht überschaubarer Einfachheit: Es gibt
Hochfeste (z. B. Ostern, Pfingsten), Feste (z. B.
Apostelfeste), Gedenktage (z. B. viele Heilige).
Das Katholische Gesangbuch (KG) gibt kurze und prägnante
Einführungen zu Festkreisen und den übrigen
Kirchenjahreszeiten. Beispiele:
Advent S. 346, Weihnachten S. 389, Fastenzeit - Österliche
Bußzeit S. 439; Drei Österliche Tage S. 493ff.,
Osterfest S. 500, Christi Himmelfahrt S. 442, Pfingsten S.
547, Zeit im Jahreskreis S. 559, Christusfeste S. 561ff.
Der Sonntag – Der Urfeiertag
Der Sonntag ist wie keine andere Institution unserer
Gesellschaft mit der Kirche verbunden. Dieser Konnex erklärt
auch, weshalb bis in die jüngste Zeit hinein die
Sonntagsgestaltung als Gradmesser für religiöse Praxis
und Kirchlichkeit galt. Der rapide soziale Wandel nach der
zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts allerdings
bewirkte einen radikalen Denkwandel im Verhältnis zum
Sonntag. In dem Mass, wie die moderne Gesellschaft mit
neuen Sinndeutungen für die Lebens-, Arbeits- und
Freizeitwelt aufwartet, verändert sich der Sonntag.
Dagegen setzt das Zweite Vatikanische Konzil einen
markanten Kontrapunkt. Zurecht wird Artikel 106 der
Liturgiekonstitution, der über den Sonntag handelt, als
eine der bedeutendsten Aussagen dieser Kirchenversammlung
bezeichnet. Unabhängig davon, welchen Ursachen man die
"Sonntagskrise" anlasten wollte, es wurde klar,
dass von der Feier des christlichen Sonntags weithin die
Zukunft des Christentums abhängt. Letztlich geht es um
das Wesen der Kirche und die Treue zu deren Ursprung. Denn
"aus apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung
auf den Auferstehungstag Christi zurückführt, feiert die
Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tag,
der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt
wird" (LC 106). Es geht im Wesentlichen immer um das
eine, zentrale Anliegen: Um "das Gedächtnis der
Auferstehung des Herrn " (LC 102). Um dem Sonntag
seine ursprünglich Würde wiederzugeben, verfügt die
Liturgiereform des Kirchenjahres, dass nur ein Hochfest
oder Herrenfest den Sonntag verdrängen darf. Dies macht
deutlich, wie sehr sogenannte "Zwecksonntage"
oder "Motivmessen" dem Wesen des Sonntags als
Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn
widersprechen.
Die "Sonntagspflicht"
Gemäß Artikel LC 106 hat die hervorragende Stellung
des Sonntags Konsequenzen: "An diesem Tag müssen die
Christgläubigen zusammenkommen". Dieses "Müssen"
sollte weniger als eine moralische und juridische
Verpflichtung (vgl. CIC can. 1247) gesehen werden, als
vielmehr eine aus dem Wesen der Sache begründete
Notwendigkeit. Wie man atmen muss, muss die christliche
Gemeinde zusammenkommen um die Erinnerung an Jesus
Christus durch die Zeiten wachzuhalten, um im Wort und
Mahl gestärkt zu werden, "müssen" Christen
sich versammeln, weil niemand für sich allein Christ sein
kann. Das moderne Freizeitverhalten und die enorme Mobilität
unserer Gesellschaft drängt die Überlegung auf, ob
dieses "Müssen" nicht auch im Zusammenhang
einer gewissen Solidarität und Verbindlichkeit mit der
eigenen Pfarrei zu sehen wäre, die darauf angewiesen ist,
dass sich die Pfarreimitglieder gerade an Hochfesten nicht
zuvor schon in alle Winde zerstreuen und damit die Feier
zentraler Geheimnisse gefährden.
Der Sonntag im KG
Keiner andern liturgischen Zeit räumt das KG soviel
Platz ein wie dem Sonntag. Neben den bereits erwähnten
Argumenten zugunsten des Sonntags stellt es auch
anthropologische Aspekte heraus, die für eine
"Sonntagskultur" von Bedeutung sind. "Im
Loslassen von der Arbeit und im Freisein für Gott und die
Mitmenschen hat der Sonntag mit seiner Arbeitsruhe auch in
unserer Zeit einen unaufgebbaren geistlichen und sozialen
Wert." (KG S. 306). In der modernen Vereinzelung oder
Vermassung kommt der gemeinschaftsbildenden Kraft des
Sonntags ein hoher Stellenwert zu. "So können sich
Glieder der Gemeinde untereinander als Brüder und
Schwestern erfahren und sich nach außen zu andern
Menschen hin öffnen, besonders denen gegenüber, die am
Rand der Gemeinde leben. Nicht zuletzt kommt der
gemeinsamen Erholung ein hoher Wert zu." (KG S. 307).
Der Sonntag ohne Priester
In der Schweiz muss man davon ausgehen, dass rund die Hälfte
der Pfarreien nicht mehr von Priestern, sondern von Laien
betreut werden. Nicht selten ist derzeit ein einziger
Priester für die priesterlichen Dienste in drei oder mehr
Gemeinden zuständig. Solche Priester sehen sich nicht
selten genötigt, sich über die Vorschrift des
Kirchenrechts (CIC can 905) täglich nicht mehr als drei
Messfeiern vorzustehen, hinwegzusetzen. Das Unbehagen an
diesem unguten Zustand und die damit vermehrte Einsicht,
dass die "eucharistische Monokultur" grundsätzlich
fragwürdig ist, führt zu einer Rückbesinnung auf frühere
Gottesdienstformen, die auch Laien ohne priesterliche
Assistenz möglich sind. Das KG bietet dazu Anleitungen
und Modelle: Wortgottesdienste, Stundengebete (Laudes,
Vesper, Komplet), Segensfeiern, Andachten. Die
deutschschweizerischen Bischöfe erliessen 1997 für
Wortgottesfeiern neue Weisungen, mit denen sie Laien, die
für die Leitung sonntäglicher Wortgottesdienste betraut
sind, eine Grundordnung in die Hand geben. Sie betonen
darin auch die Notwendigkeit des sonntäglichen
Zusammenkommens an Ort als Grundvoraussetzung für ein Überleben
der Kirche. Die Überzeugung allerdings, dass Jesus
Christus in der Mitte derer, die in seinem Namen
versammelt sind (Mt. 18, 20), gegenwärtig ist und er
selbst spricht, "wenn die Heiligen Schriften in der
Kirchen gelesen werden" (SC 7), scheint im
katholischen Bewusstsein mehr im Kopf als in den Herzen
vorhanden zu sein. Dies zumindest lässt die Mühe mit
Wortgottesdiensten vielerorts vermuten. Zudem soll das
Vorsteheramt im Wortgottesdienst "einem Laien nur in
einer ausserordentlichen Situation übertragen werden. Mit
dieser Stufung wird die Bedeutung des Ordo bewusst
gehalten" (V.Huonder in SKZ 38/1998 S.539). Ist diese
ausserordentliche Situation nicht bereits die Regel?
Was will das "Kirchenjahr"?
Das Kirchenjahr ist keine das bürgerliche Jahr
konkurrenzierende Zeitrechnung. Dies zeigt schon der im
Verlauf seiner Geschichte unterschiedliche Beginn. Es
begann an Ostern, an Weihnachten (im alle 25 Jahre
begangenen Heiligen Jahr), oder zu Beginn der österlichen
Vorbereitungszeit (in der Ostkirche). Der Begriff ist übrigens
nicht so alt, wie man annehmen möchte. Erstmals taucht er
in der lutherischen Liturgik des späten 16. Jh. auf. Später
wurde er auch katholischerseits übernommen. In der frühen
Kirche gab es dazu keinen Anlass. Denn das Interesse
konzentrierte sich auf die "Feier der Pascha
Mysterien" in der sonntäglichen Zusammenkunft und in
der jährlichen Osterfeier. Das sonntägliche Herrenmahl
beschränkte sich zunächst auf die Sonntage, an Werktagen
fand man sich zum Stundengebet zusammen. Im 3. und 4. Jh.
wurde die Osterfeier auf fünfzig Tage ausgeweitet (bis
Pfingsten) und ihr eine Vorbereitungszeit von vierzig
Tagen vorangestellt. Das Bekenntnis zu Christus, dem
wesensgleichen Gottessohn, führte schließlich zu einem
weiteren Festkreis: Im Osten zu Epiphanie (Erscheinung des
Herrn), im Westen zu Weihnachten. In Anlehnung an Ostern
wurde auch Weihnachten eine Vorbereitungszeit
vorangestellt, der Advent. Die restlichen 33 bez. 34
Wochen im Jahr werden nicht durch ein besonderes
Christusgeheimnis geprägt. Man nennt sie die "Zeit im
Jahreskreis".
Seit dem 10.Jh. verstärkt sich die Tendenz zu
historisierenden Christusfesten: Verklärung Christi
(1457), Namen Jesu (1721), Kostbares Blut (1849), Hl.
Familie (1921). Neu ist seit der ersten Jahrtausendwende
der Typ des "Ideen- oder Devotionsfestes": Trinitätsfest
(10. Jh.), Fronleichnam (13.Jh.), Herz Jesu (17.Jh.),
Christkönig (20.Jh.). Weiterhin typisch für das zweite
Jahrtausend ist die Überwucherung des Sonntags durch die
Heiligenfeste. Zwar gab es bereits im 3. und 4. Jh.
Martyrerfeste; aber im Grunde verstand man sie als
Osterereignisse, in denen sich das Schicksal Christi von
Tod und Auferstehung in einem Menschen konkretisierte.
Die Liturgiereform des Zweiten Vaticanums versucht dem
Sonntag seine hervorragende Bedeutung zurückzugeben. Denn
"am Sonntag versammeln sich die Christen auf der ganzen
Welt zur Gedächtnisfeier der Auferstehung Jesu Christi.
Dabei erinnern sie sich dankbar seines Leidens, seines
Sterbens am Kreuz uns seiner Auferweckung am dritten Tag.
In der liturgischen Feier wird in der Gemeinde je neu
dieses große Heilswirken Gottes an dem Menschen in seinem
Sohn gegenwärtig" (KG S. 305). Seiner zentralen
Bedeutung wegen darf nur ein Hochfest an die Stelle des
Sonntags treten. Grundsätzlich soll keine Festfeier ständig
den Sonntag verdrängen.
In der liturgischen Feier des Kirchenjahres wird nicht nur
an Heilsereignisse erinnert, sie werden gegenwärtig
gesetzt, vergegenwärtigt. Es geht dabei immer um das
Ganze des Menschen, um seine ganzheitliche Befreiung. Dies
umfasst nicht nur seine geistliche,
geschichtlich-politische Situation, sondern seine ganze
Lebenswelt: Schöpfung, Natur, Umwelt. Zurecht wurden
deshalb gegen Ende des letzten Jahrhunderts vermehrt die
anthropologischen und politischen Konsequenzen
liturgischen Feierns mitbedacht.
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